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LG Rottweil, 13.08.2021 - 1 T 126/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Baden-Württemberg
Nr 1900 GKVerz, § 779 BGB
Festsetzung eines Vergleichsmehrwertes; Voraussetzungen eines Mehrvergleichs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mehrwert des Vergleichs bei Mitregelung zuvor nicht streitiger Ansprüche
Verfahrensgang
- AG Freudenstadt, 08.04.2021 - 1 C 8/21
- LG Rottweil, 13.08.2021 - 1 T 126/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 15.01.2020 - 24 U 1530/19
Kein Vergleichsmehrwert durch Abgeltungsklausel
Auszug aus LG Rottweil, 13.08.2021 - 1 T 126/21
Auch die von den Klägern angeführten Beschlüsse des OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.03.2018 - 10 W 8/18 - BeckRS 2018, 5759, und OLG München Beschluss v. 15.1.2020 - 24 U 1530/19, BeckRS 2020, 165, in denen ausgesprochen worden ist, dass zu einem Mehrwert ein miterledigter Anspruch nur führen könne, soweit er zwischen Gläubiger und Schuldner streitig war, rechtfertigen keine andere Entscheidung. - OLG Stuttgart, 28.03.2018 - 10 W 8/18
Streitwert eines Prozessvergleichs: Mehrwert bei Miterledigung nicht …
Auszug aus LG Rottweil, 13.08.2021 - 1 T 126/21
Auch die von den Klägern angeführten Beschlüsse des OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.03.2018 - 10 W 8/18 - BeckRS 2018, 5759, und OLG München Beschluss v. 15.1.2020 - 24 U 1530/19, BeckRS 2020, 165, in denen ausgesprochen worden ist, dass zu einem Mehrwert ein miterledigter Anspruch nur führen könne, soweit er zwischen Gläubiger und Schuldner streitig war, rechtfertigen keine andere Entscheidung.