Rechtsprechung
   LG Ravensburg, 30.01.2014 - 4 O 260/12   

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https://dejure.org/2014,1337
LG Ravensburg, 30.01.2014 - 4 O 260/12 (https://dejure.org/2014,1337)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 30.01.2014 - 4 O 260/12 (https://dejure.org/2014,1337)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - 4 O 260/12 (https://dejure.org/2014,1337)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit für Übereignungs- u. Herausgabeanspruch des Systembetreibers gegen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässiger Rechtsweg bei Streitigkeiten über die Eigentumsverhältnisse an von einem Entsorger in seiner Eigenschaft als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gesammelten, gebrauchten Verkaufsverpackungen

  • Wolters Kluwer

    Eigentumserwerb von vereinsmäßig durchgeführter Altpapiersammlung

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Eigentum an Verkaufsverpackungen aus Papier bei von Landkreis organisierter Vereinssammlung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein Miteigentum des Betreibers eines dualen Dystems an dem Altpapier

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwaltungsrechtsweg bei Streitigkeiten über Eigentum an von Entsorgungsträger gesammelten Verkaufsverpackungen eröffnet

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Zum Eigentum an Verpackungen

  • ggsc.de (Kurzinformation)

    Kein Eigentum der Systembetreiber

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Erste Entscheidung zum Eigentum an Verpackungsabfällen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Eigentum an Verpackungsabfällen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VK Münster, 22.09.2009 - VK 16/09

    Vergaberechtliche Fragen der Sammlung von Altpapier und Gelbem Sack

    Auszug aus LG Ravensburg, 30.01.2014 - 4 O 260/12
    Zu der Frage, an wen der Verbraucher sein Übereignungsangebot abgibt, wird in der Rspr. (OLG Düsseldorf, aaO; Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Beschluss vom 22.9.2009 - VK 16/09 -) z.T. zurückgegriffen auf die Rechtsfigur des Geschäfts, für den, den es angeht.
  • OLG Düsseldorf, 29.12.2004 - Kart 17/04

    Vertragsgestaltung bei getrennten Erfassungssystemen im Hol- und Bringsystem für

    Auszug aus LG Ravensburg, 30.01.2014 - 4 O 260/12
    Auf dieses konkludente Angebot des Verbrauchers auf Übereignung seines bereit gelegten Papierabfalls sind ausschließlich die §§ 929 ff. BGB anzuwenden, da das Abfallrecht hierzu keine Regelungen enthält (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 29.12.2004 - VI-Kart 17/04 (V); Schink, Gutachten - Eigentum an Verpackungsabfällen, 2013 S. 22).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05

    Haftung des Rechtsschutzversicherers wegen vertragswidriger Verweigerung der

    Auszug aus LG Ravensburg, 30.01.2014 - 4 O 260/12
    Nur in den Fällen, in denen eine Bezifferung möglich und zumutbar ist, fehlt es typischerweise am Feststellungsinteresse (BGH NJW 2006, 2548).
  • OLG Stuttgart, 28.10.2014 - 12 U 28/14

    Eigentumserwerb eines Betreibers eines dualen Entsorgungssystems an gebrauchten

    unter Abänderung des angefochtenen Teilurteils des LG Ravensburg vom 30.01.2014 - 4 O 260/12 - festzustellen, dass die Klägerin ab dem 01.01.2002 Miteigentümerin des vom Beklagten im Rahmen seiner sog. Vereinssammlung erfassten Altpapiers ist, und zwar in Höhe des bei der Klägerin lizensierten Verkaufsverpackungsanteils, der sich ergibt aus der monatlich vom Beklagten insgesamt erfassten Altpapiermenge, einem Verkaufsverpackungsmasseanteil von insgesamt 11% und dem auf die Klägerin entfallenden prozentualen Planmengenanteil an Verkaufsverpackungen, der quartalsweise durch die Gemeinsame Stelle gemäß § 6 Abs. 7 VerpackV ("Clearingstelle") berechnet wird.

    die Berufung der Klägerin unter Aufrechterhaltung des Teilurteils des Landgerichts Ravensburg vom 30.01.2014 (Az. 4 O 260/12) zurückzuweisen.

  • OLG Celle, 19.06.2014 - 13 Verg 5/14

    Alttextilentsorgung ist Dienstleistungskonzession!

    Mit dem Einwurf der Textilien in den Container ist eine "Übereignung an den, den es angeht" verbunden (vgl. VK Münster, Beschluss vom 22. September 2009 - VK 16/09; LG Ravensburg, Teilurteil vom 30. Januar 2014 - 4 O 260/12).
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