Rechtsprechung
   LG Rostock, 07.05.2019 - 3 T 66/19 (3)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,11832
LG Rostock, 07.05.2019 - 3 T 66/19 (3) (https://dejure.org/2019,11832)
LG Rostock, Entscheidung vom 07.05.2019 - 3 T 66/19 (3) (https://dejure.org/2019,11832)
LG Rostock, Entscheidung vom 07. Mai 2019 - 3 T 66/19 (3) (https://dejure.org/2019,11832)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,11832) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 24.03.2022 - I ZB 55/21

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Pflicht des Gerichtsvollziehers zur Weitergabe der

    Der Gläubiger kann die Angaben des Schuldners in der Vermögensauskunft hinsichtlich solcher pfändbaren Ansprüche nur prüfen oder diese bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft ermitteln und zur Zwangsvollstreckung nutzen, wenn er die Information über solche Verfügungsberechtigungen des Schuldners über Konten Dritter erhält (vgl. LG Ravensburg, DGVZ 2013, 214 Rn. 8; LG Rostock, DGVZ 2019, 184 [juris Rn. 5]; AG Bayreuth, DGVZ 2013, 194 [juris Rn. 7]; AG Soest, Beschluss vom 3. Oktober 2014 - 9 M 1129/14, juris Rn. 10 f.; AG Hamburg-St. Georg, JurBüro 2016, 43 [juris Rn. 3]; AG Wedding, DGVZ 2017, 58 [juris Rn. 6 f.]; AG Oldenburg (Holstein), JurBüro 2017, 261 [juris Rn. 2]; AG Kirchhain, JurBüro 2017, 661 [juris Rn. 3]; AG Dortmund, JurBüro 2020, 216 [juris Rn. 4]).
  • LG München I, 27.04.2021 - 16 T 5272/21

    Zwangsvollstreckung - Keine Schwärzung von Drittkonten in der Auskunft des

    Die Informationen über die Verfügungsberechtigung hinsichtlich des Kontos ermöglichen es dem Gläubiger Informationen darüber zu erhalten, ob der Schuldner egebenenfalls eigene Vermögenswerte mithilfe anderer Personen, die als Kontoinhaber dem Schuldner eine Verfügungsbefugnis über ein Konto eingeräumt haben, der Zwangsvollstreckung entziehen wollen (LG Rostock, Beschluss vom 7.5.2019 - 3 T 66/19 - DGVZ 2019, 184, beck-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht