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LG Rottweil, 19.03.2015 - 3 O 404/12 |
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Verfahrensgang
- LG Rottweil, 19.03.2015 - 3 O 404/12
- OLG Stuttgart, 18.09.2015 - 9 U 69/15
- OLG Stuttgart, 20.10.2015 - 9 U 69/15
- BGH, 24.02.2016 - VII ZR 278/15
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 20.10.2015 - 9 U 69/15
Zurückweisung der Berufung durch Beschluss
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 19.03.2015, Aktenzeichen 3 O 404/12, wird zurückgewiesen.Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 19.03.2015, Aktenzeichen 3 O 404/12, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.
- OLG Stuttgart, 18.09.2015 - 9 U 69/15
Auftragnehmer muss beweisen, dass er Bedenken angemeldet hat!
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Rottweil - Einzelrichter - vom 19.03.2015, Az. 3 O 404/12, durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 19.03.2015, Az. 3 O 404/12, abzuändern und die Klage abzuweisen.