Rechtsprechung
LG Rostock, 20.01.2023 - 2 O 260/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Haftung eines Tiefbauunternehmens für ein bei Bauarbeiten beschädigtes Glasfaserkabel
- IWW
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Tiefbauer darf auf angegebene Leitungstiefe vertrauen!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Tiefbauunternehmer darf sich auf fehlerhafte Spartenauskunft verlassen! (IBR 2023, 240)
Verfahrensgang
- LG Rostock, 16.05.2022 - 2 O 260/22
- LG Rostock, 15.11.2022 - 2 O 260/22
- LG Rostock, 20.01.2023 - 2 O 260/22
Papierfundstellen
- NJW-RR 2023, 595
- NZBau 2023, 315
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.12.2005 - VI ZR 33/05
Erkundigungspflichten des Bauunternehmers nach dem Verlauf von …
Auszug aus LG Rostock, 20.01.2023 - 2 O 260/22
Wenn dies nicht weiterhilft, hat sich der Tiefbauunternehmer die erforderliche Gewissheit durch andere geeignete Maßnahmen zu verschaffen, etwa durch Probebohrungen oder Ausschachtungen von Hand in dem Bereich, den er ausheben will (BGH, Urteil v. 20.12.2005, VI ZR 33/05, juris, Rz 8).