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   LG Rottweil, 19.08.2016 - 2 O 156/15   

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https://dejure.org/2016,54813
LG Rottweil, 19.08.2016 - 2 O 156/15 (https://dejure.org/2016,54813)
LG Rottweil, Entscheidung vom 19.08.2016 - 2 O 156/15 (https://dejure.org/2016,54813)
LG Rottweil, Entscheidung vom 19. August 2016 - 2 O 156/15 (https://dejure.org/2016,54813)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 346 BGB, § 355 Abs 1 S 1 BGB vom 02.12.2004, § 357 Abs 1 BGB, § 495 BGB vom 23.07.2002
    (Kreditfinanzierter Kraftfahrzeugkauf: Widerruf des Darlehensvertrages im Altfall nach Vertragsaufhebungsvereinbarung und bankseitige Veräußerung eines Wohnmobils zum Händlereinkaufspreis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.06.1997 - VIII ZR 312/96

    Offenlegung der Kalkulation in einem Finanzierungsleasingvertrag; Pflichten des

    Auszug aus LG Rottweil, 19.08.2016 - 2 O 156/15
    Diesen Vorteil kann sich der Sicherungsnehmer auch dadurch sichern, dass ihm - wie im vorliegenden Fall - das Recht eingeräumt wird, einen geeigneten Käufer zu benennen, der bereit ist, das nach seiner Auffassung zu gering bewertete Sicherungsgut zum Schätzpreis zu erwerben (vgl. BGH, Urt. v. 04.06.1997 - VIII ZR 312/96, juris Rn. 23).

    Insbesondere ist die Klägerin nach Ziffer 8 a) der Darlehensbedingungen berechtigt, die Kosten der Fahrzeugbegutachtung und -abmeldung der Beklagten Ziffer 1 in Rechnung zu stellen (vgl. BGH, Urt. v. 04.06.1997 - VIII ZR 312/96, juris Rn. 26).

    Denn mehr als den durch bestmögliche Verwertung erzielten Veräußerungserlös muss die Klägerin sich auch dann nicht anrechnen lassen, wenn dieser hinter den geschätzten Fahrzeugwerten zurückbleibt (vgl. BGH, Urt. v. 04.06.1997 - VIII ZR 312/96, juris Rn. 25).

  • BGH, 10.10.1990 - VIII ZR 296/89

    Rechtsfolgen der fristlosen Kündigung des Leasingvertrages wegen Zahlungsverzugs;

    Auszug aus LG Rottweil, 19.08.2016 - 2 O 156/15
    In jedem Fall hätte es der insoweit darlegegungs- und beweisbelasteten Beklagten Ziffer 1 oblegen, darzutun, dass die Klägerin ihre Pflicht zur bestmöglichen Verwertung verletzt hat und ihr daraus ein Schadensersatzanspruch in bestimmter Höhe erwachsen ist oder aber zumindest im Rahmen der Schätzung analog § 287 Abs. 2 ZPO auf einen angemessenen Netto-Verkehrswert abzustellen wäre (vgl. insoweit OLG Düsseldorf, Urt. v. 07.06.2005 - 24 U 235/04, juris Rn. 13 und LG Itzehoe, Urt. v. 11.10.2007 - 7 O 54/06, juris Rn. 47 in Anlehnung an BGH, Urt. v. 10.10.1990 - VIII ZR 296/89, juris Rn. 25).

    Jede Berechnung führt daher nur zu einem Annäherungswert, dessen Maßgeblichkeit der Tatrichter wie bei einer Schadensschätzung nach § 287 ZPO zu beurteilen hat (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.1990 - VIII ZR 296/89, juris Rn. 16).

  • LG Itzehoe, 11.10.2007 - 7 O 54/06

    Kreditfinanzierter Autokauf: Zulässigkeit der bankseitigen Veräußerung eines Pkw

    Auszug aus LG Rottweil, 19.08.2016 - 2 O 156/15
    Dass der Darlehensnehmer wiederum in der effektiven Ausübung des ihm eingeräumten Käuferbenennungsrechts unangemessen eingeschränkt wird, ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (vgl. hingegen OLG Düsseldorf, Urt. v. 07.06.2005 - 24 U 235/04, juris Rn. 8 f.; LG Itzehoe, Urt. v. 11.10.2007 - 7 O 54/06, juris Rn. 40).

    In jedem Fall hätte es der insoweit darlegegungs- und beweisbelasteten Beklagten Ziffer 1 oblegen, darzutun, dass die Klägerin ihre Pflicht zur bestmöglichen Verwertung verletzt hat und ihr daraus ein Schadensersatzanspruch in bestimmter Höhe erwachsen ist oder aber zumindest im Rahmen der Schätzung analog § 287 Abs. 2 ZPO auf einen angemessenen Netto-Verkehrswert abzustellen wäre (vgl. insoweit OLG Düsseldorf, Urt. v. 07.06.2005 - 24 U 235/04, juris Rn. 13 und LG Itzehoe, Urt. v. 11.10.2007 - 7 O 54/06, juris Rn. 47 in Anlehnung an BGH, Urt. v. 10.10.1990 - VIII ZR 296/89, juris Rn. 25).

  • OLG Düsseldorf, 07.06.2005 - 24 U 235/04

    Verwertungsinteressen des Leasingnehmers verletzende Vereinbarungen in

    Auszug aus LG Rottweil, 19.08.2016 - 2 O 156/15
    Dass der Darlehensnehmer wiederum in der effektiven Ausübung des ihm eingeräumten Käuferbenennungsrechts unangemessen eingeschränkt wird, ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (vgl. hingegen OLG Düsseldorf, Urt. v. 07.06.2005 - 24 U 235/04, juris Rn. 8 f.; LG Itzehoe, Urt. v. 11.10.2007 - 7 O 54/06, juris Rn. 40).

    In jedem Fall hätte es der insoweit darlegegungs- und beweisbelasteten Beklagten Ziffer 1 oblegen, darzutun, dass die Klägerin ihre Pflicht zur bestmöglichen Verwertung verletzt hat und ihr daraus ein Schadensersatzanspruch in bestimmter Höhe erwachsen ist oder aber zumindest im Rahmen der Schätzung analog § 287 Abs. 2 ZPO auf einen angemessenen Netto-Verkehrswert abzustellen wäre (vgl. insoweit OLG Düsseldorf, Urt. v. 07.06.2005 - 24 U 235/04, juris Rn. 13 und LG Itzehoe, Urt. v. 11.10.2007 - 7 O 54/06, juris Rn. 47 in Anlehnung an BGH, Urt. v. 10.10.1990 - VIII ZR 296/89, juris Rn. 25).

  • OLG Hamm, 25.03.2015 - 31 U 155/14

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages nach einvernehmlicher Aufhebung

    Auszug aus LG Rottweil, 19.08.2016 - 2 O 156/15
    Richtig ist, dass eine von den Parteien vereinbarte Aufhebung eines Verbraucherdarlehensvertrages der späteren Ausübung des Widerrufsrechts des Darlehensnehmers grundsätzlich nicht entgegensteht (OLG Hamm, Urt. v. 25.03.2015 - 31 U 155/14, juris Rn. 15).
  • BGH, 26.05.2009 - XI ZR 118/09

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe aufgrund

    Auszug aus LG Rottweil, 19.08.2016 - 2 O 156/15
    Denn die Widerrufsbelehrung entspricht unter Berücksichtigung des vom Bundesgerichtshof postulierten Deutlichkeitsgebots vollumfänglich den Anforderungen des § 355 BGB in der vom 02.12.2004 bis 08.12.2004 gültigen Fassung und des § 358 BGB in der Fassung vom 23.07.2002 bis 01.08.2002 (vgl. statt aller BGH, Urt. v. 13.01.2009 - XI ZR 118/09, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 05.10.1999 - XI ZR 280/98

    Pflicht des Sicherungsnehmers zur bestmöglichen Verwertung des Sicherungsguts

    Auszug aus LG Rottweil, 19.08.2016 - 2 O 156/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Sicherungsnehmer, der die Verwertung des Sicherungsguts betreibt, die berechtigten Belange des Sicherungsnehmers in angemessener und zumutbarer Weise zu berücksichtigen, soweit nicht seine schutzwürdigen Sicherungsinteressen entgegenstehen (vgl. statt aller BGH, Urt. v. 05.10.1999 - XI ZR 280/98, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG München, 04.02.1998 - 11 W 653/98

    Anforderungen an die Zulässigkeit und Begründetheit einer sofortigen Beschwerde

    Auszug aus LG Rottweil, 19.08.2016 - 2 O 156/15
    Die Kostenentscheidung folgt - unter Zugrundelegung eines fiktiven Gesamtstreitwertes und eingedenk der Teilklagerücknahmen - aus §§ 92 Abs. 2 Nr. 1, 100 Abs. 4 ZPO analog (vgl. OLG München, Beschl. v. 04.02.1998 - 11 W 653/98, juris Rn. 4-7; Herget, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 92 Rn. 3), diejenige über die vorläufige Vollstreckbarkeit aus § 709 ZPO.
  • LG Krefeld, 08.03.2016 - 2 S 60/15

    Räumungsverfügung gegen Dritte möglich!

    Das Pachtverhältnis ist beendet, die PGN GmbH & Co. KG wurde mit inzwischen rechtskräftigem Urteil des Landgerichts Krefeld vom 29.07.2015 in dem Verfahren 2 O 156/15 zur Räumung verurteilt.

    Daraufhin begehrte der Kläger im vorliegenden einstweiligen Verfügungsverfahren von der Beklagten die Räumung dieses Zimmers mit der streitigen Behauptung, er habe von dem Mietverhältnis erst nach der letzten mündlichen Verhandlung im erwähnten Verfahren 2 O 156/15 erfahren.

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