Rechtsprechung
LG Ravensburg, 16.04.2021 - 2 O 317/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Treuwidrige Erhebung der Verjährungseinrede durch den Hersteller eines Dieselskandal-Kfz nach Software-Update
- Justiz Baden-Württemberg
§ 31 BGB, § 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB, § 214 Abs 1 BGB, § 241 Abs 2 BGB
Deliktische Haftung des Kraftfahrzeugherstellers bei Kauf eines vom Dieselskandal betroffenen Gebrauchtfahrzeugs vor Bekanntwerden des Abgasskandals: Hinweispflichtverletzung bei Verbleib einer unzulässigen Abschalteinrichtung durch "Thermofenster" im Software-Update bei ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- EuGH, 17.12.2020 - C-693/18
Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH
Auszug aus LG Ravensburg, 16.04.2021 - 2 O 317/20
Nach dem Urteil des EuGH vom 17.12.2020 (- C-693/18 -, Rn. 96) muss ein AGR-System, das geschaffen wurde, um für eine mit der Verordnung Nr. 715/2007 im Einklang stehende Begrenzung der Emissionen zu sorgen, sowohl während der Zulassungstests im Labor als auch unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs betriebsbereit sein.Der EuGH legt diese Ausnahmevorschrift dahingehend aus, dass nur unmittelbare Beschädigungsrisiken, die zu einer konkreten Gefahr während der Fahrt mit dem Fahrzeug führen, geeignet sind, die Nutzung einer Abschalteinrichtung zurechtfertigen (Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18 - Rn. 109 ff.).
- OLG Stuttgart, 06.09.2017 - 4 U 105/17
Gebrauchtwagenkaufvertrag: Rücktrittsrecht bei hohem Ölverbrauch: …
Auszug aus LG Ravensburg, 16.04.2021 - 2 O 317/20
Bei der obenstehenden Berechnung wurde die erwartete Gesamtlaufleistung von 300.000 km gem. § 287 ZPO geschätzt (so auch für ein vergleichbares Fahrzeug OLG Stuttgart, Urteil vom 06.09.2017 - 4 U 105/17 -, juris Rn. 79, 89).Denn der Nutzungsvorteil pro Kilometer beträgt ausgehend von dem Kilometerstand beim Kauf von 59.295 km und einer erwarteten Gesamtlaufleistung von 300.000 km (so auch für ein vergleichbares Fahrzeug OLG Stuttgart, Urteil vom 06.09.2017 - 4 U 105/17 -, juris Rn. 79, 89) linear 0, 127 ? ( 30.500 ? : 240.705 km = 0,127 ?).
- BGH, 11.06.2014 - VIII ZR 349/13
Schadensersatzpflicht des Vermieters bei pflichtwidrig verweigerter Erlaubnis zur …
Auszug aus LG Ravensburg, 16.04.2021 - 2 O 317/20
Entscheidet er sich bei einer unsicheren Rechtslage dafür, die von ihm geforderte Leistung nicht zu erbringen, geht er - von besonderen Sachlagen abgesehen - das Risiko, dass sich seine Einschätzung später als falsch erweist, zumindest fahrlässig ein und hat deshalb seine Nichtleistung zu vertreten, wenn in einem späteren Rechtsstreit festgestellt wird, dass er zur Leistung verpflichtet war (BGH, Urteil vom 11.6.2014 - VIII ZR 349/13, juris Rn. 34-36;… Palandt/Grüneberg, BGB, 80. Aufl. 2021, § 276 Rn. 22).
- BGH, 14.11.2013 - IX ZR 215/12
Steuerberaterhaftung: Ausschluss der Verjährungseinrede für …
Auszug aus LG Ravensburg, 16.04.2021 - 2 O 317/20
Vielmehr reicht es aus, dass der Schuldner durch sein Verhalten objektiv - sei es auch unabsichtlich - bewirkt, dass die Klage nicht rechtzeitig erhoben wird, und die spätere Verjährungseinrede unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles mit dem Gebot von Treu und Glauben unvereinbar wäre (BGH…, Urteil vom 17.06.2008 - VI ZR 197/07, juris Rn. 31; BGH, Urteil vom 14.11.2013 - IX ZR 215/12 -, juris Rn. 14). - BGH, 17.06.2008 - VI ZR 197/07
Anerkennung eines Schadensersatzanspruchs durch Zahlung eines Pflegegeldbetrages
Auszug aus LG Ravensburg, 16.04.2021 - 2 O 317/20
Vielmehr reicht es aus, dass der Schuldner durch sein Verhalten objektiv - sei es auch unabsichtlich - bewirkt, dass die Klage nicht rechtzeitig erhoben wird, und die spätere Verjährungseinrede unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles mit dem Gebot von Treu und Glauben unvereinbar wäre (BGH, Urteil vom 17.06.2008 - VI ZR 197/07, juris Rn. 31; BGH…, Urteil vom 14.11.2013 - IX ZR 215/12 -, juris Rn. 14). - BGH, 01.10.1987 - IX ZR 202/86
Berechtigung des Rechtsmißbrauchseinwandes gegenüber der Verjährungseinrede
Auszug aus LG Ravensburg, 16.04.2021 - 2 O 317/20
Das ist etwa dann der Fall, wenn der Schuldner den Gläubiger von der rechtzeitigen Geltendmachung seines Anspruchs abhält oder ihn zur Annahme veranlasst hat, er werde ihn ohne Rechtsstreit vollständig befriedigen (BGH, Urteil vom 1.10.1987 - IX ZR 202/86 -, juris;… Palandt/Ellenberger, BGB, 80. Aufl. 2021, vor § 194 Rn. 16 ff.). - LG Hildesheim, 17.01.2017 - 3 O 139/16
Rücknahmepflicht des Herstellers von Betrugsdieselfahrzeug
Auszug aus LG Ravensburg, 16.04.2021 - 2 O 317/20
Dieses Gewinnstreben um den Preis der bewussten Täuschung und Benachteiligung von ahnungslosen Kunden gibt dem Handeln der Beklagten das Gepräge der Sittenwidrigkeit (…vgl. BGH, Urteil v. 25.05.2020 - IV ZR 252/19 - juris Rn. 16ff.; LG Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017 - 3 O 139/16 -, juris Rn. 47).