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   LG Saarbrücken, 02.09.2011 - 5 O 59/11   

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LG Saarbrücken, 02.09.2011 - 5 O 59/11 (https://dejure.org/2011,7898)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.09.2011 - 5 O 59/11 (https://dejure.org/2011,7898)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. September 2011 - 5 O 59/11 (https://dejure.org/2011,7898)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Therapieunterbringungsgesetz, Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Saarland, 16.12.2010 - 3 B 284/10

    Polizeirecht: Zulässigkeit der Dauerobservation nach Entlassung aus der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.09.2011 - 5 O 59/11
    Der hiergegen eingelegten Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes nicht stattgegeben (vgl. den Beschluss vom 16.12.2010 - Az.: 3 B 284/10 -).

    Wie das OVG Saarlouis in dem von dem Betroffenen gegen seine Dauerobservation angestrengten einstweiligen Rechtsschutzverfahren ausgeführt hat, könnten die allein in Betracht zu ziehenden §§ 28, 8 SPolG allenfalls übergangsweise zur Rechtfertigung einer Dauerüberwachung herangezogen werden und nur schwerlich eine zeitlich unbegrenzte Überwachungsmaßnahme rechtfertigen (OVG Saarlouis, Beschluss vom 16.12.2010, Az.: 3 B 284/10).

    Darüber hinaus erstrebt der Betroffene die Aufhebung dieser Observierung (vgl. die von dem Betroffenen vor dem Saarländischen Verwaltungsgericht und dem Saarländischen Oberverwaltungsgericht geführten Verfahren - Az.: 6 L 746/10 - bzw. - Az.: 3 B 284/10 -), weshalb für die Zukunft nicht unbedingt vom Fortbestand der Observierung ausgegangen werden kann.

  • VG Saarlouis, 15.09.2010 - 6 L 746/10

    Polizeiliche Dauerüberwachung anstelle von Sicherungsverwahrung für eine

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.09.2011 - 5 O 59/11
    Diesen Antrag hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 15.09.2010 - Az.: 6 L 746/10 - zurückgewiesen.

    Darüber hinaus erstrebt der Betroffene die Aufhebung dieser Observierung (vgl. die von dem Betroffenen vor dem Saarländischen Verwaltungsgericht und dem Saarländischen Oberverwaltungsgericht geführten Verfahren - Az.: 6 L 746/10 - bzw. - Az.: 3 B 284/10 -), weshalb für die Zukunft nicht unbedingt vom Fortbestand der Observierung ausgegangen werden kann.

  • BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09

    Zurücktreten der nachträglichen Sicherungsverwahrung hinter das

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.09.2011 - 5 O 59/11
    Auf die hiergegen von dem Betroffenen eingelegte Revision hat der BGH mit Beschluss vom 12.05.2010 (Az.: 4 StR 577/09) das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 17.07.2009 sowie den Unterbringungsbefehl des Landgerichts Saarbrücken vom 15.06.2007 aufgehoben und entschieden, dass der Betroffene in dieser Sache sofort auf freien Fuß zu setzen sei.

    Somit ist die in § 1 Abs. 1 ThUG geregelte Voraussetzung, dass auf Grund einer rechtskräftigen Entscheidung feststeht, dass der Betroffene wegen des Rückwirkungsverbotes nicht in Sicherungsverwahrung untergebracht werden kann, durch die Entscheidung des BGH vom 12.05.2010 - Az.: 4 StR 577/09 - erfüllt.

  • BVerfG, 30.06.2010 - 2 BvR 571/10

    Vorläufige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren (keine Entlassung aus der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.09.2011 - 5 O 59/11
    Vielmehr ist eine Abwägung der Folgen vorzunehmen, die mit der Anordnung der einstweiligen Unterbringung einerseits und der Ablehnung der einstweiligen Unterbringung andererseits verbunden sind ( vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 19.05.2010, Az.: 2 BvR 769/10, vom 30.06.2010, Az.: 2 BvR 571/10, vom 05.08.2010, Az.: 2 BvR 1646/10, und vom 16.08.2010, Az.: 2 BvR 1762/10; BVerfG, BVerfGE 87, 334; 89, 109).
  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 1595/92

    Verfassungsbeschwerden und die Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.09.2011 - 5 O 59/11
    Vielmehr ist eine Abwägung der Folgen vorzunehmen, die mit der Anordnung der einstweiligen Unterbringung einerseits und der Ablehnung der einstweiligen Unterbringung andererseits verbunden sind ( vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 19.05.2010, Az.: 2 BvR 769/10, vom 30.06.2010, Az.: 2 BvR 571/10, vom 05.08.2010, Az.: 2 BvR 1646/10, und vom 16.08.2010, Az.: 2 BvR 1762/10; BVerfG, BVerfGE 87, 334; 89, 109).
  • BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.09.2011 - 5 O 59/11
    Vielmehr ist eine Abwägung der Folgen vorzunehmen, die mit der Anordnung der einstweiligen Unterbringung einerseits und der Ablehnung der einstweiligen Unterbringung andererseits verbunden sind ( vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 19.05.2010, Az.: 2 BvR 769/10, vom 30.06.2010, Az.: 2 BvR 571/10, vom 05.08.2010, Az.: 2 BvR 1646/10, und vom 16.08.2010, Az.: 2 BvR 1762/10; BVerfG, BVerfGE 87, 334; 89, 109).
  • BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 1646/10

    Überwiegen des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit gegenüber der persönlichen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.09.2011 - 5 O 59/11
    Vielmehr ist eine Abwägung der Folgen vorzunehmen, die mit der Anordnung der einstweiligen Unterbringung einerseits und der Ablehnung der einstweiligen Unterbringung andererseits verbunden sind ( vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 19.05.2010, Az.: 2 BvR 769/10, vom 30.06.2010, Az.: 2 BvR 571/10, vom 05.08.2010, Az.: 2 BvR 1646/10, und vom 16.08.2010, Az.: 2 BvR 1762/10; BVerfG, BVerfGE 87, 334; 89, 109).
  • BVerfG, 19.05.2010 - 2 BvR 769/10

    Vorläufige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren (keine Entlassung aus der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.09.2011 - 5 O 59/11
    Vielmehr ist eine Abwägung der Folgen vorzunehmen, die mit der Anordnung der einstweiligen Unterbringung einerseits und der Ablehnung der einstweiligen Unterbringung andererseits verbunden sind ( vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 19.05.2010, Az.: 2 BvR 769/10, vom 30.06.2010, Az.: 2 BvR 571/10, vom 05.08.2010, Az.: 2 BvR 1646/10, und vom 16.08.2010, Az.: 2 BvR 1762/10; BVerfG, BVerfGE 87, 334; 89, 109).
  • BVerfG, 16.08.2010 - 2 BvR 1762/10

    Überwiegen des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit gegenüber der persönlichen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.09.2011 - 5 O 59/11
    Vielmehr ist eine Abwägung der Folgen vorzunehmen, die mit der Anordnung der einstweiligen Unterbringung einerseits und der Ablehnung der einstweiligen Unterbringung andererseits verbunden sind ( vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 19.05.2010, Az.: 2 BvR 769/10, vom 30.06.2010, Az.: 2 BvR 571/10, vom 05.08.2010, Az.: 2 BvR 1646/10, und vom 16.08.2010, Az.: 2 BvR 1762/10; BVerfG, BVerfGE 87, 334; 89, 109).
  • LG Saarbrücken, 17.07.2009 - 2 Ks 2/09
    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.09.2011 - 5 O 59/11
    Das Landgericht hat daraufhin mit Urteil vom 17.07.2009 (AZ.: 2 Ks 2/09) erneut die Unterbringung des Betroffenen in der Sicherungsverwahrung nachträglich angeordnet und mit Beschluss desselben Tages den Unterbringungsbefehl vom 15.06.2007 aufrechterhalten.
  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

  • BGH, 10.02.2009 - 4 StR 391/07

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (vorherige Erklärung der

  • BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11

    Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem

    a) Der Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 30. September 2011 - 5 W 212/11-94 - und der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 2. September 2011 - 5 O 59/11 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.

    b) Der Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 14. Mai 2012 - 5 W 44/12-22 - und der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 17. Februar 2012 - 5 O 59/11 Th - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.

    Mit dem im Verfahren 2 BvR 2302/11 angegriffenen Beschluss vom 2. September 2011 ordnete das Landgericht die vorläufige Therapieunterbringung des Beschwerdeführers für die Dauer von drei Monaten an (LG Saarbrücken, Beschluss vom 2. September 2011 - 5 O 59/11 -).

    Das Verfahren 2 BvR 1279/12 betreffend ordnete das Landgericht in der Hauptsacheentscheidung mit Beschluss vom 17. Februar 2012 die Unterbringung des Beschwerdeführers bis zum 1. März 2013 an (LG Saarbrücken, Beschluss vom 17. Februar 2012 - 5 O 59/11 -).

    Das Landgericht lehnte den Antrag des Beschwerdeführers mit Beschluss vom 18. September 2012 ab (LG Saarbrücken, Beschluss vom 18. September 2012 - 5 O 59/11 -).

    Das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis des Beschwerdeführers, das auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die jeweils angegriffenen Entscheidungen gegeben sein muss, ist nicht dadurch entfallen, dass die im Verfahren 2 BvR 2302/11 angegriffenen Beschlüsse, mit denen die einstweilige Anordnung erfolgte (vgl. LG Saarbrücken, Beschluss vom 2. September 2011 - 5 O 59/11 - und Saarländisches OLG, Beschluss vom 30. September 2011 - 5 W 212/11-94 -), durch die spätere Verlängerung (vgl. LG Saarbrücken, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - 5 O 59/11 -) und Unterbringungsanordnung in der Hauptsache (vgl. LG Saarbrücken, Beschluss vom 17. Februar 2012 - 5 O 59/11 - und Saarländisches OLG, Beschluss vom 14. Mai 2012 - 5 W 44/12-22 -) gegenstandslos geworden sind.

    Dasselbe gilt hinsichtlich der im Verfahren 2 BvR 1279/12 angegriffenen (ersten) Hauptsacheentscheidung, die ihrerseits bis zum 1. März 2013 befristet war (vgl. LG Saarbrücken, Beschluss vom 17. Februar 2012 - 5 O 59/11 -) und mit Ablauf der Befristung ebenfalls gegenstandslos wurde.

  • OVG Saarland, 06.09.2013 - 3 A 13/13

    Dauerobservation; rückfallgefährdete Sexual- und Gewaltstraftäter;

    Auf Antrag der Landeshauptstadt B-Stadt vom 12.7.2011 ordnete das Landgericht B-Stadt im Wege der einstweiligen Anordnung durch Beschluss vom 2.9.2011 - 5 O 59/11 - die einstweilige Unterbringung des Klägers nach dem Therapieunterbringungsgesetz an.

    Durch Beschluss vom 17.2.2012 - 5 O 59/11 - ordnete das Landgericht B-Stadt in der Hauptsache die endgültige Unterbringung des Klägers in einer geeigneten geschlossenen Einrichtung zur Therapieunterbringung bis zum 1.3.2013 an.

    Mit Beschluss vom 18.9.2012 - 5 O 59/11 - lehnte das Landgericht B-Stadt einen Antrag des Klägers auf Aufhebung der Therapieunterbringung ab.

    Mit Beschluss vom 11.7.2013 - 2 BvR 2301/11, 2 BvR 1279/12 - hob das Bundesverfassungsgericht die Beschlüsse des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 30.9.2011 - 5 W 212/11 - und des Landgerichts B-Stadt vom 2.9.2011 - 5 O 59/11 - sowie die Beschlüsse des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 14.5.2012 - 5 W 44/12 - und des Landgerichts B-Stadt vom 17.2.2012 - 5 O 59/11 - mit der Begründung auf, dass diese Entscheidungen den bei verfassungskonformer Auslegung an das Therapieunterbringungsgesetz zu stellenden Anforderungen nicht gerecht würden.

  • OLG Saarbrücken, 30.09.2011 - 5 W 212/11

    Voraussetzungen einer Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz

    Die sofortige Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 2.9.2011 (5 O 59/11) wird zurückgewiesen.

    Das Landgericht hat nach persönlicher Anhörung des Betroffenen mit dem hier angefochtenen Beschluss vom 2.9.2011 gemäß § 14 ThUG (5 O 59/11 Bl. 82 d. A.) - mit sofortiger Wirksamkeit (§ 10 Abs. 3 ThUG) - die vorläufige Unterbringung des Betroffenen "in einer geeigneten geschlossenen Einrichtung zur Therapieunterbringung" einstweilen für die Dauer von drei Monaten - bis zum 1.12.2011 - angeordnet.

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