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LG Potsdam, 12.10.2016 - 12 T 20/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- notar-drkotz.de
Beglaubigungen Unterschrift für Löschung von Grundpfandrechten bei Mehrheit von Anträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Oldenburg, 22.07.2014 - 9 OH 59/14
Auszug aus LG Potsdam, 12.10.2016 - 12 T 20/16
Zwar vertritt das OLG Oldenburg (Beschluss v. 22.07.2014, Az: 9 OH 59/14) diese Auffassung.
- BGH, 23.01.2020 - V ZB 70/19
Notargebühr für Unterschriftsbeglaubigung bei mehreren Erklärungen imd …
bb) Nach anderer Ansicht fällt die Festgebühr nach Nr. 25101 KV GNotKG zwar für jede Erklärung gesondert an, im Hinblick auf die Privilegierungsfunktion der Festgebühr soll aber stets eine Vergleichsberechnung mit der Gebühr nach Nr. 25100 durchzuführen und nur die günstigere Gebühr anzusetzen sein (vgl. LG Potsdam, NotBZ 2017, 117;… Leipziger Kostenspiegel, Teil 11 Rn. 30 ff.;… Rohs/Wedewer/Wudy, GNotKG [September 2018], Anl. 1 KV 25101 Rn. 41).(a) Der Wortlaut der Regelung in Nr. 25101 KV GNotKG, die sich auf "die Erklärung" und im Falle der hier einschlägigen Ziff. 2 auf "eine Zustimmung" gemäß § 27 GBO bezieht, könnte für sich genommen zwar in dem Sinne zu verstehen sein, dass die Gebühr mehrfach anfällt, wenn Unterschriften unter einem Text beglaubigt werden, in dem die Zustimmung zur Löschung mehrerer Grundpfandrechte erklärt wird (so etwa LG Potsdam, NotBZ 2017, 117).
- OLG Celle, 10.04.2019 - 2 W 88/19
Notargebühren der Beglaubigung eines Löschungsantrags mit mehreren …
Nach anderer Auffassung soll die Festgebühr nach der Anzahl der Erklärungen anzusetzen sein, und zwar unbeschadet der Anzahl der Erklärungen (vgl. etwa LG Potsdam NotBZ 2017, 117;… Arnold in Leipziger Gerichts- & Notarkosten-Kommentar (GNotKG), 2. Aufl., Nr. 25101 KV Rdnr. 19). - LG München II, 21.10.2016 - 8 T 3372/16
Notargebühren - Aufhebung Wohnungs-/Teileigentum nebst Realteilung in einer …
LG Potsdam - Az.: 12 T 20/16 - Beschluss vom 12.10.2016 Der Kostenprüfungsantrag der Antragsteller Marion und Thomas R. vom 06.03.2016 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.