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   LG Regensburg, 17.06.2020 - 5 KLs 152 Js 168/17 hinzuverbunden 5 KLs 152 Js 18203/17, 5 KLs 152 Js 165/17   

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LG Regensburg, 17.06.2020 - 5 KLs 152 Js 168/17 hinzuverbunden 5 KLs 152 Js 18203/17, 5 KLs 152 Js 165/17 (https://dejure.org/2020,14938)
LG Regensburg, Entscheidung vom 17.06.2020 - 5 KLs 152 Js 168/17 hinzuverbunden 5 KLs 152 Js 18203/17, 5 KLs 152 Js 165/17 (https://dejure.org/2020,14938)
LG Regensburg, Entscheidung vom 17. Juni 2020 - 5 KLs 152 Js 168/17 hinzuverbunden 5 KLs 152 Js 18203/17, 5 KLs 152 Js 165/17 (https://dejure.org/2020,14938)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Angeklagte, Bebauung, Hauptverhandlung, Vorhaben, Leistungen, Beamter, Freiheitsstrafe, Kaufvertrag, Angeklagter, Ermessensentscheidung, Kaufpreis, Angeklagten, kommunaler Wahlbeamter, faires Verfahren, Einstellung des Verfahrens

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Entscheidungsanmerkung und ausführliche Zusammenfassung)

    Regensburger Parteispendenaffäre: Ehemaliger Oberbürgermeister verurteilt

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  • beck-blog (Entscheidungsanmerkung und ausführliche Zusammenfassung)

    Regensburger Parteispendenaffäre: Ehemaliger Oberbürgermeister verurteilt

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.10.2004 - 3 StR 301/03

    Zur Strafbarkeit von Wahlkampfspenden an Amtsträger

    Auszug aus LG Regensburg, 17.06.2020 - 5 KLs 152 Js 168/17
    Eine tatbestandliche Einschränkung zur Wahrung der Chancengleichheit von Wahlbewerbern mit und ohne Amtsträgereigenschaft ist nur bei § 331 StGB zu prüfen, nicht bei Bestechung / Bestechlichkeit (BGH, Urteil vom 28.10.2004, 3 StR 301/03 zitiert in NJW 2004, 3569, 3574).

    So ist nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Az. 3 StR 301/03 - Kremendahl 1 -, eine allgemeine Förderung der Vorstellungen und Interessen des Vorteilsgebers durch den Amtsträger für eine Wahlkampspende im Rahmen einer Unrechtsvereinbarung nicht ausreichend.

  • OLG Nürnberg, 16.04.2019 - 2 Ws 167/19

    Weitere Anklage gegen Joachim Wolbergs zugelassen

    Auszug aus LG Regensburg, 17.06.2020 - 5 KLs 152 Js 168/17
    Aufgrund der Ausführungen des Oberlandesgerichts Nürnberg mit Beschluss vom 16.04.2019 (Az. 2 Ws 167/19) hält die Kammer nicht mehr an der im Beschluss vom 11.03.2019 geäußerten Rechtsansicht fest.

    So führt das Oberlandesgericht Nürnberg in seinem Beschluss zutreffend aus, dass im Verhältnis zu den einzelnen Begehungsformen der §§ 331, 332 StGB das Fordern, Sich-Versprechenlassen und das Annehmen grundsätzlich auch dann selbstständig nebeneinander stehen, wenn sie auf derselben Unrechtsvereinbarung beruhen (Beschluss OLG Nürnberg vom 16.04.2019, Az. 2 Ws 167/19, Seite 18 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 28.08.2007 - 3 StR 212/07

    Freisprüche im Zusammenhang mit der Finanzierung des Wuppertaler

    Auszug aus LG Regensburg, 17.06.2020 - 5 KLs 152 Js 168/17
    Hierzu erweiternd hat der Bundesgerichtshof, Az.: 3 StR 212/07 - Kremendahl 2 -, festgestellt, dass es ausreichend ist, wenn Vorteilsgeber und Amtsträger darüber einig sind, dass Letzterer im Laufe einer künftigen Amtszeit mit Entscheidungen zu diesem oder jenem Vorhaben des Vorteilsgebers befasst sein wird und dass hierauf Einfluss genommen werden soll.
  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 296/16

    Untreue (Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht: Pflichtverletzung kommunaler

    Auszug aus LG Regensburg, 17.06.2020 - 5 KLs 152 Js 168/17
    Voraussetzung ist vielmehr, dass unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls der Eintritt eines Schadens so naheliegend erscheint, dass der Vermögenswert aufgrund der Verlustgefahr bereits gemindert ist (BGH Urteil vom 21.02.2017, 1 StR 296/16, zitiert in NJW 2018, 177, Rdnr. 81 m. w. N.).
  • BGH, 23.11.2015 - 5 StR 352/15

    Bestechlichkeit durch einen Schöffen (Gegenleistung für richterliche Handlung;

    Auszug aus LG Regensburg, 17.06.2020 - 5 KLs 152 Js 168/17
    Die Kammer folgt der Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 23.11.2015, Az.: 5 StR 352/15, zitiert in NStZ 2016, 349, in der die Wertgrenze aus den Entscheidungen zum Vermögensverlust großen Ausmaßes im Sinne von § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 Alternative 1 StGB sowie 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 Abgabenordnung auch auf § 335 Abs. 2 Nr. 1 StGB übertragen wird.
  • BGH, 09.01.1990 - 5 StR 601/89

    Tatrichter - Anklage - Eröffnungsbeschluß - Betäubungsmittel - Verjährung

    Auszug aus LG Regensburg, 17.06.2020 - 5 KLs 152 Js 168/17
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, dass auf Freispruch und nicht auf Einstellung des Verfahrens zu erkennen ist, wenn bei rechtlichem Zusammentreffen eines schwereren und eines leichteren Tatvorwurfs der schwerere nicht nachweisbar, der leichtere aber wegen eines Prozesshindernisses nicht verfolgbar ist (BGHSt 36, 340).
  • LG Regensburg, 03.07.2019 - 6 KLs 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

    Auszug aus LG Regensburg, 17.06.2020 - 5 KLs 152 Js 168/17
    Über die Inhaftierung des Angeklagten W im Verfahren 6 KLs 152 JS 16476/16 WS wurde ausführlich in der Presse berichtet.
  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 531/12

    Verbot der Doppelbestrafung nach Gemeinschaftsrecht: Begriff "derselben Tat"

    Auszug aus LG Regensburg, 17.06.2020 - 5 KLs 152 Js 168/17
    Eine Tat im prozessrechtlichen Sinne begründet sich in dem geschichtlichen sowie den damit zeitlich und sachverhaltlich begrenzten Vorgang, auf den Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat verwirklicht haben soll (BGH, Urteil vom 12.12.2013 - 3 StR 531/12, zitiert in: NJW 2014, 1025 ff.).
  • VG Regensburg, 20.08.2019 - RO 10A DS 19.1307

    Vorläufige Dienstenthebung eines Oberbürgermeisters

    Die Verfahren 5 KLs 152 Js 168/17, 5 KLs 152 Js 18203/17 und 5 KLs 152 Js 165/17 wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung miteinander verbunden (3.).

    Die Verfahren 5 KLs 152 Js 168/17, 5 KLs 152 Js 18203/17 und 5 KLs 152 Js 165/17 wurden auch zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

    Daraufhin verband das Landgericht Regensburg mit Beschluss vom 1. August 2019 die Verfahren 5 KLs 152 Js 168/17, 5 KLs 152 Js 18203/17 und 5 KLs 152 Js 165/17 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung.

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