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   LG Saarbrücken, 06.09.2018 - 5 T 274/18   

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https://dejure.org/2018,30051
LG Saarbrücken, 06.09.2018 - 5 T 274/18 (https://dejure.org/2018,30051)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.09.2018 - 5 T 274/18 (https://dejure.org/2018,30051)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. September 2018 - 5 T 274/18 (https://dejure.org/2018,30051)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Zustellung, Zweifel an der Geschäftsfähigkeit, Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses und die Zweifel an der ...

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 15.02.2021 - 8 VA 1/21

    Rechtsbehelf gegen die Ablehnung einer Zustellung durch den Gerichtsvollzieher

    Nach - soweit ersichtlich - einhelliger Auffassung kann jedenfalls die Ablehnung des Gerichtsvollziehers, im Zwangsvollstreckungsverfahren eine Zustellung im Parteibetrieb vorzunehmen, mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766 Abs. 2 ZPO angegriffen werden (OLG Koblenz, Beschluss vom 30. Oktober 2020 - 12 VA 3/20; LG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 11. April 2019 - 19 T 90/19; LG Saarbrücken, Beschluss vom 06. September 2018 - 5 T 274/18; Schultzky in Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl., § 192, Rn. 11; Herget in Zöller a.a.O. § 845 ZPO, Rn. 8; Flockenhaus in Musielak/Voit, ZPO, 17. Aufl. 2020 Rn. 11, ZPO § 845 Rn. 11; Pabst in Münchener Kommentar ZPO, 5. Aufl. 2017, EGGVG § 23 Rn. 46).
  • LG Ravensburg, 12.08.2020 - 1 T 27/20

    Einstellung der Räumungsvollstreckung bei festgestellter Prozessunfähigkeit des

    Auf der anderen Seite muss der Gerichtsvollzieher als Organ der Rechtspflege auch nicht, wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat, bei bestehenden erheblichen Zweifeln quasi "sehenden Auges" mit der aus seiner Sicht unzulässigen Vollstreckung fortfahren (LG Saarbrücken DGVZ 2018, 253).
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