Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 17.01.2014 - 5 S 68/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- IWW
- reise-recht-wiki.de
Anwendbarkeit des Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 25.11.2011 - 122 C 223/11
- LG Saarbrücken, 27.04.2012 - 5 S 68/12
- Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2013 - C-218/12
- EuGH, 17.10.2013 - C-218/12
- LG Saarbrücken, 17.01.2014 - 5 S 68/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 06.09.2012 - C-190/11
Die Möglichkeit für einen Verbraucher, einen ausländischen Gewerbetreibenden vor …
Auszug aus LG Saarbrücken, 17.01.2014 - 5 S 68/12
Die nach Art. 15 Absatz 1 lit. c der EG Verordnung Nr. 44/2001 (Brüssel-I-Verordnung) begründete internationale Gerichtszuständigkeit hängt nicht davon ab, ob das zum Ausrichten seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit auf den Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers eingesetzte Mittel des Unternehmers, d. h. eine Internetseite, kausal war für den Vertragsschluss mit dem Verbraucher (vgl. EUGH, Urteil vom 17. Oktober 2013 (Rechtssache C-218/12)) oder ob der Vertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer im Fernabsatz geschlossen wurde (vgl. EUGH, Urteil vom 6. September 2012 (Mühlleitner C-190/11).Des Weiteren hat der Europäische Gerichtshof darauf hingewiesen, er habe die zweite Vorlagefrage der erkennenden Berufungskammer bereits in einer anderen Sache durch Urteil vom 6. September 2012 ( Mühlleitner C-190/11) dergestalt beantwortet, dass Art. 15 Absatz 1c der Verordnung Nr. 44/2001 so auszulegen sei, dass er nicht verlange, dass der Vertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer im Fernabsatz geschlossen wurde.
Obwohl Art. 15 Abs. 1 lit. c der Brüssel-I-Verordnung dahin auszulegen ist, dass er nicht verlangt, dass der Vertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer im Fernabsatz geschlossen wurde, sind sowohl die Aufnahme von Fernkontakt als auch die Buchung eines Gegenstandes oder einer Dienstleistung im Fernabsatz und erst recht der Abschluss eines Verbrauchervertrags im Fernabsatz Indizien dafür, dass der Vertrag an eine solche Tätigkeit anschließt (EuGH, Urteil vom 06. September 2012 - C-190/11 -, zitiert nach juris).
- EuGH, 07.12.2010 - C-585/08
Unionsrechtliche Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit für …
Auszug aus LG Saarbrücken, 17.01.2014 - 5 S 68/12
Für die Feststellung, ob ein Gewerbetreibender, dessen Tätigkeit auf seiner Website oder der eines Vermittlers präsentiert wird, als Gewerbetreibender angesehen werden kann, der seine Tätigkeit auf den Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, im Sinne von Art. 15 Abs. 1 lit. c der Verordnung Nr. 44/2001 "ausrichtet", ist zu prüfen, ob vor einem möglichen Vertragsschluss mit dem Verbraucher aus dieser Website und der gesamten Tätigkeit des Gewerbetreibenden hervorgeht, dass dieser mit Verbrauchern, die in einem oder mehreren Mitgliedstaaten, darunter dem Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers, wohnhaft sind, in dem Sinne Geschäfte zu tätigen beabsichtigte, dass er zu einem Vertragsschluss mit ihnen bereit war (EuGH, Urteil vom 07. Dezember 2010 - C-585/08 und C-144/09, C-585/08, C-144/09 -, zitiert nach juris).Es sei Sache des nationalen Richters, zu prüfen, ob diese Anhaltspunkte vorliegen (EuGH, Urteil vom 07. Dezember 2010 - C-585/08 und C-144/09, C-585/08, C-144/09 - Nr. 93, zitiert nach juris).
Das Gleiche gelte für die Angabe einer elektronischen Adresse oder anderer Adressdaten oder die Verwendung einer Sprache oder Währung, die in dem Mitgliedstaat der Niederlassung des Gewerbetreibenden die üblicherweise verwendete Sprache und/oder Währung sind (EuGH, Urteil vom 07. Dezember 2010 - C-585/08 und C-144/09, C-585/08, C-144/09 - Nr. 94, zitiert nach juris).
- EuGH, 17.10.2013 - C-218/12
Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Verbraucherschutzes bei …
Auszug aus LG Saarbrücken, 17.01.2014 - 5 S 68/12
Die nach Art. 15 Absatz 1 lit. c der EG Verordnung Nr. 44/2001 (Brüssel-I-Verordnung) begründete internationale Gerichtszuständigkeit hängt nicht davon ab, ob das zum Ausrichten seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit auf den Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers eingesetzte Mittel des Unternehmers, d. h. eine Internetseite, kausal war für den Vertragsschluss mit dem Verbraucher (vgl. EUGH, Urteil vom 17. Oktober 2013 (Rechtssache C-218/12)) oder ob der Vertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer im Fernabsatz geschlossen wurde (vgl. EUGH, Urteil vom 6. September 2012 (Mühlleitner C-190/11).Dem Amtsgericht Saarbrücken wird auch die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens und über die Kosten des Vorlageverfahrens an den Europäischen Gerichtshof - C-218/12 - übertragen.
Der Europäische Gerichtshof hat durch Urteil vom 17. Oktober 2013 (Rechtssache C-218/12) die Vorlagefragen wie folgt beantwortet:.