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   LG Ravensburg, 30.07.2019 - 2 O 115/19   

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LG Ravensburg, 30.07.2019 - 2 O 115/19 (https://dejure.org/2019,25760)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 30.07.2019 - 2 O 115/19 (https://dejure.org/2019,25760)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 30. Juli 2019 - 2 O 115/19 (https://dejure.org/2019,25760)
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Volltextveröffentlichung

  • anwalt-kg.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten und Volltext)

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrag (Widerruf Autokredit)

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Erfolg gegen BMW Bank

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Berlin, 15.02.2019 - 4 O 20/18

    Autokredit mit der Mercedes Benz Bank widerrufen - Kein Nutzungsersatz

    Auszug aus LG Ravensburg, 30.07.2019 - 2 O 115/19
    Die Belehrung muss ordnungsgemäß, also vollständig und richtig sein; bei einer fehlerhaften Belehrung besteht kein Wertersatzanspruch (LG Berlin, Urteil vom 29.01.2019 - 4 0 20/18 diesel-widerruf.de).
  • BGH, 20.03.2018 - XI ZR 309/16

    Unwirksame Klausel zur Aufrechnung durch Bankkunden

    Auszug aus LG Ravensburg, 30.07.2019 - 2 O 115/19
    Hinzu kommt, dass eine solche Einschränkung der Aufrechnungsbefugnis in AGB von â- Darlehensverträgen nach der BGH-Rechtsprechung eine unzulässige Erschwerung des Widerrufsrechts gem. § 361 Abs. 2 S. 1 BGB darstellt und darin außerdem eine unangemessene Benachteiligung des Kunden gem. § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1/BGB zu sehen ist (BGH, Urteil vom 20.03.2018 - XI ZR 309/16 -Juris Rn. 19 ; Urteil vom 25.04.2017 -XI ZR 108/16 juris Rn. 21).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Ravensburg, 30.07.2019 - 2 O 115/19
    Nachdem der Darlehensvertrag durch den Widerruf in ein Rückabwicklungsschuldverhältnis umgewandelt worden ist, steht dem Kläger gem. §§ 355 Abs. 3, 357a Abs. 1, 358 Abs. 4 S. 5 BGB ein Anspruch gegen die Beklagte auf Rückzahlung der an die Beklagte geleisteten Darlehensraten in Höhe von 16.126,56 EUR, aber auch der aus eigenen Mitteln des Klägers an die Verkäuferin geleisteten Anzahlung in Höhe von 4.500,- EUR zu, da nach dem Zweck des § 358 Abs. 4 S. 5 BGB die Rückabwicklung ausschließlich zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber erfolgen soll (vgl. BGH, Urteil, vom 10, 03.2009 - XI ZR 33/08 juris Rn, 27; Palandt/Grüneberg, BGB, 78. Aufl. 2019, § 358 Rn. 21).
  • OLG Stuttgart, 28.05.2019 - 6 U 78/18

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Wirksamkeit der Widerrufsinformation

    Auszug aus LG Ravensburg, 30.07.2019 - 2 O 115/19
    Aufgrund der Saldierung des Darlehensrückzahlungsanspruchs mit dem Kaufpreisrückzahlungsanspruch gibt es nach Widerruf des Darlehens keine Grundlage mehr für einen Zinsanspruch (Staudinger/Herresthal, a.a.O, § 358 Rn. 207.1; a. A, OLG Stuttgart, Urteil vom 29.04.2019 - 6 U 78/18).
  • LG München I, 09.02.2018 - 29 O 14138/17

    Wirksamer Widerruf eines Verbraucherdarlehnsvertrages

    Auszug aus LG Ravensburg, 30.07.2019 - 2 O 115/19
    Der teilweise vertretenen Auffassung, dass § 357 Abs. 7 restriktiv in dem Sinne auszulegen sei, dass die Belehrung nur in Bezug auf die Wertersatzpflicht richtig sein müsse (LG München, Urteil vom 09.02.2018 - 29 0 14138/17-, juris Rn. 77; Nordholtz/Bleckwenn, Widerrufsbelehrung bei verbundenen Verträgen und Wertersatzpflicht des Verbrauchers, NJW 2017, 2497), kann nicht gefolgt werden.
  • BGH, 25.04.2017 - XI ZR 108/16

    Wirksamer Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Berücksichtigung der

    Auszug aus LG Ravensburg, 30.07.2019 - 2 O 115/19
    Hinzu kommt, dass eine solche Einschränkung der Aufrechnungsbefugnis in AGB von â- Darlehensverträgen nach der BGH-Rechtsprechung eine unzulässige Erschwerung des Widerrufsrechts gem. § 361 Abs. 2 S. 1 BGB darstellt und darin außerdem eine unangemessene Benachteiligung des Kunden gem. § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1/BGB zu sehen ist (BGH, Urteil vom 20.03.2018 - XI ZR 309/16 -Juris Rn. 19 ; Urteil vom 25.04.2017 -XI ZR 108/16 juris Rn. 21).
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