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LG Rostock, 19.04.2016 - 10 O 285/16 |
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Verfahrensgang
- LG Rostock, 19.04.2016 - 10 O 285/16
- OLG Rostock, 09.11.2016 - 6 W 21/16
- BGH, 12.01.2017 - III ZA 45/16
Wird zitiert von ...
- BGH, 12.01.2017 - III ZA 45/16
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde zum BGH (BGH); Antrag auf Bewilligung von …
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung - Einlegung einer Rechtsbeschwerde ("Nichtzulassungsbeschwerde") gegen den Beschluss des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock vom 9. November 2016 (6 W 21/16), mit dem die Beschwerde des Antragstellers gegen die ihm Prozesskostenhilfe für eine Schadensersatzklage versagende Entscheidung des Landgerichts Rostock vom 19. April 2016 (10 O 285/16) zurückgewiesen worden ist - keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO).