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   LG Potsdam, 26.11.2014 - 22 KLs 14/13   

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https://dejure.org/2014,39156
LG Potsdam, 26.11.2014 - 22 KLs 14/13 (https://dejure.org/2014,39156)
LG Potsdam, Entscheidung vom 26.11.2014 - 22 KLs 14/13 (https://dejure.org/2014,39156)
LG Potsdam, Entscheidung vom 26. November 2014 - 22 KLs 14/13 (https://dejure.org/2014,39156)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • moz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.11.2014)

    Amtsrichter steht erneut wegen Rechtsbeugung vor Gericht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 19
  • StV 2015, 349
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • LG Potsdam, 08.12.2011 - 25 KLs 4/10

    Rechtsbeugung Eisenhüttenstadt 2005

    Auszug aus LG Potsdam, 26.11.2014 - 22 KLs 14/13
    Mit Urteil vom 11. April 2013 hat der Bundesgerichtshof das den Angeklagten freisprechende Urteil der 5. großen Strafkammer des Landgerichts Potsdam vom 8. Dezember 2011 (Az.: 25 KLs 4/10) bezüglich des Angeklagten M. in der Revisionsinstanz aufgehoben und die Sache an eine andere Kammer des Landgerichts Potsdam zurückverwiesen.

    Darüber hinaus ergibt sich nach der derzeitigen Regelung, dass für das zum zweiten Mal aufgehobene und zurückverwiesene Verfahren 25 KLs 4/10 (Strafsache gegen M. ) nunmehr wiederum die 4. Strafkammer zuständig wäre, die die erste aufgehobene Entscheidung getroffen hat.

    Das zum zweiten Mal nach § 354 Abs. 2 StPO zurückverwiesene Verfahren 25 KLs 4/10 wird von der 2. Strafkammer bearbeitet.

    Dies betrifft rückwirkend das Verfahren 25 KLs 4/10, da bereits die Entscheidungen der 4. und 5. Strafkammer aufgehoben worden sind.".

    Das Verfahren 25 KLs 4/10 wird seit Anfang Juni 2013 unter dem Aktenzeichen 22 KLs 14/13 von der 2. großen Strafkammer geführt.

  • BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

    Auszug aus LG Potsdam, 26.11.2014 - 22 KLs 14/13
    Entsprechend muss die Dokumentation der Präsidiumsentscheidung eine Nachprüfung nach diesem Maßstab ermöglichen (BGH, NJW 2014, 2295; NJW 2005, 2689, 2690; BGH, StV 2010, 294).

    Die Änderung der Besetzung und der Geschäftsverteilung ist unter den Voraussetzungen des § 21e Abs. 3 GVG während eines Geschäftsjahres zulässig, wenn ein inhaltlich fehlerhafter Plan durch eine gesetzmäßige Anordnung ersetzt werden muss (BVerfG, NJW 2005, 2689; OLG Oldenburg, NStZ 1985, 473).

    Sie verlangt indes, dass die Neuregelung generell gilt, zum Beispiel mehrere anhängige Verfahren und eine unbestimmte Vielzahl künftiger, gleichartiger Fälle erfasst, nicht aus sachwidrigen Gründen geschieht und in ihrer Begründung zum Ausschluss des Anscheins einer willkürlichen Einzelfallzuweisung ausreichend dokumentiert wird (BVerfGE 24, 33, 54f.; BVerfG, NJW 2005, 2689, 2690; BGH, NStZ 2007, 537).

  • OLG Oldenburg, 19.10.1984 - 2 Ws 475/84
    Auszug aus LG Potsdam, 26.11.2014 - 22 KLs 14/13
    Die Änderung der Besetzung und der Geschäftsverteilung ist unter den Voraussetzungen des § 21e Abs. 3 GVG während eines Geschäftsjahres zulässig, wenn ein inhaltlich fehlerhafter Plan durch eine gesetzmäßige Anordnung ersetzt werden muss (BVerfG, NJW 2005, 2689; OLG Oldenburg, NStZ 1985, 473).

    So hätte z. B. die Möglichkeit bestanden, die Regelungslücke unter Rückgriff auf eine entsprechende Anwendung der Vertretungsregelungen des Geschäftsverteilungsplans des Landgerichts Potsdam zum Stand 7. Mai 2013 (Teil VIII., Vertretungsplan, B. Ziffer III des GVPl.) zu schließen (zu dieser Möglichkeit vgl. OLG Oldenburg, NStZ 1985, 473; BGH, NStZ 1982, 211).

  • BGH, 07.02.2007 - 2 StR 370/06

    Hilfsstrafkammer (Schöffenauswahl); nachträgliche Änderung des

    Auszug aus LG Potsdam, 26.11.2014 - 22 KLs 14/13
    Sie verlangt indes, dass die Neuregelung generell gilt, zum Beispiel mehrere anhängige Verfahren und eine unbestimmte Vielzahl künftiger, gleichartiger Fälle erfasst, nicht aus sachwidrigen Gründen geschieht und in ihrer Begründung zum Ausschluss des Anscheins einer willkürlichen Einzelfallzuweisung ausreichend dokumentiert wird (BVerfGE 24, 33, 54f.; BVerfG, NJW 2005, 2689, 2690; BGH, NStZ 2007, 537).

    Andernfalls kann der Angeklagte in seinem Recht aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG auf den gesetzlichen Richter verletzt sein (vgl. dazu BGH, NStZ 2007, 537; BGH, 5 StR 574/94; Diemer, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl. 2013, § 21e GVG Rn. 17).

  • BGH, 28.11.2012 - 5 StR 416/12

    Besetzungseinwand (Mitwirkung eines bereits an der aufgehobenen Entscheidung

    Auszug aus LG Potsdam, 26.11.2014 - 22 KLs 14/13
    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.11.2012 (Az.: 5 StR 416/12) liegt die Annahme einer rechtswidrigen Umgehung des § 354 Abs. 2 StPO durch die Regelungen des Geschäftsverteilungsplans vor, wenn - ohne dass durch personelle Engpässe oder durch sonstige besondere Umstände die begründete Notwendigkeit bestehen würde - zurückverwiesene Sachen einer solchen Kammer zugewiesen werden, die zuvor regelmäßig an den in Rede stehenden zurückverwiesenen Sachen beteiligt waren (sic).

    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. November 2012 (Az.: 5 StR 416/12; NStZ 2013, 542, 543), auf die sich der Präsident zur Änderung der Geschäftsverteilung berief, lag der Fall einer ersten Zurückweisung zugrunde.

  • BGH, 20.07.2004 - 5 StR 207/04

    Unzulässigkeit der Verfahrensrüge (Darlegungsanforderungen; Besetzungsrüge);

    Auszug aus LG Potsdam, 26.11.2014 - 22 KLs 14/13
    Diese Notwendigkeit kann sich insbesondere bei zweimaliger Zurückverweisung ergeben, wobei geschäftsplanmäßig sichergestellt werden muss, dass sich der zuständige Spruchkörper in seiner Bezeichnung von sämtlichen bislang in der Sache tätig gewordenen Spruchkörpern unterscheidet (BGH, Beschl. v. 20.07.2004 -5 StR 207/04-, NStZ-RR 2006, 65).
  • BGH, 09.04.2009 - 3 StR 376/08

    Besetzungsrüge; Einrichtung einer Hilfsstrafkammer (Zuweisung von Geschäften nach

    Auszug aus LG Potsdam, 26.11.2014 - 22 KLs 14/13
    Der Präsidiumsbeschluss muss so detailliert begründet sein, dass eine fachgerichtliche Überprüfung seiner Rechtmäßigkeit möglich ist (BGHSt 53, 268 mit Anm. Gubitz, NStZ 2010, 190).
  • BGH, 01.08.2002 - 3 StR 496/01

    Revisionsbegründungsfrist (Fristverlängerung); Strafklageverbrauch (ne bis in

    Auszug aus LG Potsdam, 26.11.2014 - 22 KLs 14/13
    Aufl. 2010, § 21e GVG Rn. 2; Velten, in: SK-StPO, 49. Erg.Lfg., 2013, § 21e GVG Rn. 49; Schmidt/Temming, in: Heidelberger Kommentar, StPO, 5. Aufl. 2012, § 192 GVG Rn. 4; dagegen BGHSt 26, 324; BGH, NStZ-RR 2003, 14; Kissel/Mayer, GVG, 7. Aufl. 2013, § 21e GVG, Rn. 99).
  • BGH, 07.04.1976 - 2 StR 640/75

    Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung

    Auszug aus LG Potsdam, 26.11.2014 - 22 KLs 14/13
    Aufl. 2010, § 21e GVG Rn. 2; Velten, in: SK-StPO, 49. Erg.Lfg., 2013, § 21e GVG Rn. 49; Schmidt/Temming, in: Heidelberger Kommentar, StPO, 5. Aufl. 2012, § 192 GVG Rn. 4; dagegen BGHSt 26, 324; BGH, NStZ-RR 2003, 14; Kissel/Mayer, GVG, 7. Aufl. 2013, § 21e GVG, Rn. 99).
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 251/63

    AKU-Beschluß

    Auszug aus LG Potsdam, 26.11.2014 - 22 KLs 14/13
    Sie verlangt indes, dass die Neuregelung generell gilt, zum Beispiel mehrere anhängige Verfahren und eine unbestimmte Vielzahl künftiger, gleichartiger Fälle erfasst, nicht aus sachwidrigen Gründen geschieht und in ihrer Begründung zum Ausschluss des Anscheins einer willkürlichen Einzelfallzuweisung ausreichend dokumentiert wird (BVerfGE 24, 33, 54f.; BVerfG, NJW 2005, 2689, 2690; BGH, NStZ 2007, 537).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

  • LG Halle, 20.01.2005 - 23a KLs 3/04

    Präklusion von Besetzungsrügen betreffend den Ergänzungsrichter; Anforderungen an

  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 473/81

    Verurteilung wegen Diebstahls - Bestimmungen über die Weiterbehandlung

  • BGH, 27.08.1991 - 1 StR 438/91

    ehemalige Richterin als Staatsanwältin - § 22 StPO, Beteiligung einer

  • BGH, 25.04.2014 - 1 StR 13/13

    "Resort Schwielowsee", Schuldspruch wegen Betruges gegen Bauherrn rechtskräftig

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

  • BVerfG, 10.08.1995 - 1 BvR 1644/94

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Überbesetzung der Richterbank beim BFH

  • BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09

    Verurteilungen eines Richters und eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung

  • BGH, 04.08.2009 - 3 StR 174/09

    Gesetzlicher Richter; fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Änderung der

  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

  • BGH, 11.04.2013 - 5 StR 261/12

    Freispruch im Rechtsbeugungsverfahren gegen Richter aufgehoben, gegen

  • LG Potsdam, 19.06.2009 - 24 KLs 22/08

    Rechtsbeugung durch Richter und Staatsanwalt

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

  • OLG Köln, 23.02.2016 - 1 RVs 21/16

    Festlegung des zuständigen Spruchkörpers für zurückverwiesene Sachen im

    Ein "anderer Spruchkörper" im Sinne des § 354 Abs. 2 StPO ist ein solcher, der sich unabhängig von seiner personellen Besetzung in seiner Bezeichnung von sämtlichen bislang in dieser Sache tätigen Spruchkörpern zu unterscheiden hat (vgl. BGH Beschluss vom 20.07.2004, 5 StR 207/04, zitiert nach juris; OLG Hamm NJW 1968, 1438; LG Potsdam, Beschluss v. 26.11.2014 - 22 KLs 14/13, zitiert nach BeckRS 2014, 22603 - beck-online).
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