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LG Rostock, 17.05.2021 - 1 O 841/20 |
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- LG Rostock, 11.10.2019 - 1 O 27/18
Bordverweis vom Kreuzfahrt-Kapitän
Auszug aus LG Rostock, 17.05.2021 - 1 O 841/20
Je größer das Risiko für den Reisenden und die ordnungsgemäße Durchführung der Reise ist bei einer Fortsetzung der Reise und einer Realisierung des anzunehmenden Gesundheitsrisikos, desto größer müssen die Anforderungen für die Entscheidung einer Fortsetzung der Reise sein und desto eher kann bei einer verbleibenden Ungewissheit die Annahme einer Reiseuntauglichkeit mit der Konsequenz eines angeordneten Reiseabbruchs als ultima ratio in Betracht kommen (vgl. auch LG Rostock Urt. v. 11.10.2019 - 1 O 27/18, BeckRS 2019, 26264 Rn. 17, beck-online).