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   LG Potsdam, 18.05.2021 - 52 O 69/20   

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LG Potsdam, 18.05.2021 - 52 O 69/20 (https://dejure.org/2021,61017)
LG Potsdam, Entscheidung vom 18.05.2021 - 52 O 69/20 (https://dejure.org/2021,61017)
LG Potsdam, Entscheidung vom 18. Mai 2021 - 52 O 69/20 (https://dejure.org/2021,61017)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 13.04.2022 - 4 U 122/21

    Parallelentscheidung zu OLG Brandenburg 4 U 123/21 v. 13.04.2022

    Diese Beschlüsse sind Gegenstand des Parallelverfahrens zum Az.: 4 U 122/21, das erstinstanzlich vor dem Landgericht Potsdam unter dem Az.: 52 O 69/20 geführt wurde.

    Die Beklagte hat darauf hingewiesen, dass der Kläger mit wörtlich denselben Klageanträgen bereits eine Beschlussanfechtungsklage vor dem Landgericht Potsdam zum Az.: 52 O 69/20 erhoben habe.

    Da die Anfechtung der Beschlüsse vom 16.04.2020 nicht fristgerecht erfolgt sei - wie das Landgericht mit Urteil vom gleichen Tag in der Sache 52 O 69/20 ausgeführt hat - seien die dort gefassten Beschlüsse (Einziehung der Geschäftsanteile des Klägers, Abberufung des Klägers als Geschäftsführer) rechtswirksam.

    Eine nochmalige Anfechtung der Gesellschafterbeschlüsse vom 16.04.2020, die bereits Gegenstand der im Rechtsstreit zum Az.: 52 O 69/20 erhobenen Klage vom 15.05.2020 waren, wäre überdies sinnwidrig gewesen.

    Mit Schriftsatz vom 18.12.2020, der im Verfahren 52 O 69/20 zur Akte genommen worden ist, hat der Kläger überdies erklärt, mit den im hiesigen Verfahren gestellten Klageanträgen seien die Beschlüsse vom 17.06.2020 gemeint.

  • OLG Brandenburg, 13.04.2022 - 4 U 123/21

    Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen; Befugnis einer Notgeschäftsführerin

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 18.05.2021, Az. 52 O 69/20, wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Potsdam vom 18.05.2021 (52 O 69/20 die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung, bekannt gegeben am 16.04.2020 zu Tagesordnungspunkt 1 (Einziehung der Geschäftsanteile M... P... mit den laufenden Nr. ... im Nennbetrag von je 1 EUR), sowie zu Tagesordnungspunkt 2 (Abberufung des Geschäftsführers M... P...) für unwirksam zu erklären.

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