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   LG Rottweil, 13.08.2021 - 1 T 126/21   

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https://dejure.org/2021,36059
LG Rottweil, 13.08.2021 - 1 T 126/21 (https://dejure.org/2021,36059)
LG Rottweil, Entscheidung vom 13.08.2021 - 1 T 126/21 (https://dejure.org/2021,36059)
LG Rottweil, Entscheidung vom 13. August 2021 - 1 T 126/21 (https://dejure.org/2021,36059)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Nr 1900 GKVerz, § 779 BGB
    Festsetzung eines Vergleichsmehrwertes; Voraussetzungen eines Mehrvergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mehrwert des Vergleichs bei Mitregelung zuvor nicht streitiger Ansprüche

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 15.01.2020 - 24 U 1530/19

    Kein Vergleichsmehrwert durch Abgeltungsklausel

    Auszug aus LG Rottweil, 13.08.2021 - 1 T 126/21
    Auch die von den Klägern angeführten Beschlüsse des OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.03.2018 - 10 W 8/18 - BeckRS 2018, 5759, und OLG München Beschluss v. 15.1.2020 - 24 U 1530/19, BeckRS 2020, 165, in denen ausgesprochen worden ist, dass zu einem Mehrwert ein miterledigter Anspruch nur führen könne, soweit er zwischen Gläubiger und Schuldner streitig war, rechtfertigen keine andere Entscheidung.
  • OLG Stuttgart, 28.03.2018 - 10 W 8/18

    Streitwert eines Prozessvergleichs: Mehrwert bei Miterledigung nicht

    Auszug aus LG Rottweil, 13.08.2021 - 1 T 126/21
    Auch die von den Klägern angeführten Beschlüsse des OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.03.2018 - 10 W 8/18 - BeckRS 2018, 5759, und OLG München Beschluss v. 15.1.2020 - 24 U 1530/19, BeckRS 2020, 165, in denen ausgesprochen worden ist, dass zu einem Mehrwert ein miterledigter Anspruch nur führen könne, soweit er zwischen Gläubiger und Schuldner streitig war, rechtfertigen keine andere Entscheidung.
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