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LG Ravensburg, 06.09.2001 - 4 S 127/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründetheit einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages; Schuldhafte Pflichtverletzung eines Mieters durch Zucht von Cannabispflanzen auf dem Balkon der angemieteten Wohnung; Unzumutbarkeit der Fortsetzung eines Mietverhältnisses wegen unerlaubten Cannabisanbaus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Cannabis angebaut - fristlose Kündigung?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Illegale Cannabisplantage: Cannabispflanzen als Kündigungsgrund für Wohnungsmietverhältnis - Schwerwiegende Vertragsverletzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 554a
Fristlose Kündigung wegen Cannabis-Anbau auf dem Balkon
Verfahrensgang
- AG Tettnang, 26.04.2001 - 3 C 1369/00
- LG Ravensburg, 06.09.2001 - 4 S 127/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Linz am Rhein, 11.03.1991 - 2 C 992/90
Auszug aus LG Ravensburg, 06.09.2001 - 4 S 127/01
Gerade in einem kleineren Ort wie ... kann die Tatsache, dass die Polizei die Wohnung durchsucht und beträchtliche Mengen ausgewachsener Cannabispflanzen abtransportiert, leicht zur Folge haben, dass das Anwesen des Klägers mit kriminellen Handlungen in Zusammenhang gebracht wird und dadurch in Wert und Ansehen gemindert wird (ebenso: AG Linz, NJW-RR 91, 1225).