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   LG Regensburg, 04.06.2019 - 43 O 2569/18   

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https://dejure.org/2019,26994
LG Regensburg, 04.06.2019 - 43 O 2569/18 (https://dejure.org/2019,26994)
LG Regensburg, Entscheidung vom 04.06.2019 - 43 O 2569/18 (https://dejure.org/2019,26994)
LG Regensburg, Entscheidung vom 04. Juni 2019 - 43 O 2569/18 (https://dejure.org/2019,26994)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Krefeld, 11.04.2018 - 2 O 290/17

    Anspruch eines Autokäufers auf Rückzahlung des Kaufpreises wegen vorsätzlicher

    Auszug aus LG Regensburg, 04.06.2019 - 43 O 2569/18
    Zu verzinsen gemäß § 246 BGB lediglich in Höhe von 4 % ist allerdings nur der letztlich als Schadensersatz zu leistende Betrag, also nicht der volle Kaufpreis, sondern unter Abzug einer entsprechenden Nutzungsentschädigung (vgl. LG Krefeld, Urteil vom 11.04.2018, Az. 2 O 290/17 LG Dortmund, Urteil vom 06.06.2017, Az. 12 O 228/16).
  • BGH, 04.06.2013 - VI ZR 288/12

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Erforderlichkeit des Nachweises der

    Auszug aus LG Regensburg, 04.06.2019 - 43 O 2569/18
    Es müssen besondere Umstände hinzutreten, die das schädigende Verhalten wegen seines Zwecks oder wegen des angewandten Mittels oder mit Rücksicht auf die dabei gezeigte Gesinnung nach den Maßstäben der allgemeinen Geschäftsmoral und des als "anständig" Geltenden verwerflich machen (vgl. BGH, Urteile vom 20. November 2012 - VI ZR 268/11, und vom 4. Juni 2013 - VI ZR 288/12).
  • BGH, 20.11.2012 - VI ZR 268/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Persönliche Haftung des Geschäftsführers

    Auszug aus LG Regensburg, 04.06.2019 - 43 O 2569/18
    Es müssen besondere Umstände hinzutreten, die das schädigende Verhalten wegen seines Zwecks oder wegen des angewandten Mittels oder mit Rücksicht auf die dabei gezeigte Gesinnung nach den Maßstäben der allgemeinen Geschäftsmoral und des als "anständig" Geltenden verwerflich machen (vgl. BGH, Urteile vom 20. November 2012 - VI ZR 268/11, und vom 4. Juni 2013 - VI ZR 288/12).
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 27/00

    Begründetheit des Werklohnanspruchs bei Ablehnung der Annahme der

    Auszug aus LG Regensburg, 04.06.2019 - 43 O 2569/18
    Der Kläger hat überdies ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, dass der in Ziffer 1. bezeichnete Anspruch - wie dargelegt - aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung der Beklagten herrührt, sowie der Feststellung des Annahmeverzuges gem. § 256 ZPO, weil diese der erleichterten Vollstreckung des geltend gemachten Leistungsanspruchs dient und hierzu erforderlich ist, § 756 ZPO (vgl. BGH, NJW 2002, 1262 f.).
  • LG Dortmund, 06.06.2017 - 12 O 228/16

    Begründetheit einer Klage auf Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen

    Auszug aus LG Regensburg, 04.06.2019 - 43 O 2569/18
    Zu verzinsen gemäß § 246 BGB lediglich in Höhe von 4 % ist allerdings nur der letztlich als Schadensersatz zu leistende Betrag, also nicht der volle Kaufpreis, sondern unter Abzug einer entsprechenden Nutzungsentschädigung (vgl. LG Krefeld, Urteil vom 11.04.2018, Az. 2 O 290/17 LG Dortmund, Urteil vom 06.06.2017, Az. 12 O 228/16).
  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus LG Regensburg, 04.06.2019 - 43 O 2569/18
    Die Haftung einer juristischen Person aus § 826 BGB in Verbindung mit § 31 BGB setzt voraus, dass ein verfassungsmäßig berufener Vertreter im Sinne des § 31 BGB den objektiven und subjektiven Tatbestand des § 826 BGB verwirklicht hat (BGH, Urt. v. 28.6.2016 - VI ZR 536/15 -), wovon gegenwärtig auszugehen war.
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