Rechtsprechung
LG Potsdam, 14.09.2016 - 7 S 72/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung einer Insolvenzforderung (hier: Darlehensrückzahlungsforderung); Nachrangigkeit des Gesellschafterdarlehens bei Eintritt der Gesellschaftsinsolvenz; Anmeldungen nachrangiger Forderungen als reguläre Insolvenzforderungen; Anfechtbare Rechtshandlung i.S. der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Feststellung einer angemeldeten Insolvenzforderung
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 18.02.2016 - 37 C 275/15
- LG Potsdam, 14.09.2016 - 7 S 72/16
Papierfundstellen
- NZI 2016, 975
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.04.2009 - IX ZR 236/07
Anfechtbarkeit einer stehengelassenen Gesellschafterleistung in der Insolvenz
Auszug aus LG Potsdam, 14.09.2016 - 7 S 72/16
Er verfolgt den Antrag auf Feststellung weiter und rügt Rechtsfehler der angefochtenen Entscheidung, indem das Amtsgericht die Ausführungen des BGH im Urteil vom 2.4.2009 - IX ZR 236/07 unbeachtet gelassen habe.Mit beiden Handlungen ist, anders als bei dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 2.4.2009, Aktz.: IX ZR 236/07, zugrundeliegenden Stehenlassen der Gesellschafterleistung in der Krise der Gesellschaft, das nach damaliger Rechtsprechung zum "Eigenkapitalersetzenden Darlehen" zur Umqualifizierung der Leistung in Eigenkapital führte, keine Gläubigerbenachteiligung durch Begründung eines Nachranges der Rückforderung verbunden, nachdem § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO den Nachrang von Gesellschafterdarlehen von vorn herein gesetzlich anordnet.
Soweit in der vom Kläger zitierten Literatur (Anm. Dahl und Schmitz zum Urteil des BGH vom 2.4.2009, NZI 2009, 429, 434) erwogen wird, eine gläubigerbenachteiligende Rechtshandlung und eine Anfechtbarkeit nach § 134 InsO durch Stehenlassen eines Gesellschafterdarlehens auch nach neuem Recht zu bejahen, wenn trotz Vorliegens der Kündigungsvoraussetzungen nicht gekündigt oder ausdrücklich oder konkludent gestundet wird und daher die offenstehende nachrangige Gesellschafterforderung höher ist als für den Fall, dass sich der Gesellschafter das Darlehen hätte zurückzahlen lassen, bedarf dies hier keiner Entscheidung.
- BGH, 30.04.2015 - IX ZR 196/13
Insolvenzanfechtung der Rückgewähr eines GmbH-Gesellschafterdarlehens bzw. die …
Auszug aus LG Potsdam, 14.09.2016 - 7 S 72/16
Ziel des Gesetzgebers war es, durch eine Vereinfachung der Rechtslage und durch Schaffung typisierender Regelungen mehr Rechtssicherheit zu erreichen und die GmbH für den Wirtschaftsverkehr attraktiver zu machen (BGH, B.v. 30.4.2015, IX ZR 196/13, zitiert nach Juris). - AG Potsdam, 18.02.2016 - 37 C 275/15
Insolvenzanfechtung: "Stehenlassen" einer Gesellschafterleistung
Auszug aus LG Potsdam, 14.09.2016 - 7 S 72/16
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Potsdam vom 18.02.2016, Az. 37 C 275/15, wird zurückgewiesen.