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LG Rostock, 28.10.2020 - 3 O 261/19 (2) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Rostock, 24.03.2020 - 3 O 261/19
- LG Rostock, 31.03.2020 - 3 O 261/19
- LG Rostock, 28.10.2020 - 3 O 261/19 (2)
- LG Rostock, 26.01.2021 - 3 O 261/19
- OLG Rostock, 10.02.2021 - 2 W 2/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Saarbrücken, 08.07.2020 - 7 HKO 7/20
1. Die Parteien streiten um wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche mit …
Auszug aus LG Rostock, 28.10.2020 - 3 O 261/19
Aus dem 43. Erwägungsgrund der Richtlinie ergibt sich, dass das Werbeverbot weit zu fassen ist (vgl. LG Saarbrücken, PharmR 2020, 631). - OLG Koblenz, 14.08.2019 - 9 U 825/19
Wettbewerbswidriger Verstoß gegen § 19 TabakerzG durch Werbung für E-Zigaretten …
Auszug aus LG Rostock, 28.10.2020 - 3 O 261/19
Dass die Zusendung der E-Mail mit dem Einverständnis der Empfänger erfolgte, ändert an der Einordnung als Werbung ebenfalls nichts (vgl. zur Einordnung eines E-Mail-Newsletter als Werbung auch OLG Koblenz, GRUR-RR 2020, 165). - OLG Frankfurt, 07.11.2019 - 6 U 92/19
Keine verbotene Tabakwerbung bei Anzeige in Suchergebnissen
Auszug aus LG Rostock, 28.10.2020 - 3 O 261/19
Anders, als in dem von der Schuldnerin herangezogenen Fall der Ausgabe eines Online-Shops für e-Zigaretten in einer Suchmaschine (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 07.11.2019 - 6 U 92/19 -, juris) handelt es sich nicht nur um eine bloße Lenkung eines bereits vorhandenen Interesses. - BGH, 05.10.2017 - I ZR 117/16
Verbotene Tabakwerbung durch Internetauftritt eines Tabakherstellers
Auszug aus LG Rostock, 28.10.2020 - 3 O 261/19
So hat der BGH in seiner Entscheidung zur Tabakwerbung im Internet die Startseite eines Online-Shops als Werbung angesehen (BGH GRUR 2017, 1273 - Tabakwerbung im Internet).