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   LG Ravensburg, 20.06.2020 - 2 O 384/19   

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https://dejure.org/2020,32585
LG Ravensburg, 20.06.2020 - 2 O 384/19 (https://dejure.org/2020,32585)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 20.06.2020 - 2 O 384/19 (https://dejure.org/2020,32585)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 20. Juni 2020 - 2 O 384/19 (https://dejure.org/2020,32585)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 42 Abs 2 ZPO, § 43 ZPO, § 348a Abs 2 ZPO, Art 267 Abs 2 AEUV
    Ablehnung eines Einzelrichters wegen Besorgnis der Befangenheit; Nichtvorlage des Rechtsstreits bei der Zivilkammer zur Entscheidung über eine Rückübertragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Ravensburg, 05.03.2020 - 2 O 328/19

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie: Pflicht zur

    Auszug aus LG Ravensburg, 20.06.2020 - 2 O 384/19
    Am 05.03.2020 beschloss der abgelehnte Vorsitzende Richter am Landgericht in den ebenfalls am Landgericht Ravensburg anhängigen Parallelverfahren mit den Az. 2 O 328/19, 2 O 280/19 und 2 O 334/19 unter Hinweis auf die erfolgte Vorlage an den EuGH deren Aussetzung, bzw. hielt er die in dem Verfahren, Az. 2 O 280/19 bereits erfolgte Aussetzung aufrecht.
  • LG Ravensburg, 31.03.2020 - 2 O 294/19

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie im Hinblick auf

    Auszug aus LG Ravensburg, 20.06.2020 - 2 O 384/19
    In dem Verfahren 2 O 249/19 erfolgte am 31.03.2020 ein weiterer Vorlagebeschluss an den EuGH.
  • LG Erfurt, 06.07.2022 - 8 O 332/21
    Die Vorlagepflicht nach § 348a Abs. 2 ZPO stellt eine Ausnahmevorschrift dar, das Übergehen dieser Norm ist deshalb nicht grob fehlerhaft (LG Ravensburg, Beschluss vom 20. Juni 2020 - 2 O 384/19, Rn. 31, juris).
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