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   LG Rostock, 05.07.2006 - 1 S 37/06   

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https://dejure.org/2006,28610
LG Rostock, 05.07.2006 - 1 S 37/06 (https://dejure.org/2006,28610)
LG Rostock, Entscheidung vom 05.07.2006 - 1 S 37/06 (https://dejure.org/2006,28610)
LG Rostock, Entscheidung vom 05. Juli 2006 - 1 S 37/06 (https://dejure.org/2006,28610)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der zwischen einem Zwangsverwalter und einem Ersteher hinsichtlich der Vorausleistungen auf die Betriebskosten bestehenden Sonderrechtsbeziehungen; Reichweite der Verpflichtungen des Zwangsverwalters "allen Beteiligten gegenüber"; Übergang von Nutzungen und ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.09.2000 - III ZR 211/99

    Eintritt des Berechtigten in bestehende Mietverhältnisse

    Auszug aus LG Rostock, 05.07.2006 - 1 S 37/06
    Da die Klägerin während des laufenden Abrechnungszeitraums im Jahr 2003 gemäß § 566 BGB iVm. § 57 ZVG in den Mietvertrag als Vermieterin eingetreten ist, trifft sie im Außenverhältnis gegenüber dem Mieter die Pflicht zur Abrechnung der Nebenkosten (BGH NZM 2001, 158).

    Er ist in diesem Fall auch zur Erstattung zu viel gezahlter Beträge verpflichtet, unabhängig davon, ob er Vorausleistungen erhalten hat oder nicht (BGH NZM 2001, 158).

    Der alte Vermieter bzw. Zwangsverwalter hat jedoch bei der Abrechnung mitzuwirken (BGH NZM 2001, 158) und dem Ersteher die während der Zwangsverwaltung eingenommenen Vorauszahlungen sowie den Verbrauch offen zu legen.

    Der Bundesgerichtshof nimmt in seiner Entscheidung vom 14.09.2000, (NZM 2001, 158) eine Pflicht des Verwalters zur Abrechnung des verwalteten Zeitraumes gegenüber dem neuen Eigentümer an.

  • BGH, 20.11.1997 - III ZR 39/97

    Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters nach Rückgabe des

    Auszug aus LG Rostock, 05.07.2006 - 1 S 37/06
    Zwischen den Parteien besteht aber eine sich aus der Verpflichtung zur Abrechnung der Betriebskosten gegenüber dem Mieter bestehende Sonderrechtsbeziehung (ähnliche Sonderrechtsbeziehungen zu einem Verwalter bejahend: BGHZ 137, 183; 128, 210) [BGH 16.12.1994 - V ZR 177/93] .
  • OLG Hamm, 15.09.2005 - 27 U 16/05

    Zum Anspruch gegen den Zwangsverwalter aus § 154 ZVG

    Auszug aus LG Rostock, 05.07.2006 - 1 S 37/06
    § 154 ZVG , nach dem der Verwalter zur Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen allen Beteiligten gegenüber verantwortlich ist, kommt als Anspruchsgrundlage zwischen den Parteien nicht in Betracht, da Beteiligte, denen der Zwangsverwalter haftet, nur die in § 9 ZVG Benannten sind, zu denen die Klägerin als Ersteherin nicht zählt ( OLG Hamm NZM 2006, 160 [OLG Hamm 15.09.2005 - 27 U 16/05] ; OLG Schleswig NJW-RR 1986, 1498 [OLG Schleswig 11.07.1986 - 14 U 197/85] ).
  • OLG Schleswig, 11.07.1986 - 14 U 197/85
    Auszug aus LG Rostock, 05.07.2006 - 1 S 37/06
    § 154 ZVG , nach dem der Verwalter zur Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen allen Beteiligten gegenüber verantwortlich ist, kommt als Anspruchsgrundlage zwischen den Parteien nicht in Betracht, da Beteiligte, denen der Zwangsverwalter haftet, nur die in § 9 ZVG Benannten sind, zu denen die Klägerin als Ersteherin nicht zählt ( OLG Hamm NZM 2006, 160 [OLG Hamm 15.09.2005 - 27 U 16/05] ; OLG Schleswig NJW-RR 1986, 1498 [OLG Schleswig 11.07.1986 - 14 U 197/85] ).
  • BGH, 16.12.1994 - V ZR 177/93

    Herausgabe von Nutzungsentgelten

    Auszug aus LG Rostock, 05.07.2006 - 1 S 37/06
    Zwischen den Parteien besteht aber eine sich aus der Verpflichtung zur Abrechnung der Betriebskosten gegenüber dem Mieter bestehende Sonderrechtsbeziehung (ähnliche Sonderrechtsbeziehungen zu einem Verwalter bejahend: BGHZ 137, 183; 128, 210) [BGH 16.12.1994 - V ZR 177/93] .
  • AG Rostock, 28.12.2005 - 46 C 335/05

    Persönliche Haftung des Zwangsverwalters eines Grundstücks für die Guthaben der

    Auszug aus LG Rostock, 05.07.2006 - 1 S 37/06
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Rostock vom 28.12.2005, Az: 46 C 335/05 , wird zurückgewiesen.
  • BGH, 19.10.1988 - VIII ZR 22/88

    Schadensersatzansprüche bei Veräußerung eines vermieteten Hauses

    Auszug aus LG Rostock, 05.07.2006 - 1 S 37/06
    Vor Eigentumsübergang fällig gewordene Ansprüche richten sich gegen den Voreigentümer, danach fällig werdende Ansprüche gegen den Erwerber (BGH NJW 1989, 451 [BGH 19.10.1988 - VIII ZR 22/88] ).
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