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   LG Potsdam, 26.09.2018 - 11 O 408/17   

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LG Potsdam, 26.09.2018 - 11 O 408/17 (https://dejure.org/2018,33118)
LG Potsdam, Entscheidung vom 26.09.2018 - 11 O 408/17 (https://dejure.org/2018,33118)
LG Potsdam, Entscheidung vom 26. September 2018 - 11 O 408/17 (https://dejure.org/2018,33118)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • achilles-rechtsanwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Volkswagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Rücknahme eines gebrauchten Euro5-Diesel mit Software-Update verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus LG Potsdam, 26.09.2018 - 11 O 408/17
    Es müssen besondere Umstände hinzutreten, die das schädigende Verhalten nach den Maßstäben der allgemeinen Geschäftsmoral und des als „anständig“ Geltenden verwerflich macht (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2016, Az.: VI ZR 536/15, zitiert nach juris).

    Soweit es für die Beurteilung eines Tuns oder Unterlassens unter dem Gesichtspunkt der Sittenwidrigkeit auf subjektive Umstände, etwa Kenntnisse, Absichten und Beweggründe ankommt, ist dann, wenn sich der Anspruch gegen eine juristische Person richtet, auf die gemäß § 31 BGB für sie handelnden Organe oder diejenigen abzustellen, deren Handeln sie sich wie Organhandeln zurechnen lassen muss (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2016, a.a.O.).

    In einer solchen Situation ist lediglich ein Fahrlässigkeitsvorwurf, nicht aber der für § 826 BGB erforderliche Vorsatzvorwurf gerechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2016, a.a.O.).

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 158/78

    Entlastung eines Verlags von der Haftung für durch ein Buch bewirkte

    Auszug aus LG Potsdam, 26.09.2018 - 11 O 408/17
    Entspricht die Organisation diesen Anforderungen nicht, muss sich die juristische Person zu behandeln lassen, als wäre der tatsächlich eingesetzte Verrichtungsgehilfe ein verfassungsmäßiger Vertreter (vgl. LG Kiel, Urteil vom 18.05.2018, Az.: 12 O 371/17, unter Hinweis auf BGH in NJW 1980, 2810, zitiert nach juris).
  • BGH, 21.12.2004 - VI ZR 306/03

    Begriff des Schadens bei Erschleichung von Subventionen

    Auszug aus LG Potsdam, 26.09.2018 - 11 O 408/17
    Deshalb kann beispielsweise etwa auch bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung ein Vermögensschaden darin liegen, dass der Betroffene durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluss eines Vertrages gebracht worden ist, den er sonst nicht geschlossen hätte, und dass die Leistung für seine Zwecke nicht vollständig brauchbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.2004, Az.: VI ZR 306/03, zitiert nach juris).
  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 15/14

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadenseintritt bei Erschleichung eines

    Auszug aus LG Potsdam, 26.09.2018 - 11 O 408/17
    Schon dies stellt unter den Voraussetzungen des § 826 BGB einen zu ersetzenden Schaden dar (vgl. BGH, Urteil vom 18.10.2014, Az.: VI ZR 15/14, zitiert nach juris).
  • LG Paderborn, 07.04.2017 - 2 O 118/16

    Rückgabe eines Fahrzeuges

    Auszug aus LG Potsdam, 26.09.2018 - 11 O 408/17
    Diese Täuschung ist auch für den einzelnen Käufer von Bedeutung, da er berechtigterweise nicht mit einer wirkungsvollen Begrenzung des Schadstoffausstoßes nur im Prüfzyklus rechnen muss (vgl. LG Paderborn, Urteil vom 07.04.2017, Az.: 2 O 118/16, zitiert nach juris).
  • LG Kiel, 18.05.2018 - 12 O 371/17

    VW-Abgasskandal: Schadensersatzanspruch des Käufers eines betroffenen Neuwagens

    Auszug aus LG Potsdam, 26.09.2018 - 11 O 408/17
    Entspricht die Organisation diesen Anforderungen nicht, muss sich die juristische Person zu behandeln lassen, als wäre der tatsächlich eingesetzte Verrichtungsgehilfe ein verfassungsmäßiger Vertreter (vgl. LG Kiel, Urteil vom 18.05.2018, Az.: 12 O 371/17, unter Hinweis auf BGH in NJW 1980, 2810, zitiert nach juris).
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