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   LG Regensburg, 05.10.2020 - 7 KLs 140 Js 21415/19   

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https://dejure.org/2020,49489
LG Regensburg, 05.10.2020 - 7 KLs 140 Js 21415/19 (https://dejure.org/2020,49489)
LG Regensburg, Entscheidung vom 05.10.2020 - 7 KLs 140 Js 21415/19 (https://dejure.org/2020,49489)
LG Regensburg, Entscheidung vom 05. Oktober 2020 - 7 KLs 140 Js 21415/19 (https://dejure.org/2020,49489)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BtMG § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 29a Abs. 1 Nr. 2, § 30a Abs. 2 Nr. 2; WaffG § 2 Abs. 2 und Abs. 3, § 41 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, § 52 Abs. 3 Nr. 1, Nr. 2b und Nr. 8; StGB § 52
    Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.03.2019 - 2 StR 584/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Revisibilität; Wertung von

    Auszug aus LG Regensburg, 05.10.2020 - 7 KLs 140 Js 21415/19
    Der Kammer war bewusst, dass die Frage, ob bestimmte Betäubungsmittel zum gewinnbringenden Verkauf bestimmt sind, besonders sorgfältig im Rahmen einer wertenden Gesamtschau aller für und gegen die Annahme einer Verkaufsabsicht sprechenden Beweisanzeichen zu prüfen ist, wenn sich die feststellbare Tathandlung eines Angeklagten - wie hier - im Besitz von Betäubungsmitteln erschöpft (vgl. BGH, Beschluss vom 12.03.2019 - 2 StR 584/18) und konkrete Verkaufsbemühungen nicht nachgewiesen werden können.
  • BGH, 25.11.2015 - 2 StR 165/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Mitführen einer Schusswaffe

    Auszug aus LG Regensburg, 05.10.2020 - 7 KLs 140 Js 21415/19
    Auch eine nicht tatbezogene Faszination des Täters für Waffen beseitigt die Verwirklichung des Tatbestandes nicht (vgl. BGH, Urteil vom 25.11.2015 - 2 StR 165/15).
  • BGH, 15.11.2017 - 2 StR 74/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Auszug aus LG Regensburg, 05.10.2020 - 7 KLs 140 Js 21415/19
    Der Qualifikationstatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG ist erfüllt, da der Angeklagte mit dem Butterflymesser im Schlafzimmer bei einem Teilakt des Handeltreibens, nämlich der Aufbewahrung der Betäubungsmittel (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.2017 - 2 StR 74/17), über eine gekorene Waffe verfügte, der er sich jederzeit, also ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeiten, bedienen konnte.
  • BGH, 29.09.2016 - 2 StR 62/16

    Verhältnis des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und des Besitzes

    Auszug aus LG Regensburg, 05.10.2020 - 7 KLs 140 Js 21415/19
    Zwischen den Betäubungsmitteldelikten besteht aufgrund der unterschiedlichen Zweckbestimmung hinsichtlich der Teilmengen ebenfalls Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 29.09.2016 - 2 StR 62/16).
  • BGH, 22.08.2012 - 2 StR 235/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Mitführen eines

    Auszug aus LG Regensburg, 05.10.2020 - 7 KLs 140 Js 21415/19
    Vielmehr wird ein entsprechendes Verhalten des Täters schon deshalb qualifiziert, weil das Bereithalten von Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen, die zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind, in unmittelbarer Nähe zu größeren Mengen an Drogen, die zum Verkauf bestimmt sind, abstrakt gefährlich ist (siehe nur BGH, Urteil vom 22.08.2012 - 2 StR 235/12, w. N. bei Körner/Patzak, BtMG, 9. Aufl., § 30a Rn. 87).
  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus LG Regensburg, 05.10.2020 - 7 KLs 140 Js 21415/19
    Das Haschisch, das zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt war, hatte einen Mindestwirkstoffgehalt von 10, 94 Gramm THC, so dass der Grenzwert zur nicht geringen Menge i. S. v. § 29a BtMG, der nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (grundlegend BGH, Urteil vom 18.07.1984 - 3 StR 183/84) bei 7, 5 Gramm THC liegt, um das 1, 45-fache überschritten ist.
  • BGH, 30.11.2010 - 1 StR 574/10

    Vorsätzliches unerlaubtes Überlassen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe an

    Auszug aus LG Regensburg, 05.10.2020 - 7 KLs 140 Js 21415/19
    Die durch das Aufbewahren verschiedener Waffen verwirklichten, nicht unter dieselbe Strafbestimmung fallenden Verstöße gegen das WaffG stehen zueinander in Tateinheit, § 52 StGB (siehe BGH, Beschluss vom 30.11.2010 - 1 StR 574/10).
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