Rechtsprechung
LG Rostock, 15.02.2017 - 2 OH 17/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Honorarerhöhung aus grundsätzlichen Erwägungen!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Erhöhung des Honorars des Sachverständigen aus grundsätzlichen Erwägungen (IBR 2017, 1010)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Krefeld, 27.08.2014 - 2 O 265/12
Erhöhte Stundensätze für gerichtliche Sachverständige bleiben die Ausnahme!
Auszug aus LG Rostock, 15.02.2017 - 2 OH 17/16
Selbst wenn hierbei ein "Justizrabatt" vorgenommen worden sein sollte, so scheint dies in Anbetracht der mit der öffentlichen Bestellung verbundenen Vorteile, wie etwa der Ausschluss von Zahlungsausfällen auf Auftraggeberseite, die hohe Zahl der Aufträge sowie das im Vergleich zu Privataufträgen bestehende geringere Haftungsrisiko wegen § 839a BGB und der dort normierten Haftungsprivilegierung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, vertretbar zu sein (LG Krefeld Beschl. v. 27.8.2014 - 2 O 265/12, BeckRS 2014, 17318, heck-online).