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   LG Ravensburg, 28.02.2017 - 2 O 243/16   

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https://dejure.org/2017,50256
LG Ravensburg, 28.02.2017 - 2 O 243/16 (https://dejure.org/2017,50256)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 28.02.2017 - 2 O 243/16 (https://dejure.org/2017,50256)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 28. Februar 2017 - 2 O 243/16 (https://dejure.org/2017,50256)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 346 Abs 1 BGB, § 355 Abs 2 S 1 BGB vom 02.12.2004
    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung in einem Altvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • anwalt24.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Darlehens-Widerruf berechtigt: Verbraucher erfolgreich gegen Landesbank Baden-Württemberg

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Darlehen der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) erfolgreich widerrufen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Ravensburg, 28.02.2017 - 2 O 243/16
    Undeutlich seien die Belehrungen nach seiner Auffassung einerseits im Hinblick auf den Beginn der Widerrufsfrist gem. den Grundsätzen des Urteils des BGH vom 10.03.009 - XI ZR 33/08 - und andererseits im Hinblick auf die unzureichende Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerrufs, weil nämlich weder auf die Verpflichtung hingewiesen werde, dass die Erstattung von Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung zu verfolgen hat, noch darauf, dass auch die Klägerin selbst Verpflichtungen im Fall eines Widerrufes hat und die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren sind, inkl.
  • OLG Stuttgart, 24.01.2017 - 6 U 121/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung; Frage der

    Auszug aus LG Ravensburg, 28.02.2017 - 2 O 243/16
    Der Verbraucher soll in die Lage versetzt werden, sich auf einfache Art und Weise vom Vertrag wieder zu lösen, ohne die mit sonstigen Nichtigkeits- und Beendigungsgründen verbundenen, gegebenenfalls weniger günstigen Rechtswirkungen in Kauf nehmen zu müssen (OLG Stuttgart, Urteil vom 15.11.2016 - 6 U 121/16 unter II. 2.).
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