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   LG Regensburg, 18.05.1988 - 5 T 134/88   

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LG Regensburg, 18.05.1988 - 5 T 134/88 (https://dejure.org/1988,8535)
LG Regensburg, Entscheidung vom 18.05.1988 - 5 T 134/88 (https://dejure.org/1988,8535)
LG Regensburg, Entscheidung vom 18. Mai 1988 - 5 T 134/88 (https://dejure.org/1988,8535)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1988, 406
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 07.08.2012 - 34 Wx 76/12

    Grundbuchverfahren: Löschung einer Grunddienstbarkeit bei Grundstücksteilung;

    Ob die Voraussetzungen für die Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses vorliegen (vgl. Art. 1 Abs. 1 UnschZG; dazu auch LG Regensburg Rpfleger 1988, 406), bedarf an dieser Stelle keiner Erörterung.
  • OLG Hamm, 04.05.2004 - 15 W 183/03

    Rechtsnatur eines Unschädlichkeitszeugnisses

    Das von der zuständigen Behörde in einem gesonderten Verfahren - für das in § 10 UnschädlichkeitG ein besonderer befristeter Rechtsweg geregelt ist - erlassene Unschädlichkeitszeugnis ersetzt die nach §§ 875, 876 BGB erforderlichen materiellrechtlichen Erklärungen (BayObLGZ 1988 a. a. O.) und gilt als Ersatz für die verfahrensrechtlich erforderliche Löschungsbewilligung (LG Regensburg Rpfleger 1988, 406; Meikel/Böhringer, Grundbuchrecht, 9. Auflage, § 46 GBO Rn.97).
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