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LG Saarbrücken, 06.01.2012 - 2 Qs 1/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)
Erzwingungshaft gegen Strafgefangenen: Hohe Anforderungen beim LG Saarbrücken
Verfahrensgang
- AG St. Ingbert, 06.12.2011 - 2 OWi 419/11
- LG Saarbrücken, 06.01.2012 - 2 Qs 1/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- LG Arnsberg, 02.02.2006 - 2 Qs 19/06
Anordnung der Erzwingungshaft bei Nichtzahlung einer Geldbuße wegen einer …
Auszug aus LG Saarbrücken, 06.01.2012 - 2 Qs 1/12
a) Es kann hierbei dahinstehen, ob bereits die Strafgefangeneneigenschaft an sich der Anordnung der Erzwingungshaft entgegensteht (vgl. hierzu überzeugend Sandherr, zfs 2007, 664, 666;… vgl. zur Anwendbarkeit § 96 Abs. 1 Ziffer 4 OWiG in diesen Fällen auch Mitsch in Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Auflage 2006, § 96 Rn. 14;… Seitz in Göhler, OWiG, 15. Auflage 2009, § 96 Rn. 15; Stollenwerk, NZV 2010, 125, 126; LG Arnsberg NStZ-RR 2006, 184, kritisch hierzu Eisenberg, NZV 2007, 102). - LG Berlin, 29.10.2009 - 533 Qs 73/09
Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung bedingter Erzwingungshaft für den Fall …
Auszug aus LG Saarbrücken, 06.01.2012 - 2 Qs 1/12
Zudem scheidet eine Bewilligung von Ratenzahlungen unter Anordnung oder Aufrechterhaltung der Erzwingungshaft aus (LG Lüneburg, NJW 2011, 1752; LG Berlin, NZV 2010, 312 mit Anm. Sandherr; Sandherr, DAR 2011, 544). - LG Lüneburg, 10.02.2011 - 26 Qs 32/11
Keine Erzwingungshaft auf Bewährung
Auszug aus LG Saarbrücken, 06.01.2012 - 2 Qs 1/12
Zudem scheidet eine Bewilligung von Ratenzahlungen unter Anordnung oder Aufrechterhaltung der Erzwingungshaft aus (LG Lüneburg, NJW 2011, 1752; LG Berlin, NZV 2010, 312 mit Anm. Sandherr; Sandherr, DAR 2011, 544). - LG Heidelberg, 07.08.2006 - 2 Qs 48/06
Vollstreckung von Bußgeldbescheiden: Erzwingungshaft gegen einkommenslosen …
Auszug aus LG Saarbrücken, 06.01.2012 - 2 Qs 1/12
Die Anordnung der Erzwingungshaft setzt neben der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung (vgl. § 89 OWiG), der Fälligkeit der Geldbuße und dem Vorliegen der in § 96 Abs. 1 Ziffern 1 - 4 OWiG bezeichneten Voraussetzungen nach § 96 Abs. 2 S. 1 OWiG voraus, dass nach den Umständen davon ausgegangen werden kann, dass der Betroffene nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen zur Bezahlung der Geldbuße in voller Höhe in der Lage ist (LG Heidelberg, Beschluss vom 07.08.2006, 2 Qs 48/06, zitiert nach juris, dort Rn. 7; LG Erfurt…, Beschluss vom 14.03.2007, 6 Qs 70/07, zitiert nach juris, dort Rn. 6 f.). - LG Erfurt, 14.03.2007 - 6 Qs 70/07
Auszug aus LG Saarbrücken, 06.01.2012 - 2 Qs 1/12
Die Anordnung der Erzwingungshaft setzt neben der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung (vgl. § 89 OWiG), der Fälligkeit der Geldbuße und dem Vorliegen der in § 96 Abs. 1 Ziffern 1 - 4 OWiG bezeichneten Voraussetzungen nach § 96 Abs. 2 S. 1 OWiG voraus, dass nach den Umständen davon ausgegangen werden kann, dass der Betroffene nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen zur Bezahlung der Geldbuße in voller Höhe in der Lage ist (LG Heidelberg…, Beschluss vom 07.08.2006, 2 Qs 48/06, zitiert nach juris, dort Rn. 7; LG Erfurt, Beschluss vom 14.03.2007, 6 Qs 70/07, zitiert nach juris, dort Rn. 6 f.).
- LG Potsdam, 24.04.2017 - 24 Qs 16/17 Ein Ermessen, wie es etwa der Vollstreckungsbehörde hinsichtlich der Bewilligung von Zahlungserleichterungen zusteht (vgl. §§ 93, 18 OWiG), steht dem Gericht nach dem eindeutigen Wortlaut des § 96 Abs. 2 S. 1 OWiG nicht zu (LG Saarbrücken, DAR 2012, 95).
Dies gilt selbst für den Fall, dass bereits Erzwingungshaft gegen den Betroffenen angeordnet worden ist (LG Saarbrücken, DAR 2012, 95).