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   LG Rostock, 10.11.2016 - 1 S 109/15   

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https://dejure.org/2016,53081
LG Rostock, 10.11.2016 - 1 S 109/15 (https://dejure.org/2016,53081)
LG Rostock, Entscheidung vom 10.11.2016 - 1 S 109/15 (https://dejure.org/2016,53081)
LG Rostock, Entscheidung vom 10. November 2016 - 1 S 109/15 (https://dejure.org/2016,53081)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsanspruch eines Vollstreckungsgläubigers auf vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten durch das Finanzamt als Drittschuldner; Pflicht zur Abgabe der sog. Drittschuldnererklärung i.R.d. Frist

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.01.2010 - VII ZB 79/09

    Kosten der Zwangsvollstreckung: Festsetzbarkeit der dem Gläubiger in Vorbereitung

    Auszug aus LG Rostock, 10.11.2016 - 1 S 109/15
    Die diesbezüglich immer wieder zitierte Aussage in der Rechtsprechung zum Haftungsumfang (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - VII ZB 79/09 m.w.N.; OLG Koblenz, Beschluss vom 17. April 2013 - 3 W 223/13), versteht die Kammer nicht als abschließend.

    Der bisher ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung - insbesondere dem Beschluss des BGH vom 14. Januar 2010 -VII ZB 79/09 - ist eine eindeutige Entscheidung dieser Rechtsfragen nach Auffassung der Kammer nicht zu entnehmen, auch wenn in der Literatur unter Bezugnahme auf den genannten Beschluss mitunter pauschal vertreten wird, die Zahlungsaufforderung vor gerichtlicher Geltendmachung des Anspruchs durch den mit der Einziehung der Forderung beauftragten Rechtsanwalt sei vom erstattungsfähigen Schaden gemäß § 840 Abs. 2 S. 2 ZPO umfasst (Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., 2016, § 840 Rn. 13).

  • OLG Schleswig, 24.11.1989 - 11 U 51/89
    Auszug aus LG Rostock, 10.11.2016 - 1 S 109/15
    Insbesondere geht es für den Gläubiger darum zu erfahren, ob der Drittschuldner die gepfändete Forderung als begründet anerkennt und erfüllen wird oder ob er sie bestreitet und der Gläubiger sie deshalb nur im Erkenntnis- oder Vollstreckungsverfahren durchsetzen kann (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 24.11.1989 in NJW-RR 1990, Seite 448).
  • OLG Koblenz, 17.04.2013 - 3 W 223/13

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Haftung des Drittschuldners bei Nichterfüllung

    Auszug aus LG Rostock, 10.11.2016 - 1 S 109/15
    Die diesbezüglich immer wieder zitierte Aussage in der Rechtsprechung zum Haftungsumfang (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - VII ZB 79/09 m.w.N.; OLG Koblenz, Beschluss vom 17. April 2013 - 3 W 223/13), versteht die Kammer nicht als abschließend.
  • BGH, 28.01.1981 - VIII ZR 1/80

    Haftung des Drittschuldners für unrichtige Auskünfte durch von ihm hinzugezogene

    Auszug aus LG Rostock, 10.11.2016 - 1 S 109/15
    Es hat auch keine Umstände dargetan, dass ihm insoweit kein Schuldvorwurf gemacht werden könne (zur Darlegungs- und Beweislast vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 1981 - VIII ZR 1/80 , NJW 1981, 990; Musielak ZPO/Becker ZPO § 840 Rn. 12; BeckOK ZPO/Riedel, 22. Edition, § 840 ZPO Rn. 24).
  • BGH, 17.09.2015 - IX ZR 280/14

    Verzugsschadensersatz: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten für Mahnschreiben

    Auszug aus LG Rostock, 10.11.2016 - 1 S 109/15
    Denn er bedarf einer Beratung, ob es sinnvoll ist, allein aufgrund der Nichterfüllung der Auskunftspflicht eine sofortige Klage zu erheben oder hiervon zunächst abzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 2015 - IX ZR 280/14 ).
  • OLG Dresden, 01.12.2010 - 1 U 475/10

    Umfang des Schadensersatzes wegen Verletzung der Pflicht zur Abgabe der

    Auszug aus LG Rostock, 10.11.2016 - 1 S 109/15
    Das OLG Dresden meint, die Haftung aus der Nichterfüllung der Auskunftsverpflichtung gem. § 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO erfasse zwar nur die Schäden, die durch den Entschluss des Gläubigers verursacht würden, die gepfändete Forderung gegen den Drittschuldner (klageweise) geltend zu machen oder davon abzusehen ( OLG Dresden, Urteil vom 01. Dezember 2010- 1 U 475/10, 1 U 0475/10).
  • LG Stuttgart, 25.03.2015 - 13 S 66/14

    Drittschuldnerklage: Ersatz der Anwaltskosten für die vorgerichtliche

    Auszug aus LG Rostock, 10.11.2016 - 1 S 109/15
    Demgegenüber vertritt das LG Stuttgart ( Urteil vom 25. März 2015 - 13 S 66/14 ) eine modifizierende Ansicht.
  • AG Bremen, 07.02.2012 - 18 C 262/11
    Auszug aus LG Rostock, 10.11.2016 - 1 S 109/15
    Denn würde er direkt den Klageweg beschreiten, entstünden neben Rechtsanwaltsgebühren weitere Gerichtskosten, die der Drittschuldner gemäß § 840 II 2 ZPO ausgleichen müsse (AG Bremen, Urteil vom 07. Februar 2012 - 18 C 0262/11, 18 C 262/11 -, Rn. 16, ).
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