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   LG Saarbrücken, 19.12.1997 - 13 BS 244/97   

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https://dejure.org/1997,17028
LG Saarbrücken, 19.12.1997 - 13 BS 244/97 (https://dejure.org/1997,17028)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.12.1997 - 13 BS 244/97 (https://dejure.org/1997,17028)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. Dezember 1997 - 13 BS 244/97 (https://dejure.org/1997,17028)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Strom- und Wasserzähler als (konkludenter) Hinweis auf Nebenkostenpflichtigkeit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Stromkosten; Wasserkosten; Abwasserkosten; Nebenkosten; Individualabrede; Bestimmtheit

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 458
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Bonn, 10.02.2017 - 1 O 201/16

    Hochwasser; Mietmangel; Rückgabepflicht; Mietminderung

    Folglich bedarf es einer vertraglichen Abrede der Parteien, wenn der Vermieter dem Mieter bestimmte Betriebskosten auferlegen möchte (LG Saarbrücken NZM 1999, 458; MüKo/Häublein, aaO., § 535 Rd.161).
  • AG Hanau, 25.06.2014 - 37 C 285/13

    Vermieter schuldet Wärmeversorgung aufgrund des Mietvertrages

    Denn hier - und nur hier - genügt der Vermieter seiner Versorgungspflicht aus § 535 BGB durch Zurverfügungstellung der Möglichkeiten des Eigenbezugs (BGH, Urteil vom 30.06.1993 - XII ZR 161/91, OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.08.2006 - 3 U 79/06; LG Saarbrücken, Urteil vom 19.12.1997 - 13 BS 244/97 - Juris; Eisenschmid in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 11. Aufl. 2013, § 535 Rdn. 540 f.).
  • LG Bochum, 22.01.2018 - 6 O 216/17

    Erstattung der festgesetzten Oberflächenentwässerung aufgrund des

    Die Gegenauffassung will bei einer einheitlichen Abrechnung der Wasser- und Abwasserkosten im Wege der Auslegung von einer Umlage bestimmter Abwasserkosten durch die Vereinbarung der Umlage von Wasserkosten zumindest dann ausgehen, wenn die Abwasserkosten in Form von Schmutzwasser zugleich im Umfang des Frischwasserverbrauchs in Rechnung gestellt werden (AG St. Wendel/LG Saarbrücken NZM 1999, 458, für diese denkbare Möglichkeit in diesem Fall auch: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Aufl., § 556 Rdnr. 39).
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