Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 08.10.2013 - 9 O 356/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- RA Kotz
Verkehrsunfall: Wartepflicht vorm Andreaskreuz
- RA Kotz
Verkehrsunfall an Bahnübergang mit Andreaskreuz - Wartepflichten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99
Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens
Auszug aus LG Saarbrücken, 08.10.2013 - 9 O 356/12
Geht es dabei um den Ersatz erst künftig befürchteten Schadens aufgrund einer nach Behauptung der Kläger bereits eingetretenen Rechtsgutsverletzung, so setzt das Feststellungsinteresse weiter die Möglichkeit dieses Schadenseintritts voraus; diese ist zu verneinen, wenn aus der Sicht der Kläger bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines derartigen Schadens wenigstens zu rechnen (BGHZ 116, 60 m.w.N.; BGH, Urteil vom 16. Januar 2001 - VI ZR 381/99 -, zit. n. juris).Weitere Anforderungen neben der Möglichkeit späterer Schäden, wie beispielsweise eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, dürfen nicht gestellt werden (OLG Saarbrücken, 5 U 56/10, Urteil vom 10.08.2011; BGH VersR 2001, 874; BGH VersR 2007, 708).
- BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06
Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines …
Auszug aus LG Saarbrücken, 08.10.2013 - 9 O 356/12
Ein Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) ist nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund gegeben ist, mit dem Eintritt des Schadens wenigstens zu rechnen (OLG Saarbrücken, 5 U 56/10, Urteil vom 10.08.2011; BGH VersR 2007, 708).Weitere Anforderungen neben der Möglichkeit späterer Schäden, wie beispielsweise eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, dürfen nicht gestellt werden (OLG Saarbrücken, 5 U 56/10, Urteil vom 10.08.2011; BGH VersR 2001, 874; BGH VersR 2007, 708).
- BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91
Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß
Auszug aus LG Saarbrücken, 08.10.2013 - 9 O 356/12
Geht es dabei um den Ersatz erst künftig befürchteten Schadens aufgrund einer nach Behauptung der Kläger bereits eingetretenen Rechtsgutsverletzung, so setzt das Feststellungsinteresse weiter die Möglichkeit dieses Schadenseintritts voraus; diese ist zu verneinen, wenn aus der Sicht der Kläger bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines derartigen Schadens wenigstens zu rechnen (BGHZ 116, 60 m.w.N.; BGH, Urteil vom 16. Januar 2001 - VI ZR 381/99 -, zit. n. juris).
- BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04
Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der …
Auszug aus LG Saarbrücken, 08.10.2013 - 9 O 356/12
Allerdings hat der Schuldner nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH NJW 2005, 1112; BGH NJW 2008, 1888 f.). - OLG Hamm, 23.10.2006 - 13 U 2/06
Keine Haftung des Bahnführers für Betriebsgefahr des Bahnfahrzeuges - Zu den …
Auszug aus LG Saarbrücken, 08.10.2013 - 9 O 356/12
Der Führer einer Eisenbahn ist auch nicht verpflichtet bei Bahnübergängen auf Sicht zu fahren, vielmehr darf er grundsätzlich auf die Beachtung des Bahnvorrangs vertrauen und muss nur dann, wenn er ein Hindernis bzw. die Nichtbeachtung des Bahnvorrangs erkennt oder erkennen muss, reagieren und versuchen eine Kollision zu vermeiden (OLG Hamm, Urteil vom 23. Oktober 2006 - 13 U 2/06 -, juris). - OLG Celle, 18.02.1988 - 5 U 14/87
Auszug aus LG Saarbrücken, 08.10.2013 - 9 O 356/12
Dadurch tritt die Betriebsgefahr des Zuges völlig zurück (vgl. OLG Celle, Urteil vom 18. Februar 1988 - 5 U 14/87 -, juris, NZV 1988, 22). - OLG Köln, 20.02.1989 - 8 U 43/88
Auszug aus LG Saarbrücken, 08.10.2013 - 9 O 356/12
Vor diesem Hintergrund hat der Beklagte zu 2) durch sein Verhalten grob fahrlässig gehandelt (vgl. dazu OLG Köln VersR 1990, 670). - OLG Frankfurt, 07.02.1986 - 25 U 64/84
Auszug aus LG Saarbrücken, 08.10.2013 - 9 O 356/12
Erreicht ist der Alarmpunkt vielmehr erst in dem Augenblick, in dem für einen aufmerksamen Lokführer deutlich wird, dass die ernsthafte Gefahr andauernder Blockierung der Schienen besteht (OLG Frankfurt, Urteil vom 07. Februar 1986 - 25 U 64/84 -, juris, VersR 1988, 295).