Rechtsprechung
   LG Rottweil, 19.08.2016 - 1 S 57/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,45189
LG Rottweil, 19.08.2016 - 1 S 57/16 (https://dejure.org/2016,45189)
LG Rottweil, Entscheidung vom 19.08.2016 - 1 S 57/16 (https://dejure.org/2016,45189)
LG Rottweil, Entscheidung vom 19. August 2016 - 1 S 57/16 (https://dejure.org/2016,45189)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,45189) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Fahrstreifenwechsel, BAB, Überschreiten der Richtgeschwindigkeit, Mithaftung

  • openjur.de
  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Mithaftung bei 20-%iger Überschreitung der Autobahn-Richtgeschwindigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Alleinhaftung des Unfallverursachers trotz Überschreitung der Autobahn-Richtgeschwindigkeit durch den Geschädigten

  • ra.de
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall auf Autobahn - Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 17 Abs 2 StVG, § 5 Abs 2 S 2 StVO, § 5 Abs 4 S 1 StVO, § 7 Abs 5 StVO, § 1 BABRiGeschwV 1978
    Haftung beim Verkehrsunfall: Mithaftung wegen Überschreitung der Autobahn-Richtgeschwindigkeit

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mithaftung beim Verkehrsunfall auf Autobahn wegen Missachtung der besonderen Sorgfaltspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahrstreifenwechsel contra 20 % mehr als BAB-Richtgeschwindigkeit, oder: (Dennoch) Alleinhaftung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mithaftung bei Unfall wegen Überschreitung der Autobahn-Richtgeschwindigkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Mithaftung bei 20-prozentiger Überschreitung der Autobahn-Richtgeschwindigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auffahrunfall beim Überholvorgang: Wer haftet?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 25.11.2010 - 6 U 71/10

    Haftungsverteilung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen

    Auszug aus LG Rottweil, 19.08.2016 - 1 S 57/16
    Lediglich in dem weiteren Fall des Oberlandesgerichts Hamm (BeckRS 2011, 00358) hatte das auffahrende Fahrzeug die Richtgeschwindigkeit um immerhin noch 25 % überschritten, weswegen das Gericht eine Betriebsgefahr von 20 % - und nicht 30 % wie in dem Berufungsverfahren noch begehrt - angenommen hat.
  • OLG Hamm, 06.02.2003 - 6 U 190/02

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn

    Auszug aus LG Rottweil, 19.08.2016 - 1 S 57/16
    Im Fall des Oberlandgerichts Hamm (BeckRS 2008, 16671) lag die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit des von hinten auffahrenden Fahrzeuges sogar bei über 50 %.
  • OLG Hamm, 15.05.2018 - 7 U 45/17

    Spurwechsel; Unabwendbarkeit; Richtgeschwindigkeit; Betriebsgefahr

    Daher ist regelmäßig eine Mithaftung des Auffahrenden in Höhe der normalen Betriebsgefahr anzunehmen, wenn er mit höherer Geschwindigkeit als der Richtgeschwindigkeit gefahren ist (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 19.4.2010. Az. 1 U 1001/09 iVm. Verfügung vom 25.3.2010, Az. 1 U 1001/09; OLG München, Urteil vom 2.2.2007, Az. 10 U 4976/06, BeckRS 2007, 13300 für die "deutliche Überschreitung" der Richtgeschwindigkeit; LG Rottweil, Urteil vom 19.8.2016, Az. 1 S 57/16; BHHJJ/Heß, 24. Aufl. 2016, StVO § 7 Rn 25 ; Rebler, SVR 2017, 408; wohl auch OLG Hamm, Urteil vom 13.5.2009, Az. I-13 U 106/08; modifizierend OLG Hamm, Urteil vom 10.1.2000, Az. 6 U 191/99: bei geringfügiger Überschreitung der Richtgeschwindigkeit kein Verbleiben der Betriebsgefahr).
  • OLG Saarbrücken, 26.04.2018 - 4 U 86/17

    Pflicht eines Handelsvertreters zur Rückerstattung eines Darlehens

    (1) In dem als Anlage B6 vorgelegten Beschluss des Landgerichts Kaiserlautern gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 13.02.2017 (1 S 57/16) hat die dortige Kammer in erster Linie darauf abgestellt, dass die Klägerin dort weder zu angeblich mit dem dortigen Beklagten geführten Gesprächen vorgetragen noch Zeugenbeweis für die bestrittene Behauptung der Vereinbarung eines Dispositionskredits angeboten habe (Bd. I Bl. 164 d. A. letzter Abs.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht