Rechtsprechung
LG Regensburg, 26.02.2019 - 22 S 90/18 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 100 Abs. 4 S. 1, § 287, § 511 f., § 529 Abs. 1, § 540, § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, § 708 Nr. 10, § 713; BGB § 249 Abs. 1, Abs. 2, § 251 Abs. 1, § 253 Abs. 1, Abs. 2, § 254 Abs. 2
Ersatzfähigkeit des merkantilen Minderwerts bei fiktiver Schadensabrechnung - RA Kotz
Verkehrsunfall - Ersatz des merkantilen Minderwerts bei fiktiver Schadensabrechnung
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Ersatzfähigkeit des merkantilen Minderwerts bei fiktiver Schadensabrechnung
Verfahrensgang
- AG Cham, 20.04.2018 - 8 C 690/17
- LG Regensburg, 26.02.2019 - 22 S 90/18
Wird zitiert von ... (2)
- AG Bayreuth, 08.09.2022 - 109 C 204/22 Das Amtsgericht Bayreuth schließt sich insoweit auch der angegebenen Entscheidung des Landgerichts Regensburg (22 S 90/18) an, in der zutreffend darauf hingewiesen wurde, dass es sich bei dem merkantilen Minderwert um einen Schaden handelt, der gemäß § 251 Abs. 1 BGB zu ersetzen ist und insoweit § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB grundsätzlich nicht zu berücksichtigen ist.
- LG Aachen, 30.05.2022 - 11 O 383/21 Der Schaden entsteht bereits unmittelbar durch den Unfall als solchen und kann in seinem Bestand - auch durch nachträgliche Reparaturmaßnahmen - nicht mehr verändert werden (vgl. hierzu ausführlich LG Regensburg, Urteil vom 26.02.2019 - 22 S 90/18; m.w.N., auch zitiert in: Schulz, NJW 2022, 994).