Rechtsprechung
LG Rottweil, 08.04.2022 - 2 O 435/21 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,46593) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Justiz Baden-Württemberg
§ 8 Abs 4 WBVG, § 12 Abs 1 WBVG, § 546 Abs 1 BGB, § 985 BGB
Heimvertrag: Kündigung wegen Gefährlichkeit des Heimbewohners für Mitarbeiter und Mitbewohner
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Räumung und Herausgabe des Platzes im Einzelzimmer aufgrund einer außerordentlichen Kündigung des Heimvertrags wegen Gefährlichkeit eines Heimbewohners für Mitarbeiter und Mitbewohner
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 25.08.2017 - 30 U 34/17
Kündigung eines Vertrages über die Nutzung eines Zimmers im Rahmen einer …
Auszug aus LG Rottweil, 08.04.2022 - 2 O 435/21
Auch nicht schuldhaft begangene gröbliche Verletzungen der vertraglichen Pflichten durch den Bewohner einer Heimeinrichtung können eine derartige Bedeutung zukommen, dass der Einrichtung die Fortsetzung des Betreuungsvertrages nicht mehr zugemutet werden kann und diese zur sofortigen Beendigung des Vertrages berechtigt ist (OLG Hamm vom 25.08.2017 - 30 U 34/17, juris Rn. 18; LG Berlin vom 06.05.2020 - BeckRS 2020, 18702). - BGH, 19.07.2001 - IX ZR 411/00
Formularmäßige Vereinbarung der Eigenhaftung des Vertreters
Auszug aus LG Rottweil, 08.04.2022 - 2 O 435/21
Für letztere Ansicht dürfte auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Voraussetzungen einer "gesonderten Erklärung" in anderen Gesetzen sprechen (vgl. BGH vom 19.07.2001 - IX ZR 411/00, juris Rn. 8, zu den Anforderungen an § 11 Nr. 14a AGBG).