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   LG Potsdam, 10.06.2010 - 12 O 466/09   

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https://dejure.org/2010,28449
LG Potsdam, 10.06.2010 - 12 O 466/09 (https://dejure.org/2010,28449)
LG Potsdam, Entscheidung vom 10.06.2010 - 12 O 466/09 (https://dejure.org/2010,28449)
LG Potsdam, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - 12 O 466/09 (https://dejure.org/2010,28449)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermieter hat Anspruch auf Zahlung der offenen Bruttomiete unter Berücksichtigung des Anspruchs des Mieters auf Erstellung der Betriebskostenabrechnung; Anspruch des Vermieters auf Zahlung der offenen Bruttomiete unter Berücksichtigung des Anspruchs des Mieters auf ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.01.2010 - XII ZR 22/07

    Gewerberaummiete: Angemessene Frist für die Abrechnung vorausgezahlter

    Auszug aus LG Potsdam, 10.06.2010 - 12 O 466/09
    Mit Schriftsatz vom 17.03.2010 (Blatt 64 d.A.) hat die Beklagte die Widerklage aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Nichtanwendbarkeit des § 556 Abs. 3 S. 2 BGB im Gewerberaummietrecht (NJW 2010, 1065-1068) teilweise in Höhe von 36.080,70 EUR zurückgenommen.

    Damit steht die Rechtsprechung in Einklang, dass Nebenkosten bei Mietverträgen über Gewerberäume im Grundsatz innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes abzurechnen sind (BGH, NJW 2010, 1065).

    Daran gemessen waren die Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2004, 2005 und 2006 jeweils zum 31.12.2005, 31.12.2006 und zum 31.12.2007 fällig (vgl. dazu auch BGH, NJW 2010, 1065).

  • BGH, 21.04.2010 - XII ZR 10/08

    Verzugszinsen bei Nichtbeteiligung eines Verbrauchers: Vorliegen einer

    Auszug aus LG Potsdam, 10.06.2010 - 12 O 466/09
    Der Entgeltanspruch ist mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verzinsen, da die Parteien das Mietverhältnis nicht in der Eigenschaft von Verbrauchern eingingen (vgl. BGH, NJW 2010, 1872).

    Dem steht auch nicht das Zinseszinsverbot des § 289 S. 1 BGB entgegen, das sich die Klägerin seit Eintritt der Rechtshängigkeit mit der Auszahlung der Verzugszinsen nach Maßgabe des § 291 BGB im Verzug befindet (vgl. BGH, NJW 2010, 1872/3; BGH, NJW 1983, 1260; Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl. 2010, § 289 Rdnr. 2).

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04

    Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus LG Potsdam, 10.06.2010 - 12 O 466/09
    Denn anderenfalls würde der Zweck der Abrechnungsfrist ausgehöhlt werden und der Vermieter hätte es in der Hand, die Fälligkeit des Erstattungsanspruchs durch Verzögerung der Betriebskostenabrechnung nach Belieben hinauszuzögern (vgl. dazu auch BGH, NJW 1981, 1729; BGH, NJW 2005, 1499, 1501; KG Urteil v. 22.03.2010, Az.: 8 U 142/09).
  • BGH, 06.05.1981 - IVa ZR 170/80

    Unbezifferte Mahnung

    Auszug aus LG Potsdam, 10.06.2010 - 12 O 466/09
    Denn anderenfalls würde der Zweck der Abrechnungsfrist ausgehöhlt werden und der Vermieter hätte es in der Hand, die Fälligkeit des Erstattungsanspruchs durch Verzögerung der Betriebskostenabrechnung nach Belieben hinauszuzögern (vgl. dazu auch BGH, NJW 1981, 1729; BGH, NJW 2005, 1499, 1501; KG Urteil v. 22.03.2010, Az.: 8 U 142/09).
  • KG, 22.03.2010 - 8 U 142/09

    Gewerberaummietverhältnis: Anspruch auf Rückzahlung von

    Auszug aus LG Potsdam, 10.06.2010 - 12 O 466/09
    Denn anderenfalls würde der Zweck der Abrechnungsfrist ausgehöhlt werden und der Vermieter hätte es in der Hand, die Fälligkeit des Erstattungsanspruchs durch Verzögerung der Betriebskostenabrechnung nach Belieben hinauszuzögern (vgl. dazu auch BGH, NJW 1981, 1729; BGH, NJW 2005, 1499, 1501; KG Urteil v. 22.03.2010, Az.: 8 U 142/09).
  • BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 3/04

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus LG Potsdam, 10.06.2010 - 12 O 466/09
    Zum anderen ist eine wirtschaftliche Betrachtung maßgebend (BGH, NJW-RR 2005, 1005; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 68. Aufl. 2010, § 92 Rdnr. 26; Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 93 Rdnr. 6), sodass es angemessen erschien, den Wert der Gegenleistung zur Hälfte der Klageforderung in Höhe von 1.566,99 EUR zu berücksichtigen.
  • OLG Koblenz, 20.01.1994 - 5 U 494/93

    Anspruch auf Mietzins gegen den vormaligen Mieter bei Aufhebung des Mietvertrags

    Auszug aus LG Potsdam, 10.06.2010 - 12 O 466/09
    Hinsichtlich der Grundmiete besteht kein derart innerer wirtschaftlicher Zusammenhang (OLG Düsseldorf, GE 2009, 821; WuM 2000, 678; OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 394), sodass sich das Zurückbehaltungsrecht der Beklagten lediglich auf den Nebenkostenvorauszahlungsanteil der Bruttomiete i.H.v. 3.133,97 EUR erstreckt.
  • AG Hamburg, 02.12.1980 - 46 C 509/80
    Auszug aus LG Potsdam, 10.06.2010 - 12 O 466/09
    Dies folgt sowohl aus dem unmissverständlichen Wortlaut der keine Einschränkungen enthaltenen Abgeltungsklausel sowie aus dem Zweck einer Mietaufhebungsvereinbarung (vgl. dazu auch AG Hamburg, WuM 1981, 104).
  • AG Köln, 21.07.2011 - 222 C 25/10

    Minderung der monatlichen Brutto-Miete wegen eines erheblichen Mangels der

    Dabei muss aber eine wirtschaftliche Betrachtung maßgeblich sein (LG Potsdam, Urteil vom 10.06.2010 - 12 O 466/09).
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