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   LG Regensburg, 21.08.2017 - 64 T 309/17   

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https://dejure.org/2017,31780
LG Regensburg, 21.08.2017 - 64 T 309/17 (https://dejure.org/2017,31780)
LG Regensburg, Entscheidung vom 21.08.2017 - 64 T 309/17 (https://dejure.org/2017,31780)
LG Regensburg, Entscheidung vom 21. August 2017 - 64 T 309/17 (https://dejure.org/2017,31780)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WEG § 19 Abs. 1; ZVG § 30a
    Einstweilige Einstellung der Vollstreckung eines Entziehungsurteils auf Antrag des Schuldners

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Aussetzung der Zwangsvollstreckung eines Einziehungsurteils; §§ 18, 19 Abs. 1 WEG; 30a ZVG

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 30a; WEG § 19 Abs. 1
    Voraussetzungen der einstweiligen Einstellung der Vollstreckung eines Entziehungsurteils auf Antrag des Schuldners/Wohnungseigentümers

  • rewis.io

    Einstweilige Einstellung der Vollstreckung eines Entziehungsurteils auf Antrag des Schuldners

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einstweilige Einstellung nur bei konkreten Vertragsverhandlungen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    § 30a ZVG ist auch bei der Versteigerung aus einem Entziehungsurteil nach § 19 WEG zulässig (IVR 2018, 63)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Rostock, 31.01.2003 - 2 T 23/03

    Zwangsversteigerung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück

    Auszug aus LG Regensburg, 21.08.2017 - 64 T 309/17
    Es bedarf vielmehr bereits konkret gewordener Vertragsverhandlungen (LG Rostock, Beschluss vom 31. Januar 2003, 2 T 23/03, abrufbar bei juris online).
  • LG Dortmund, 02.07.2014 - 9 T 383/13

    Einstellung der Zwangsversteigerung nur bei Aussicht auf Befriedigung des

    Auszug aus LG Regensburg, 21.08.2017 - 64 T 309/17
    Es muss dementsprechend eine Prognose gestellt werden - an die strenge Anforderungen zu stellen sind (LG Dortmund, Beschluss vom 02. Juli 2014, 9 T 383/13, mit weiteren Nachweisen, bei juris online), aus der sich ergibt, dass die Befriedigung des Gläubigers - die im Fall eines Entziehungsurteils nach § 19 WEG nicht in Erfüllung bzw. Sanierung besteht, sondern in einer Veräußerung des Eigentums an Dritte - innerhalb eines überschaubaren Zeitraums mit Aussicht auf Erfolg abgeschlossen werden kann.
  • BGH, 11.01.2024 - V ZR 163/22
    Der Senat sieht sich deshalb nicht veranlasst, die für die Zulassung der Revision maßgebende Frage zu entscheiden, ob das Wohnungseigentum nach der in Vollstreckung eines Entziehungsurteils erfolgten Beschlagnahme im Verhältnis zu der GdWE nicht mehr wirksam freihändig veräußert werden kann (so LG Regensburg, ZWE 2017, 406, 408; Heinemann in Jennißen, WEG, 8. Aufl., § 17 Rn. 123) oder ob § 23 Abs. 1 Satz 1 ZVG teleologisch zu reduzieren (so Staudinger/Lehmann-Richter, BGB [2023], § 17 WEG Rn. 98; Bärmann/Suilmann, WEG, 15. Aufl., § 17 Rn. 84; Schneider, ZWE 2017, 408, 409) bzw. in der Antragstellung bei dem Vollstreckungsgericht die Zustimmung der GdWE zu einer freihändigen Veräußerung zu sehen ist (so BeckOK WEG/Hogenschurz [2.10.2023], § 17 WEG Rn. 46; Schneider, NZM 2014, 498, 499).
  • LG Stuttgart, 29.05.2018 - 19 T 100/18

    Voraussetzungen der einstweiligen Einstellung der Zwangsversteigerung

    Aufgrund dieser Prognose muss sich ergeben, dass die Befriedigung des Gläubigers innerhalb eines überschaubaren Zeitraums mit Aussicht auf Erfolg abgeschlossen werden kann (LG Regensburg, Beschluss vom 21.08.2017, 64 T 309/17; LG Dortmund, Beschluss vom 02.07.2014, 9 T 383/13).
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