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   LG Saarbrücken, 01.12.2011 - 2 Qs 23/11   

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https://dejure.org/2011,79777
LG Saarbrücken, 01.12.2011 - 2 Qs 23/11 (https://dejure.org/2011,79777)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 01.12.2011 - 2 Qs 23/11 (https://dejure.org/2011,79777)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - 2 Qs 23/11 (https://dejure.org/2011,79777)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Arnsberg, 24.04.2006 - 2 Qs 83/06

    Gebühren und Kosten: Unanfechtbarkeit der Kosten- und Auslagenentscheidung nach

    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.12.2011 - 2 Qs 23/11
    Der Beschluss des Amtsgerichts Saarlouis vom 24.06.2011, mit dem der Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung gegen den Kostenbescheid des Landesverwaltungsamtes vom 16.02.2011 verworfen wurde, unterliegt gemäß § 62 Abs. 2 S. 3 OWiG keiner Anfechtung (LG Arnsberg, NZV 2006, 611f.; vgl. auch LG Zweibrücken, Beschluss v. 11.01.2011, Qs 125/10, zitiert nach juris, dort Rn. 6; LG Berlin, Beschluss v. 04.05.2010, 510 Qs 54 / 10, zitiert nach juris, dort Rn. 3).
  • BGH, 17.10.2001 - 2 ARs 245/01

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Antrag auf Erzwingungshaft;

    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.12.2011 - 2 Qs 23/11
    Denn die aufgrund der Rechtsverordnung begründete dezentrale Zuständigkeit dieses Tatortgerichts gilt nicht nur für die Entscheidung über den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, sondern für alle gerichtlichen Entscheidungen im Bußgeldverfahren, für welche auf die Zuständigkeit nach § 68 OWiG - wie hier in § 62 Abs. 2 S. 1 OWiG - verwiesen wird (BGH NStZ 2002, 153).
  • LG Zweibrücken, 11.01.2011 - Qs 125/10
    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.12.2011 - 2 Qs 23/11
    Der Beschluss des Amtsgerichts Saarlouis vom 24.06.2011, mit dem der Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung gegen den Kostenbescheid des Landesverwaltungsamtes vom 16.02.2011 verworfen wurde, unterliegt gemäß § 62 Abs. 2 S. 3 OWiG keiner Anfechtung (LG Arnsberg, NZV 2006, 611f.; vgl. auch LG Zweibrücken, Beschluss v. 11.01.2011, Qs 125/10, zitiert nach juris, dort Rn. 6; LG Berlin, Beschluss v. 04.05.2010, 510 Qs 54 / 10, zitiert nach juris, dort Rn. 3).
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