Rechtsprechung
LG Rostock, 07.12.2018 - 1 S 61/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Wohnungseigentumssache: Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsfrist bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Waren (Müritz), 10.04.2018 - 101 C 245/16
- LG Rostock, 07.12.2018 - 1 S 61/18
- BGH, 21.02.2020 - V ZR 17/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.01.2001 - II ZB 1/00
Beginn der Wiedereinsetzungsfrist aus Sicht des Korrespondenzanwalts
Auszug aus LG Rostock, 07.12.2018 - 1 S 61/18
Die Frist beginnt deshalb spätestens mit dem Zeitpunkt, in dem der verantwortliche Rechtsanwalt bei Anwendung der unter den gegebenen Umständen von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können (BGH NJW 2001, 1430, 1431). - BGH, 09.03.2017 - V ZB 18/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einlegung der Berufung in einer …
Auszug aus LG Rostock, 07.12.2018 - 1 S 61/18
Offenkundig fehlerhaft ist eine Rechtsmittelbelehrung, wenn sie - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermag; dann ist die Vermutung des fehlenden Verschuldens widerlegt (…BGH a.a.O.; BGH, Beschluss vom 9.3.2017 - V ZB 18/16, NJW 2017, 3002). - BGH, 20.07.2018 - V ZR 56/17
Wohnungseigentumssache: Anspruch von Wohnungseigentümern auf Beseitigung der von …
Auszug aus LG Rostock, 07.12.2018 - 1 S 61/18
Entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGH, Urteil vom 20. Juli 2018 - V ZR 56/17). - BGH, 28.09.2017 - V ZB 109/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einlegung der Berufung in einer …
Auszug aus LG Rostock, 07.12.2018 - 1 S 61/18
Entgegen früherer Rechtsprechung darf eine anwaltlich vertretene Partei grds. auf die Richtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung durch das Gericht vertrauen; ob diese gesetzlich vorgeschrieben ist oder nicht, spielt keine Rolle (BGH, Beschluss vom 28.9.2017 - V ZB 109/16, NJW 2018, 164). - BGH, 10.12.2010 - V ZR 60/10
Wohnungseigentum: Ausschluss von der Wohnungseigentümerversammlung bei Verzug mit …
Auszug aus LG Rostock, 07.12.2018 - 1 S 61/18
In einem solchen Falle kommt es nicht darauf an, ob die gefassten Beschlüsse auch bei einer Mitwirkung des - faktisch ausgeschlossenen - Mitglieds die erforderliche Mehrheit gefunden hätten (BGH, Urt. v. 10.12.2010 - V ZR 60/10, NJW 2011, 679).