Rechtsprechung
LG Rottweil, 17.05.2019 - 3 O 467/18 |
Verfahrensgang
- LG Rottweil, 17.05.2019 - 3 O 467/18
- OLG Stuttgart, 03.12.2019 - 12 U 245/19
- BGH - VI ZR 22/20 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 03.12.2019 - 12 U 245/19
Kaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes Fahrzeug: …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 17.05.2019, Az. 3 O 467/18, abgeändert.Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Rottweil vom 17.05.2019 zum Aktenzeichen 3 O 467/18 wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 38.469,92 ? zzgl.
Die Beklagte wird unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Rottweil vom 17.05.2019 zum Aktenzeichen 3 O 467/18 verurteilt, an den Kläger 11.540,98 ? zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 01.12.2018 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs der Marke Volkswagen Tiguan mit der FahrzeugIdentNr.
Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Rottweil vom 17.05.2019 zum Aktenzeichen 3 O 467/18 wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des Fahrzeugs der Marke Volkswagen Tiguan mit der FahrzeugIdentNr.
Die Beklagte wird unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Rottweil vom 17.05.2019 zum Aktenzeichen 3 O 467/18 verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen rechtsanwaltlichen Gebühren in Höhe von 1.590,91 ? zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit freizustellen.