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   LG Saarbrücken, 09.12.2022 - 1 O 181/20   

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https://dejure.org/2022,36516
LG Saarbrücken, 09.12.2022 - 1 O 181/20 (https://dejure.org/2022,36516)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.12.2022 - 1 O 181/20 (https://dejure.org/2022,36516)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Dezember 2022 - 1 O 181/20 (https://dejure.org/2022,36516)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Telefonische Weitergabe einer TAN im Rahmen des Online-Bankings

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Telefonische Weitergabe von TAN kann teuer werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Betrüger am Telefon - Gibt ein Bankkunde TANs telefonisch durch, haftet er selbst für die abgebuchten Beträge

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Grobe Fahrlässigkeit des Zahlungsdienstnutzers durch telefonische Weitergabe von TAN zur Nutzung des Onlinebankings

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betrug beim Online-Banking: Bei telefonischer Weitergabe der TAN gibt es kein Geld zurück

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Telefonische Weitergabe von TAN: Bank muss Schaden nicht ersetzen!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grobe Fahrlässigkeit wegen telefonischer Weitergabe von TAN - Haftung des Bankkunden für unautorisierten Zahlungsvorgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2023, 137
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 96/11

    Zur Haftung des Bankkunden bei Pharming

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.12.2022 - 1 O 181/20
    Insoweit ist die telefonische Weitergabe einer TAN nicht vergleichbar mit der Eingabe einer oder mehrerer TAN in eine gefälschte Eingabemaske (hierzu BGH, Urteil vom 24.04.2012 - XI ZR 96/11, NJW 2012, 2422), da sich die telefonische Weitergabe der TAN von dem üblichen Übermittlungsweg der TAN (Eingabe online) unterscheidet.

    aa) Diesbezüglich gilt in rechtlicher Hinsicht, dass ein Mitverschulden des Zahlungsdienstleisters beim Onlinebanking bestehen kann, wenn keine ausreichende Systemsicherheit gewährleistet wird, da der Dienstleister zur Bereitstellung eines technisch sicheren Onlinebanking-Systems verpflichtet ist (BGH, Urteil vom 24.04.2012 - XI ZR 96/11, NJW 2012, 2422; MüKoBGB/Zetzsche, 9. Aufl. 2023, BGB § 675 v Rn. 58; Langenbucher/Bliesener/Spindler/Herresthal, 3. Aufl. 2020, 3. Kap. BGB § 675v Rn. 72).

    Auch kann ein Mitverschulden angenommen werden, wenn der Zahlungsdiensteleister mit Ausführung des Zahlungsvorgangs den mit dem Zahler vereinbarten Verfügungsrahmen überschreitet (BGH, Urteil vom 24.04.2012 - XI ZR 96/11, NJW 2012, 2422; Langenbucher/Bliesener/Spindler/Herresthal, 3. Aufl. 2020, 3. Kap. BGB § 675v Rn. 71).

    Eine Warnpflicht besteht erst dann, wenn die Bank ohne nähere Prüfung im Rahmen der normalen Bearbeitung eines Zahlungsverkehrsvorgangs auf Grund einer auf massiven Verdachtsmomenten beruhenden objektiven Evidenz den Verdacht einer Veruntreuung bzw. Fremdschädigung des Kunden schöpft (BGH, Urteil vom 24.04.2012 - XI ZR 96/11, NJW 2012, 2422;Ellenberger/Bunte BankR-HdB, § 33. Bankgeschäfte online Rn. 128).

  • LG Saarbrücken, 10.06.2022 - 1 O 394/21

    Telefonische Weitergabe einer TAN

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.12.2022 - 1 O 181/20
    Im Rahmen des Online-Bankings kann die telefonische Weitergabe dreier TAN den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit des Zahlungsdienstenutzers begründen, wenn sich diesem nach den Gesamtumständen des Falles geradezu aufdrängen musste, dass die Aufforderung zur Weitergabe der TAN nicht von dem Zahlungsdiensteleister stammen konnte (Fortführung von Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 10. Juni 2022 - 1 O 394/21).(Rn.34) (Rn.35).

    Bezogen auf die Besonderheiten des Online-Banking liegt bei der telefonischen Weitergabe einer oder mehrerer TAN der Vorwurf einer groben Fahrlässigkeit nahe (LG Saarbrücken, Urteil vom 10.06.2022 - 1 O 394/21, BeckRS 2022, 14866; LG Köln, Urteil vom 10.09.2019 - 21 O 116/19, MMR 2020, 258; BeckOGK/Hofmann, 1.10.2021, BGB § 675l Rn. 93; Langenbucher/Bliesener/Spindler/Herresthal, 3. Aufl. 2020, 3.

    Maßstab ist, dass wenn sich jedem Zahlungsdienstenutzer in der entsprechenden Situation sowie dem betroffenen Zahlungsdienstenutzer ganz individuell geradezu aufdrängen musste, dass es sich nicht um einen regulären Vorgang handeln kann, grobe Fahrlässigkeit vorliegt (LG Saarbrücken, Urteil vom 10.06.2022 - 1 O 394/21, BeckRS 2022, 14866; BeckOGK/Hofmann, 1.10.2021, BGB § 675l Rn. 96).

  • KG, 29.11.2010 - 26 U 159/09

    Haftungsverteilung bei Schäden eines Bankkunden durch sog. Phishing

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.12.2022 - 1 O 181/20
    Bezogen auf die konkreten Pflichten des Zahlungsdiensteleisters wurde etwa ein Mitverschulden angenommen, wenn etwa ein veraltetes Authentifizierungsverfahren verwendet wird, welches nicht mehr dem Stand der Technik entspricht (so für das einfache TAN Verfahren KG, Urteil vom 29.11.2010 - 26 U 159/09, BeckRS 2010, 31105; Köbrich, VuR 2015, 9).
  • OLG Bremen, 19.05.2021 - 1 W 4/21

    Anforderungen an den Nachweis von Obliegenheitsverletzungen des Nutzers einer

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.12.2022 - 1 O 181/20
    Hierbei kann auch zu berücksichtigen sein, wenn auffällige Verfügungen im Minutentakt erfolgen und keine Rückfrage erfolgt, ob diese Verfügungen bekannt sind (OLG Bremen, Beschluss vom 19.05.2021 - 1 W 4/21, NJW-RR 2021, 1063).
  • BGH, 26.01.2016 - XI ZR 91/14

    Zu Beweisgrundsätzen bei streitigen Zahlungsaufträgen im Online-Banking

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.12.2022 - 1 O 181/20
    Ist das Vorliegen der Autorisierung streitig, trifft den Zahlungsdienstleister hierfür die Beweislast, § 675 w BGB, wobei die Grundsätze des Anscheinsbeweises Anwendung finden können (hierzu grundlegend BGH, Urteil vom 26.01.2016 - XI ZR 91/14, NJW 2016, 2024; MüKoBGB/Zetzsche, 8. Aufl. 2020, BGB § 675w Rn. 38).
  • BGH, 11.07.2007 - XII ZR 197/05

    Begriff der groben Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.12.2022 - 1 O 181/20
    Eine grobe Fahrlässigkeit liegt nach allgemeinen Regeln vor bei einem objektiv schweren und subjektiv nicht entschuldbarem Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, wenn also das außer Acht gelassen wird, was jedem hätte einleuchten müssen (BGH, Urteil vom 11.07.2007 - XII ZR 197/05; NJW 2007, 2988; BeckOK BGB/Lorenz, 61. Ed. 1.2.2022, BGB § 276 Rn. 19).
  • LG Köln, 10.09.2019 - 21 O 116/19

    Grob fahrlässiger Umgang mit Onlinebanking Daten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.12.2022 - 1 O 181/20
    Bezogen auf die Besonderheiten des Online-Banking liegt bei der telefonischen Weitergabe einer oder mehrerer TAN der Vorwurf einer groben Fahrlässigkeit nahe (LG Saarbrücken, Urteil vom 10.06.2022 - 1 O 394/21, BeckRS 2022, 14866; LG Köln, Urteil vom 10.09.2019 - 21 O 116/19, MMR 2020, 258; BeckOGK/Hofmann, 1.10.2021, BGB § 675l Rn. 93; Langenbucher/Bliesener/Spindler/Herresthal, 3. Aufl. 2020, 3.
  • LG Heilbronn, 16.05.2023 - 6 O 10/23

    PushTAN-Verfahren hat erhöhtes Gefährdungspotential: Kein Anscheinsbeweis

    Insoweit ist die telefonische Weitergabe einer TAN nicht vergleichbar mit der Eingabe einer oder mehrerer TAN in eine gefälschte Eingabemaske (hierzu BGH, Urteil vom 24.04.2012 - XI ZR 96/11, NJW 2012, 2422), da sich die telefonische Weitergabe der TAN von dem üblichen Übermittlungsweg der TAN (Eingabe online) für jeden Nutzer offensichtlich unterscheidet (LG Saarbrücken, Urteil vom 9. Dezember 2022 - 1 O 181/20 -, Rn. 34 - 35, juris).
  • OLG München, 04.09.2023 - 19 U 1508/23

    Wechselseitige Ansprüche aus einem Zahlungsdiensterahmenvertrag

    Bei der Weitergabe von personalisierten Sicherheitsmerkmalen in einem Telefongespräch an einen unbekannten Dritten liegt stets ein Sorgfaltspflichtverstoß vor und der Vorwurf einer groben Fahrlässigkeit regelmäßig nahe (OLG Köln, Urteil v. 20.10.2021, Az. 13 U 18/21, juris Rz. 3; LG Zweibrücken, Urteil v. 23.01.2023, Az. 2 O 130/22, BeckRS 2023, 2293, Rz. 47; LG Saarbrücken, Urteil v. 09.12.2022, Az. 1 O 181/20, juris, Rz. 34; Urteil v. 10.06.2022, Az. 1 O 394/21, juris Rz. 26; LG Frankfurt a.M., Urteil v. 12.04.2022, Az. 2-12 O 202/21, juris Rz. 22 ff.; LG Bonn, Urteil v. 13.01.2021, Az. 2 O 204/20, juris Rz. 18; LG Köln, Urteil v. 10.09.2019, Az. 21 O 116/19, juris Rz. 23 ff.; AG München, Urteil v. 05.01.2017, Az. 132 C 49/15, juris Rz. 36; Häuser in: Münchener Kommentar zum HGB, 4. Aufl., Bd. 6, Teil 1, Kap. B, Rz. 355; Linardatos in: Münchener Kommentar zum HGB, 4. Aufl., Bd. 6, Teil 1, Kap. K, Rz. 213; Schwintowski in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., Stand: 08.09.2022, § 675v Rz. 34.1; Maihold in: Ellenberger/Bunte, Bankrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 33 Rz. 298).
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