Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 01.03.2013 - 10 S 170/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Rückbaupflicht eines Mieters bei Auszug - Schadensersatzpflicht
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Mietereinbauten - Rückbaupflicht des Mieters
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mieter muss Fliesen nach Auszug entfernen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Einbauten des Mieters müssen bei Auszug raus!
- mein-mietrecht.de (Kurzinformation)
Rückbaupflicht eines Mieters bei Auszug - Schadensersatzpflicht
- sh-recht.de (Kurzinformation)
Mieter ist zur Entfernung von Einbauten nach Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet
- schneideranwaelte.de (Kurzinformation)
Einrichtungen des Mieters: Entfernungspflicht bei Mietende
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mieter ist zur Entfernung von Einbauten nach Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet - Verstoß gegen die Rückbaupflicht begründet Schadenersatzanspruch
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Einbauten muss der Mieter wieder entfernen! (IMR 2013, 241)
Verfahrensgang
- AG Homburg, 18.09.2012 - 23 C 58/12
- LG Saarbrücken, 01.03.2013 - 10 S 170/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- AG Homburg, 18.09.2012 - 23 C 58/12
Der Mieter muss die von ihm verlegten Fliesen nach Auszug entfernen!
Auszug aus LG Saarbrücken, 01.03.2013 - 10 S 170/12
Die Berufung des Klägers gegen das am 18.9.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Homburg (Aktenzeichen: 23 C 58/12 (20)) wird zurückgewiesen.unter Abänderung des am 18.9.2012 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Homburg, Aktenzeichen 23 C 58/12 (20), den Beklagten verurteilen, an den Kläger 923, 18 ? nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 13.12.2011 zu zahlen.
- BGH, 17.03.1999 - XII ZR 101/97
Beseitigung von baulichen Veränderungen durch den Mieter oder Pächter auf dem …
Auszug aus LG Saarbrücken, 01.03.2013 - 10 S 170/12
Allerdings ist der Mieter nach § 546 BGB verpflichtet, Einbauten und Einrichtungen zu entfernen, ohne dass es darauf ankommt, ob diese Gegenstände durch den Einbau zu wesentlichen Bestandteilen des Mietgebäudes geworden sind (§§ 94, 946 BGB) und ohne dass es darauf ankommt, ob der Vermieter der Einrichtung zugestimmt hat oder nicht (BGH NZM 1999, 478; OLG Köln NZM 1998, 767;… Sternel, Mietrecht aktuell Rn. XIII 39). - OLG Köln, 15.06.1998 - 19 U 259/97
Pflicht zur Entfernung von Aufbauten bei Rückgabe des Pachobjektes
Auszug aus LG Saarbrücken, 01.03.2013 - 10 S 170/12
Allerdings ist der Mieter nach § 546 BGB verpflichtet, Einbauten und Einrichtungen zu entfernen, ohne dass es darauf ankommt, ob diese Gegenstände durch den Einbau zu wesentlichen Bestandteilen des Mietgebäudes geworden sind (§§ 94, 946 BGB) und ohne dass es darauf ankommt, ob der Vermieter der Einrichtung zugestimmt hat oder nicht (BGH NZM 1999, 478; OLG Köln NZM 1998, 767;… Sternel, Mietrecht aktuell Rn. XIII 39).
- AG Homburg, 18.09.2012 - 23 C 58/12 LG Saarbrücken, 01.03.2013 - 10 S 170/12 .