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   LG Regensburg, 07.04.2020 - 62 O 806/19   

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https://dejure.org/2020,18326
LG Regensburg, 07.04.2020 - 62 O 806/19 (https://dejure.org/2020,18326)
LG Regensburg, Entscheidung vom 07.04.2020 - 62 O 806/19 (https://dejure.org/2020,18326)
LG Regensburg, Entscheidung vom 07. April 2020 - 62 O 806/19 (https://dejure.org/2020,18326)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 174; ZPO § 128 Abs. 2
    Fehlende Prozessführungsbefugnis der Gesellschafter bei Ansprüchen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • rewis.io

    Räumungsanspruch von Geschäftsräumen

  • mietrechtsiegen.de

    GbR- als Vermieter - Räumungsklage durch Gesellschafter der Vermietungs-GbR

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    GbR als Vermieterin muss klagen, nicht deren Gesellschafter!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    GbR als Vermieterin muss klagen, nicht deren Gesellschafter! (IMR 2020, 392)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus LG Regensburg, 07.04.2020 - 62 O 806/19
    Vorliegend sind die Kläger zur Geltendmachung eines Anspruchs der GbR nicht prozessführungsbefugt, da nach Anerkennung der Rechts- und Parteifähigkeit der Außen-GbR durch die Entscheidung des BGH vom 29.01.2001 (NJW 2001, 1056) nur die GbR selbst Klägerin sein kann.
  • BGH, 15.01.2003 - XII ZR 300/99

    Geltendmachung einer Gesamthandsforderung durch eine BGB -Gesellschaft

    Auszug aus LG Regensburg, 07.04.2020 - 62 O 806/19
    Zwar hat der Bundesgerichtshof unter anderem in seiner Entscheidung vom 15.01.2003 (XII ZR 300/99, NJW 2003, 1043) nach seiner Änderung der Rechtsprechung zur Partei und Rechtsfähigkeit der GbR eine Rubrumsberichtigung als zulässigen und richtigen Weg aufgezeigt.
  • OLG Brandenburg, 14.12.2005 - 4 U 86/05

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach Änderung der Rechtsprechung des BGH:

    Auszug aus LG Regensburg, 07.04.2020 - 62 O 806/19
    Ein eigenes schutzwürdiges Interesse der Kläger, den Anspruch der GbR im eigenen Namen im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft geltend zu machen, ist unter den gegebenen Umständen nicht erkennbar und wird auch von den Klägern nicht nachvollziehbar aufgezeigt (so auch OLG Brandenburg, Urteil vom 14.12.2005, 4 U 86/05, NZG 2006, 381).
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