Rechtsprechung
LG Rottweil, 19.06.2019 - 6 O 74/18 |
Verfahrensgang
- LG Rottweil, 19.06.2019 - 6 O 74/18
- OLG Stuttgart, 27.02.2020 - 2 U 300/19
- BGH - VI ZR 494/20 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 27.02.2020 - 2 U 300/19
Deliktische Haftung des Motorenherstellers im Rahmen des sog. Abgasskandals: …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 19.06.2019 - Az. 6 O 74/18 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung folgt abgeändert:.Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Rottweil - Az. 6 O 74/18 - wird die Beklagtenpartei verurteilt, an die Klägerpartei 15.250,00 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.07.2018 zu bezahlen, Zug-um-Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW X., FIN: .
Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Rottweil - Az. 6 O 74/18 - wird die Beklagtenpartei weiter verurteilt, an die Klägerpartei Zinsen in Höhe von 4 % p.a. aus einem Betrag von 15.250,00 Euro seit 16.04.2012 bis zum 12.07.2018 zu zahlen.
Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Rottweil - Az. 6 O 74/18 - wird festgestellt, dass sich die Beklagtenpartei mit der Rücknahme des im Klageantrag Ziffer 1 genannten PKW im Annahmeverzug befindet.
Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Rottweil - Az. 6 O 74/18 - wird die Beklagtenpartei verurteilt, die der Klagepartei durch die Beauftragung des Prozessbevollmächtigten entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.184,05 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.07.2018 zu zahlen.