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   LG Rostock, 02.12.2020 - 1 S 54/20   

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https://dejure.org/2020,46469
LG Rostock, 02.12.2020 - 1 S 54/20 (https://dejure.org/2020,46469)
LG Rostock, Entscheidung vom 02.12.2020 - 1 S 54/20 (https://dejure.org/2020,46469)
LG Rostock, Entscheidung vom 02. Dezember 2020 - 1 S 54/20 (https://dejure.org/2020,46469)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - Verwalter muss auch über die Heiz- und Warmwasserkosten abrechnen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwalter muss auch über die Heiz- und Warmwasserkosten abrechnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Jahresabrechnung umfasst auch die Heiz- und Warmwasserkosten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Die Jahresabrechnung hat ausschließlich nach dem Abflussprinzip zu erfolgen! (IMR 2021, 165)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2021, 63
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 07.06.2013 - V ZR 211/12

    Wohnungseigentum: Anforderungen an den Inhalt des Gesamtwirtschaftsplans

    Auszug aus LG Rostock, 02.12.2020 - 1 S 54/20
    Der Gesamt- und der Einzelwirtschaftsplan können zusammengefasst werden (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 7. Juni 2013 - V ZR 211/12, juris Rn. 8 m.w.N.).

    Der hier erfolgte Beschluss des Wirtschaftsplans im laufenden Jahr mit Rückwirkung zum Jahresanfang ist jedoch unter Zugrundelegung der aus dem Wirtschaftsplan folgenden Wirkungen (Sicherstellung der Finanzausstattung der Eigentümergemeinschaft: vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2013 - V ZR 211/12, juris Rn. 13) - noch - zulässig (vgl. LG Hamburg, Urteile vom 22. Februar 2017 - 318 S 46/15, juris Rn. 22, sowie vom 11. März 2015 - 318 S 133/14, juris Rn. 16ff.; Emmerich, in: Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, 20. Auflage 2020, § 28 Rn. 15ff.; Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, 2. Auflage 2018, § 28 Rn. 39; Jennißen in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 6. Auflage 2019, § 28 Rn. 67; Häublein, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2018, § 28 WEG Rn. 160).

    Geboten ist lediglich eine für den Wohnungseigentümer nachvollziehbare Darstellung, die sich an der Funktion des Wirtschaftsplans ausrichtet (BGH, Urteil vom 7. Juni 2013 - V ZR 211/12, juris Rn. 12).

  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 251/10

    Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die

    Auszug aus LG Rostock, 02.12.2020 - 1 S 54/20
    Der Umstand, dass sich insoweit ausnahmsweise die Einzelabrechnung nicht unmittelbar aus der Gesamtabrechnung herleitet, ist hinzunehmen und folgerichtig, sofern die in der Einzelabrechnung enthaltene Abweichung deutlich ersichtlich und mit einer verständlichen Erläuterung versehen ist (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 17. Februar 2012 - V ZR 251/10, juris Rn. 15 f.).

    (2) Dieses Vorgehen ist in Bezug auf die Gesamtabrechnung unzulässig und lässt sich auch nicht mit den Vorgaben der Heizkostenverordnung begründen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2012 - V ZR 251/10, juris Rn. 16).

    Entscheidend ist allein, dass die Darstellung verständlich und nachvollziehbar ist (BGH, Urteil vom 17. Februar 2012 - V ZR 251/10, juris Rn. 16).

  • BGH, 11.10.2013 - V ZR 271/12

    Wohnungseigentum: Notwendiger Inhalt einer Gesamtjahresabrechnung

    Auszug aus LG Rostock, 02.12.2020 - 1 S 54/20
    Sie müssen nachvollziehen können, was mit den eingezahlten Mitteln geschehen ist, insbesondere ob sie entsprechend den Vorgaben des Wirtschaftsplans eingesetzt worden sind (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2013 - V ZR 271/12, juris Rn. 6 m.w.N.).

    Zu- und Abflüsse, die in einem anderen Kalenderjahr erfolgen, aber dem gegenständlichen Abrechnungsjahr wirtschaftlich zugeordnet werden können (sog. Rechnungsabgrenzungsposten), sind nicht in die Gesamtabrechnung aufzunehmen (so explizit für Nachzahlungen auf Rückstände aus Vorjahren und Hausgeldzahlungen: BGH, Urteil vom 11. Oktober 2013 - V ZR 271/12, juris Rn. 9 f.; ergänzend: Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, 2. Auflage 2018, § 28 Rn. 90 m.w.N.).

    Die Jahresabrechnung ist nicht zuletzt die Grundlage für die Festlegung der endgültigen Höhe der Beiträge (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 11. Oktober 2013 - V ZR 271/12, juris Rn. 6).

  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 162/10

    Wohnungseigentum: Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus LG Rostock, 02.12.2020 - 1 S 54/20
    Entscheidend ist, ob sich - bei typisierender Betrachtung - bei Wohnungseigentümern bereits ein schutzwürdiges Vertrauen gebildet hat (BGH, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 162/10, juris Rn. 11).

    Insoweit halten sich die Wohnungseigentümer innerhalb des ihnen durch die Regelung des § 16 Abs. 3 WEG a.F. eingeräumten Gestaltungsspielraums (vgl. BGH, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 162/10, juris Rn. 10).

  • LG Hamburg, 11.03.2015 - 318 S 133/14

    Wohnungseigentum: Beschluss über Wirtschaftsplan am Ende des Wirtschaftsjahres;

    Auszug aus LG Rostock, 02.12.2020 - 1 S 54/20
    Der hier erfolgte Beschluss des Wirtschaftsplans im laufenden Jahr mit Rückwirkung zum Jahresanfang ist jedoch unter Zugrundelegung der aus dem Wirtschaftsplan folgenden Wirkungen (Sicherstellung der Finanzausstattung der Eigentümergemeinschaft: vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2013 - V ZR 211/12, juris Rn. 13) - noch - zulässig (vgl. LG Hamburg, Urteile vom 22. Februar 2017 - 318 S 46/15, juris Rn. 22, sowie vom 11. März 2015 - 318 S 133/14, juris Rn. 16ff.; Emmerich, in: Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, 20. Auflage 2020, § 28 Rn. 15ff.; Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, 2. Auflage 2018, § 28 Rn. 39; Jennißen in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 6. Auflage 2019, § 28 Rn. 67; Häublein, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2018, § 28 WEG Rn. 160).

    Anders wäre dies zu bewerten, wenn die Wohnungseigentümer über einen erst im Dezember für das laufende Jahr aufgestellten Wirtschaftsplan beschließen würden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 2009 - I-15 Wx 208/08, juris Rn. 11, dagegen wohl: LG Hamburg, Urteil vom 11. März 2015 - 318 S 133/14, juris Rn. 17).

  • BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende

    Auszug aus LG Rostock, 02.12.2020 - 1 S 54/20
    Sie können nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände hingenommen werden, etwa wenn der bisherige Schlüssel unbrauchbar oder in hohem Maße unpraktikabel ist oder dessen Anwendung zu grob unbilligen Ergebnissen führt (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, juris Rn. 9ff.).

    Ein schutzwürdiges Vertrauen konnte insoweit noch nicht bestehen (vgl. auch: BGH, Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, juris Rn. 11).

  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 189/16

    Wohnungseigentumssache: Erforderlichkeit einer Übersicht über die

    Auszug aus LG Rostock, 02.12.2020 - 1 S 54/20
    (1) Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft hat gemäß § 28 Abs. 3 WEG a.F. (vgl. zur anzuwendenden Rechtslage auf Beschlüsse vor dem 1. Dezember 2020: Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, 3. Auflage 2021, § 48 Rn. 18 m.w.N.) nach Ablauf des Kalenderjahres eine Abrechnung aller tatsächlich in dem abzurechnenden Jahr erzielten Einnahmen und getätigten Ausgaben zu erstellen (vgl. zuletzt: BGH, Urteil vom 27. Oktober 2017 - V ZR 189/16, juris Rn. 7; sowie gleichbleibend für das neue Recht: Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, 3. Auflage 2021, § 28 Rn. 125 f.).

    Danach muss die Abrechnung eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben für das betreffende Wirtschaftsjahr enthalten, die für einen Wohnungseigentümer auch ohne Hinzuziehung fachlicher Unterstützung verständlich sein muss (vgl. zuletzt: BGH, Urteil vom 27. Oktober 2017 - V ZR 189/16, juris Rn. 7ff.; sowie gleichbleibend für das neue Recht: Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, 3. Auflage 2021, § 28 Rn. 122).

  • LG Hamburg, 22.02.2017 - 318 S 46/15

    Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Heilung eines Einladungsmangels

    Auszug aus LG Rostock, 02.12.2020 - 1 S 54/20
    Der hier erfolgte Beschluss des Wirtschaftsplans im laufenden Jahr mit Rückwirkung zum Jahresanfang ist jedoch unter Zugrundelegung der aus dem Wirtschaftsplan folgenden Wirkungen (Sicherstellung der Finanzausstattung der Eigentümergemeinschaft: vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2013 - V ZR 211/12, juris Rn. 13) - noch - zulässig (vgl. LG Hamburg, Urteile vom 22. Februar 2017 - 318 S 46/15, juris Rn. 22, sowie vom 11. März 2015 - 318 S 133/14, juris Rn. 16ff.; Emmerich, in: Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, 20. Auflage 2020, § 28 Rn. 15ff.; Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, 2. Auflage 2018, § 28 Rn. 39; Jennißen in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 6. Auflage 2019, § 28 Rn. 67; Häublein, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2018, § 28 WEG Rn. 160).
  • OLG Hamburg, 11.04.2007 - 2 Wx 2/07

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Ungültigerklärung von

    Auszug aus LG Rostock, 02.12.2020 - 1 S 54/20
    Anzugeben sind die Kontostände sämtlicher Gemeinschaftskonten am Anfang und am Ende des Abrechnungszeitraumes (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 11. April 2007 - 2 Wx 2/07, juris Rn. 27).
  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 170/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Ausschluss des Verwalters als

    Auszug aus LG Rostock, 02.12.2020 - 1 S 54/20
    Denn maßgeblicher zeitlicher Bezugspunkt für die Beurteilung der Frage, ob ein angefochtener Beschluss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, ist der Zeitpunkt der Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung (BGH, Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 170/11, juris Rn. 13; OLG Köln, Beschluss vom 20. Oktober 2006 - 16 Wx 189/06, juris Rn. 6).
  • LG Dortmund, 05.12.2017 - 1 S 28/17

    Anforderungen an die Gesamt- und die Einzelabrechnung der

  • OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 11 Wx 6/02

    Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für Beschlussanfechtung trotz

  • BGH, 22.06.2018 - V ZR 193/17

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümer durch Abweichen von den

  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 26/14

    Wohnungseigentum: Kompetenz der Eigentümer zur Beschlussfassung über die

  • OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 208/08

    Wirtschaftsplan; Jahresabrechnung; Abrechnungsspitze; Verjährung

  • LG Berlin, 09.09.2015 - 53 S 26/15

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschluss über rückwirkende Änderung der

  • OLG Köln, 20.10.2006 - 16 Wx 189/06

    Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen - Rechtsschutzbedürfnis bei nachträglicher

  • BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses

  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 40/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Prüfung der Vorlagevoraussetzungen; Entlastung des

  • LG Hamburg, 22.06.2011 - 318 S 23/11
  • BGH, 12.12.2014 - V ZR 53/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Grenzen der Auslegung von

  • LG Hamburg, 22.02.2013 - 318 S 32/12

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Gestaltungsspielraum der

  • LG Lüneburg, 06.09.2011 - 9 S 30/11

    Rechtmäßigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft über die

  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans bei

  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

  • LG Frankfurt/Main, 08.03.2016 - 9 S 99/14
  • LG Berlin, 13.08.2013 - 85 S 177/12

    Rückwirkende Änderung des Verteilungsschlüssels unzulässig!

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

  • LG Düsseldorf, 18.05.2011 - 25 S 79/10

    Anfechtung der Jahresabrechnung nur in der gesetzlichen Frist

  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 104/15

    Wohnungseigentümerbeschluss: Bezugnahme auf ein außerhalb des Protokolls

  • BGH, 17.10.2008 - V ZR 14/08

    Voraussetzungen für die Aufspaltung einer sitttenwidrigen Vertragsklausel

  • LG Frankfurt/Main, 20.04.2021 - 13 S 133/20

    Anspruch auf Split-Klimagerät?

    Materiell gilt - mit Ausnahme von Anfechtungsklagen, bei denen es auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung ankommt (Kammer, NZM 2021, 45; LG Rostock ZMR 2021, 63) - das neue Recht.
  • LG Frankfurt/Main, 25.02.2021 - 13 S 146/19

    Wann darf Verwalter Versorgungsverträge abschließen?

    Materiell sind die Beschlüsse im Grundsatz nach dem bei Beschlussfassung geltenden Recht zu beurteilen (Kammer, NZM 2021, 45; LG Rostock ZMR 2021, 63; Dötsch/Schultzky/Zschieschack, WEG-Recht 2021, Kap. 14 Rn. 223; Riecke MDR 2021, 213 (214)).
  • LG Frankfurt/Main, 13.12.2021 - 13 S 75/20

    Dritter lädt zur Eigentümerversammlung: Alle Beschlüsse sind ungültig!

    Materiell ist der gefasste Beschluss im Grundsatz nach dem bei Beschlussfassung geltenden Recht zu beurteilen (BGH, Urteil vom 15.10.2021 - V ZR 225/20; Kammer, NZM 2021, 45; LG Rostock ZMR 2021, 63; Riecke MDR 2021, 213 (214)).
  • LG Frankfurt/Main, 25.02.2021 - 13 S 47/20

    Für Beauftragung eines Sachverständigen bedarf es keiner Alternativangebote

    Materiell ist der gefasste Beschluss im Grundsatz nach dem bei Beschlussfassung geltenden Recht zu beurteilen (Kammer, NZM 2021, 45; LG Rostock ZMR 2021, 63; Dötsch/Schultzky/Zschieschack, WEG-Recht 2021, Kap. 14 Rn. 223; Riecke MDR 2021, 213 (214)), für die hier entscheidenden Fragen enthält das neue Recht allerdings ohnehin keine Änderung.
  • LG Frankfurt/Main, 24.06.2021 - 13 S 25/20

    Unfähiger Verwalter darf nicht wiedergewählt werden

    Materiell ist der gefasste Beschluss im Grundsatz nach dem bei Beschlussfassung geltenden Recht zu beurteilen (Kammer, NZM 2021, 45; LG Rostock ZMR 2021, 63; Dötsch/Schultzky/Zschieschack, WEG-Recht 2021, Kap. 14 Rn. 223; Riecke MDR 2021, 213 (214)), für die hier entscheidenden Fragen enthält das neue Recht allerdings ohnehin keine Änderung.
  • LG Frankfurt/Main, 09.08.2021 - 13 S 20/21

    Freie Hand bei der Auswahl der Beiratsmitglieder!

    Materiell sind die Beschlüsse im Grundsatz nach dem bei Beschlussfassung geltenden Recht zu beurteilen (Kammer, NZM 2021, 45; LG Rostock ZMR 2021, 63; Dötsch/Schultzky/Zschieschack, WEG-Recht 2021, Kap. 14 Rn. 223; Riecke MDR 2021, 213 (214)).
  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2021 - 13 S 135/20

    Balkonkraftwerk auf Garagendach?

    Materiell gilt - mit Ausnahme von Anfechtungsklagen, bei denen es auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung ankommt (Kammer NZM 2021, 45 = ZWE 2021, 134; LG Rostock ZMR 2021, 63 = ZWE 2021, 287) - das neue Recht.
  • LG Frankfurt/Main, 25.02.2021 - 13 S 127/19

    Mehrere Jahresabrechnungen im Umlauf: Welche wurde genehmigt?

    Materiell ist der gefasste Beschluss im Grundsatz nach dem bei Beschlussfassung geltenden Recht zu beurteilen (Kammer, NZM 2021, 45; LG Rostock ZMR 2021, 63; Dötsch/Schultzky/Zschieschack, WEG-Recht 2021, Kap. 14 Rn. 223; Riecke MDR 2021, 213 (214)), für die hier entscheidende Frage der Bestimmtheit des Beschlusses enthält das neue Recht allerdings ohnehin keine Änderung.
  • AG Hamburg-St. Georg, 19.08.2022 - 980b C 1/22

    Kann Änderung des Verteilingsschlüssels rückwirkend beschlossen werden?

    Das kann etwa der Fall sein, wenn der in der Teilungserklärung festgelegte Schlüssel von Beginn an nicht angewandt worden ist und die nunmehr beschlossene Kostenregelung der jahrelangen Übung in der Gemeinschaft entspricht (vgl. LG Hamburg, ZWE 2013, 453, 454 = ZMR 2013, 465; LG Rostock, ZWE 2021, 287, 290, Rn. 49 = ZMR 2021, 63).
  • LG Düsseldorf, 21.07.2021 - 25 S 58/19
    Andererseits wird auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung der Eigentümer abgestellt, da deren Willensbildung im Beschlussanfechtungsverfahren einer Überprüfung unterzogen wird, wobei häufig auf den möglichen Erkenntnisstand eines besonnenen Wohnungseigentümers unter Ausschöpfung aller zu diesem Zeitpunkt zugänglichen Erkenntnisquellen abgestellt wird (Landgericht Rostock, Urteil vom 2. Dezember 2020, - 1 S 54/20; Landgericht Frankfurt, Beschluss vom 8. April 2020, - 2-13 S 84/19; Landgericht Itzehohe, Urteil vom 20. Mai 2016, - 11 S 78/15; Bärmann-Merle, WEG, 14. Aufl., § 21 Rn. 27a).
  • AG Augsburg, 11.06.2021 - 30 C 4404/20

    Anfechtung von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung in der Pandemie

  • LG Frankfurt/Main, 29.11.2021 - 13 S 135/20

    Balkonkraftwerk auf Garagendach entfernen: WEG-Klage

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