Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 15.01.2014 - 7 O 82/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,1276
LG Saarbrücken, 15.01.2014 - 7 O 82/13 (https://dejure.org/2014,1276)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.01.2014 - 7 O 82/13 (https://dejure.org/2014,1276)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - 7 O 82/13 (https://dejure.org/2014,1276)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,1276) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Domainregistrar muss Domain nach Hinweis auf offenkundige Urheberrechtsverletzung sperren

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Registrar einer Domain haftet als Störer

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Domain-Namen-Verwalter haften als Störer bei Urheberrechtsverletzungen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Domain-Registrar haftet als Störer für Urheberrechtsverletzung

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Domain-Registrar haftet für offensichtliche Urheberrechtsverstöße

  • heise.de (Pressebericht, 10.02.2014)

    Domain-Registrar haftet für Urheberrechtsverletzungen auf einer registrierten Seite

  • lto.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht - Auch Domain-Vermittler haften für Rechtsverstöße

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Registrar haftet für rechtswidrige BitTorrent-Domain "H33t.com"

  • spiegel.de (Pressemeldung, 12.02.2014)

    Domain-Registrar haftet für Torrent-Verzeichnis

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Registrar der Domain h33t.com haftet auf Unterlassung

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Registrar der Website h33t haftet als Störer für Urheberrechtsverletzungen

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Domains: Haftet der Registrar einer Domain für Urheberrechtsverletzungen?

  • beck.de (Kurzinformation)

    Prüf- und Sperrpflicht von Domainregistrar bei Urheberrechtsverletzungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Registrare einer Domain haben Prüf- und Handlungspflichten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Domain-Registrare von Filesharingbörsen tragen Verantwortung!

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Domain-Registrar haftet als Störer für Urheberrechtsverstöße

  • aid24.de (Kurzinformation)

    Ein Registrar soll für Urheberrechtsverletzungen haften, die über eine von ihm vermittelte Domain (h33t.com) begangen wurden, soweit er einem Hinweis auf eine offenkundige Rechtsverletzung nicht sofort nachgeht.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung des Domain-Registrars als Störer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Registrare einer Domain haben Prüf- und Handlungspflichten

Besprechungen u.ä.

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Von Domains, Bittorrent und dem Urheberrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 328
  • MMR 2014, 407
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 18/11

    Alone in the Dark

    Auszug aus LG Saarbrücken, 15.01.2014 - 7 O 82/13
    Eine Prüfungspflicht der Verfügungsbeklagten im Hinblick auf das zugunsten der Verfügungsklägerin geschützte Musikalbum "...", deren Verletzung die Wiederholungsgefahr begründen kann, konnte daher erst entstehen, nachdem sie von der Verfügungsklägerin auf eine klare Rechtsverletzung in Bezug auf das konkrete Musikwerk hingewiesen worden war (BGH Urteil vom 12.07.2012, I ZR 18/11, TZ 28 - Alone in the Dark ).

    Dabei kommt es nicht auf die Person desjenigen an, der durch das Zugänglichmachen des geschützten Werkes den Verletzungstatbestand erfüllt (BGH, Urteil vom 12.07.2012, I ZR 18/11, Tz 32 - Alone in the Dark, zitiert nach Juris).

    Inwieweit es der Verfügungsbeklagten mit wirtschaftlich zumutbarem Aufwand möglich ist, nicht nur den Inhalt der streitgegenständlichen Domain einschließlich deren Subdomains, sondern auch den aller anderen bei ihr registrierten Domains zu überprüfen, ist von den Parteien nicht vorgetragen worden (vgl. BGH, - Alone in the Dark -I ZR 18/11, Tz 33 ff).

    Die Verfügungsklägerin hat insbesondere nicht dargelegt, welche Maßnahmen die Verfügungsbeklagte überhaupt treffen könnte, um sicherzustellen, dass auf sämtlichen von ihr verwalteten Domains keine BitTorrent-Suchseiten und/oder BitTorrent-Tracker vorgehalten werden, die Urheberrechtsverletzungen das streitgegenständliche Musikalbum betreffend ermöglichen (vgl. hierzu BGH - I ZR 18/11, Tz 33 ff - Alone in the Dark; BGH I ZR 139/08 - Tz 39 -Kinderhochstühle im Internet; BGH - I ZR 80/12, Tz 50 ff - File-Hosting-Dienst - jeweils zitiert nach Juris).

  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 80/12

    File-Hosting-Dienst

    Auszug aus LG Saarbrücken, 15.01.2014 - 7 O 82/13
    (BGH, Urteil vom 15.08.2013, I ZR 80/12, Tz 30 - File-Hosting-Dienst, zitiert nach Juris).

    Das Bestehen der Handlungspflicht, also auch deren Umfang, hat die Verfügungsklägerin darzulegen und glaubhaft zu machen, zumindest im streitgegenständlichen Fall, in dem die Verfügungsbeklagte keine erweiterten Prüfungspflichten aufgrund ihres Geschäftsmodelles treffen (BGH I ZR 80/12, Tz 58 - File-Hosting-Dienst).

    Die Verfügungsklägerin hat insbesondere nicht dargelegt, welche Maßnahmen die Verfügungsbeklagte überhaupt treffen könnte, um sicherzustellen, dass auf sämtlichen von ihr verwalteten Domains keine BitTorrent-Suchseiten und/oder BitTorrent-Tracker vorgehalten werden, die Urheberrechtsverletzungen das streitgegenständliche Musikalbum betreffend ermöglichen (vgl. hierzu BGH - I ZR 18/11, Tz 33 ff - Alone in the Dark; BGH I ZR 139/08 - Tz 39 -Kinderhochstühle im Internet; BGH - I ZR 80/12, Tz 50 ff - File-Hosting-Dienst - jeweils zitiert nach Juris).

  • OLG Saarbrücken, 29.10.2007 - 1 W 232/07

    Keine Wiederholungsgefahr bei "unverzüglicher" Löschung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 15.01.2014 - 7 O 82/13
    Nachdem auf die Weiterleitung des Schreibens vom 07.08.2013 keinerlei Reaktion des Registranten erfolgt war, war von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und die streitgegenständliche Domain zu suspendieren (BGH, a. a. O., OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.10.2007 - Az.: 1 W 232/07 - 49;OLG Karlsruhe, Az.: 6 U 112/03, Tz 28, zitiert nach Juris).
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus LG Saarbrücken, 15.01.2014 - 7 O 82/13
    Die Verfügungsklägerin hat insbesondere nicht dargelegt, welche Maßnahmen die Verfügungsbeklagte überhaupt treffen könnte, um sicherzustellen, dass auf sämtlichen von ihr verwalteten Domains keine BitTorrent-Suchseiten und/oder BitTorrent-Tracker vorgehalten werden, die Urheberrechtsverletzungen das streitgegenständliche Musikalbum betreffend ermöglichen (vgl. hierzu BGH - I ZR 18/11, Tz 33 ff - Alone in the Dark; BGH I ZR 139/08 - Tz 39 -Kinderhochstühle im Internet; BGH - I ZR 80/12, Tz 50 ff - File-Hosting-Dienst - jeweils zitiert nach Juris).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus LG Saarbrücken, 15.01.2014 - 7 O 82/13
    Es kann dahinstehen, ob der Verfügungsbeklagten das Haftungsprivileg der ... zugute kommt (vgl. BGH, Urteil vom 17.05.2001, I ZR 251/99 - ambiente.de) weil zum einen auch die ... Überschüsse erwirtschaftet, die sie an ihre Genossen ausschüttet, und zum anderen auch die Tätigkeit der Verfügungsbeklagten als Registrar im Interesse der Allgemeinheit liegt.
  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

    Auszug aus LG Saarbrücken, 15.01.2014 - 7 O 82/13
    Anders als in Antragsfassungen, die die konkrete Verletzungsform nur als Beispiel heranziehen, wird durch die unmittelbare Bezugnahme mit dem Vergleichspartikel "wie" deutlich gemacht, dass Gegenstand des Antrages allein die Urheberrechtsverletzung mittels der konkret aufgeführten URLs sein soll (BGH, Urteil vom 07.04.2011, I ZR 34/09, - Leistungspakte im Preisvergleich -, Tz 17 mwN).
  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Auszug aus LG Saarbrücken, 15.01.2014 - 7 O 82/13
    Dies in Zusammenhang mit der Tatsache, dass sich der Registrant und damit eigentlich Betroffene nach erfolgter Information durch die Verfügungsbeklagte zu dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung in keiner Weise geäußert hat, ließ die Verfügungsbeklagte erkennen, dass tatsächlich von einer Rechtsverletzung auszugehen war (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2011 - Blogeintrag, VI ZR 93/10, Tz 27), dies, obwohl es sich bei ihr um eine rein technische Registrierungsstelle handelt.
  • OLG Saarbrücken, 22.10.2014 - 1 U 25/14

    Haftung eines Registrars für Domaininhalte

    Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das am 15.01.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 7 O 82/13 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 15.01.2014 - 7 O 82/13 - und die einstweilige Verfügung des Landgerichts Saarbrücken vom 30.08.2013 aufzuheben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.

  • OLG Saarbrücken, 19.12.2018 - 1 U 128/17

    Bit-Torrent-Tracker - Störerhaftung des Anbieters von Dienstleistungen im

    Die Klägerin hat am 30.08.2013 in dem beigezogenen Verfahren (7 O 82/13 LG Saarbrücken bzw. 1 U 25/14 Saarländisches Oberlandesgericht) die bekannte einstweilige Verfügung, in der es der Beklagten verboten wurde, es Dritten zu ermöglichen, das Musikalbum "B. L." des Künstlers R. T. sowie die darauf enthaltenen, im einzelnen aufgeführten Tonaufnahmen mittels einer BitTorrent-Suchseite und/oder eines BitTorrent-Trackers zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen, erwirkt, nach deren Zustellung die Beklagte die streitgegenständliche Domain dekonnektierte.

    Die beigezogenen Akten des einstweiligen Verfügungsverfahrens - 7 O 82/13 des Landgerichts Saarbrücken bzw. 1 U 25/14 des Saarländischen Oberlandesgerichts - wurden zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

  • LG Frankfurt/Main, 05.08.2015 - 3 O 306/15

    Keine Übertragung der Haftungsmaßstäbe der Host-Provider auf Registrare

    Auf der anderen Seite ist für die - nachrangig zur DeNIC als Registry stehenden und kommerziell handelnden - Registrare von der Rechtsprechung teilweise die BGH-Rechtsprechung zur DeNIC betreffend die Haftung "für den Domain-Namen" übertragen worden auf die Haftung "für die Inhalte unter der Domain", wobei zum Teil eine Haftung im konkreten Einzelfall abgelehnt (OLG Hamburg CR 2011, 54 [OLG Hamburg 29.04.2010 - 3 U 77/09] ) und zum Teil aufgrund "Offenkundigkeit" angenommen wurde (OLG Saarbrücken MMR 2015, 120 = CR 2015, 317 = K&R 2015, 62; kritisch Brüggemann, jurisPR-ITR 1/2015, Anm. 4; Vorinstanz LG Saarbrücken MMR 2014, 407 mit zust. Anm. J.B. Nordemann; kritisch Marosi, jurisPR-ITR 10/2014, Anm. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht