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   LG Rostock, 10.07.2015 - 1 S 160/14   

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https://dejure.org/2015,35990
LG Rostock, 10.07.2015 - 1 S 160/14 (https://dejure.org/2015,35990)
LG Rostock, Entscheidung vom 10.07.2015 - 1 S 160/14 (https://dejure.org/2015,35990)
LG Rostock, Entscheidung vom 10. Juli 2015 - 1 S 160/14 (https://dejure.org/2015,35990)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 16 Abs 3 WoEigG, § 28 WoEigG, § 46 Abs 1 S 2 WoEigG
    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Angaben zum Stand des Gemeinschaftskontos in der Jahresgesamtabrechnung; Ungültigerklärung eines Beschlusses über eine unvollständige Abrechnung; Zulässigkeit der Wahl eines neuen Verteilungsschlüssels für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unvollständige Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Umlageschlüssel im Wohungseigentum - und seine Änderung

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 19.03.2007 - 15 W 340/06

    Wirksamkeit der Beschlüsse des Verwaltungsbeirats

    Auszug aus LG Rostock, 10.07.2015 - 1 S 160/14
    Sie ist keine Bilanz und keine Gewinn- und Verlustrechnung, sondern eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, die die tatsächlich angefallenen Beträge im Abrechnungszeitraum einander gegenüberzustellen hat" (vgl. OLG Hamm, ZMR 2008, 63, zitiert nach Juris).
  • LG München I, 06.10.2011 - 36 S 17150/10

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Nachbesserung eines angefochtenen

    Auszug aus LG Rostock, 10.07.2015 - 1 S 160/14
    Vielmehr ist der gleichwohl genehmigende Beschluss insgesamt für ungültig zu erklären; anderenfalls wäre die Funktion der Jahresabrechnung, die Kontrolle des Verwalters zu gewährleisten, nicht gewährleistet (vgl. LG München I, ZMR 2012, 480 ff m.w.N.).
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus LG Rostock, 10.07.2015 - 1 S 160/14
    Auch kann nicht verkannt werden, dass nach der Rechtsprechung des BGH eine Regelung der Teilungserklärung, die den Kostenverteilungsschlüssel für eine abändernde Regelung durch einen Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung öffnet, grundsätzlich wirksam ist (vgl. BGHZ 95, 137 ff., zitiert nach Juris) .
  • BGH, 17.12.1996 - X ZR 76/94

    Urteilsinhalt bei der Schätzung einer Werklohnminderung sowie Voraussetzungen

    Auszug aus LG Rostock, 10.07.2015 - 1 S 160/14
    Dagegen ist verstoßen, wenn das Urteil entweder gar nicht begründet ist oder die Gründe für alle oder einzeln geltend gemachten Ansprüche oder Angriffs- oder Verteidigungsmittel fehlen (vgl. BGH NJW-RR 1997, 688 f).
  • AG Münster, 05.10.2017 - 48 C 911/17

    Erstattungsfähigkeit von UPE-Aufschlägen bei fiktiver Abrechnung auf

    Entgegen der Ansicht der Klägerin ist im Rahmen der fiktiven Abrechnung schadenmindernd zu berücksichtigen, ob der Geschädigte regelmäßig Rabatte erzielt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.06.2009, - 1 U 13/09 -, BeckRS 2009, 45705; LG Karlsruhe, Teilanerkenntnis- und Endurteil vom 28.06.2017, - 19 S 33/16 -, NJW 2017, 2924; LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2013, - 13 O 320/12 -, BeckRS 2014, 21485; a.A. LG Münster, Urteil vom 29.07.2015, - 01 S 160/14 -, n.v.).

    Die Berufung war gemäß § 511 Abs. 4 ZPO zuzulassen, da die Entscheidung teilweise von der Entscheidung des Berufungsgerichts (LG Münster, Urteil vom 29.07.2015, - 01 S 160/14 -) abweicht.

  • LG München I, 13.10.2016 - 36 S 21933/15

    Klagezustellung kann nach über sechs Monaten noch "demnächst" sein!

    Solche sind jedoch, wie vom Amtsgericht zutreffend ausgeführt, grundsätzlich nicht zulässig, da der Verwalter nach dem Zu-/Abflussprinzip lediglich alle talsächlichen im abzurechnenden Wirtschaftsjahr erzielten Einnahmen und Ausgaben einzustellen hat, unabhängig davon, ob der Rechtsgrund für eine Zahlung in der betreffenden Rechnungsperiode gelegt wurde (LG Rostock, ZWE 2016, 183/184).
  • AG Oberhausen, 10.04.2018 - 34 C 70/17

    Jahresabrechnung muss mindestens eine Woche vor der Eigentümerversammlung

    Die Jahresabrechnung ist die,,an sich ganz einfache Rechnung: Anfangsbestand der Konten zu Beginn des Jahres plus Einnahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft im Laufe des Jahres minus erfolgter Ausgaben im Abrechnungsjahr = Kontostand am Ende des Jahres" (vgl. LG Hamburg ZMR 2011, 163, LG Rostock, 10.07.2015, 1 S 160/14).
  • LG Rostock, 30.06.2017 - 1 S 143/16

    Was muss eine Jahresabrechnung enthalten?

    Zudem fehlt es an den notwendigen Angaben zu Anfangs- und Endbeständen der Geldkonten der Wohnungseigentümergemeinschaft (BGH, Beschluss vom 25.09.2003 - V ZB 40/03; LG Rostock, Urteil vom 10.07.2015 - 1 S 160/14).
  • AG Unna, 08.11.2018 - 18 C 16/18

    Welchen Anforderungen muss ein individueller Verteilerschlüssel genügen?

    Dass dieser Beschluss nicht einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht, folgt vorliegend bereits daraus, dass es an einer hinreichend bestimmten Regelung zum Inhalt und zur Anwendung des Schlüssels fehlt (siehe dazu oben unter 3.; vgl. etwa auch: LG Rostock, Urteil vom 10. Juli 2015 - 1 S 160/14 -, Rn. 15, juris; Spielbauer in: Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl. 2017, § 16 Nutzungen, Lasten und Kosten, Rn. 54).
  • AG Wismar, 17.12.2018 - 8 C 337/17

    Jahresabrechnung: Was prüft der Verwaltungsbeirat?

    Danach ist die Jahresabrechnung die an sich ganz einfache Rechnung: Anfangsbestand der Konten zu Beginn des Jahres plus Einnahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft im Laufe des Jahres minus erfolgte Ausgaben im Abrechnungsjahr (vgl. LG Rostock, Urteil vom 10.07.2015, 1 S 160/14).
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