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   LG Rottweil, 15.07.2015 - 1 T 116/15   

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https://dejure.org/2015,66600
LG Rottweil, 15.07.2015 - 1 T 116/15 (https://dejure.org/2015,66600)
LG Rottweil, Entscheidung vom 15.07.2015 - 1 T 116/15 (https://dejure.org/2015,66600)
LG Rottweil, Entscheidung vom 15. Juli 2015 - 1 T 116/15 (https://dejure.org/2015,66600)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 567 Abs 1 ZPO, § 766 ZPO, § 793 ZPO, § 20 Nr 17 S 2 RPflG
    Unbenannter Rechtsbehelf gegen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: Zurückverweisung des vom Rechtspfleger als sofortige Beschwerde vorgelegten Rechtsbehelfs durch das Beschwerdegericht an das Amtsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.07.2011 - XII ZB 445/10

    Betreuungsverfahren: Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung als Zulassung der

    Auszug aus LG Rottweil, 15.07.2015 - 1 T 116/15
    Auch die fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung vermag das an sich unstatthafte Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nicht zu eröffnen (BGH NJW-RR 2011, 1569), so dass das Beschwerdegericht das Verfahren unter Aufhebung des Vorlagebeschlusses an das Amtsgericht Spaichingen zur Entscheidung im Erinnerungsverfahren zurückzuverweisen hat (BGH NJW-RR 2013, 1020; Heßler, in: Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 567 Rn. 44).
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