Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 22.11.2018 - 14 O 221/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,38679
LG Saarbrücken, 22.11.2018 - 14 O 221/17 (https://dejure.org/2018,38679)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.11.2018 - 14 O 221/17 (https://dejure.org/2018,38679)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. November 2018 - 14 O 221/17 (https://dejure.org/2018,38679)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,38679) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • rabüro.de

    Verzicht des Versicherungsnehmers gegenüber Dritten auf zukünftige Leistungen kann Obliegenheitsverletzung gegenüber eigener Versicherung sein

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Krankenversicherung - Anspruchsverlust - Verzicht gegenüber gegnerischer Haftpflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 09.11.2005 - 7 U 6/05

    Prozessvergleich: Auslegung einer Abgeltungsvereinbarung bei einem

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.11.2018 - 14 O 221/17
    (OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.11.2005, Az.: 7 U 6/05).

    Hierbei ist grundsätzlich zunächst vom Wortlaut auszugehen, ist dieser nicht eindeutig, so sind die außerhalb des Erklärungsakts liegenden Begleitumstände in die Auslegung miteinzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.11.2005, Az.: 7 U 6/05).

  • BGH, 17.01.2002 - IX ZR 182/00

    Unterhalt - Anwaltsregress nach Mitwirkung am Unterhaltsvergleich

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.11.2018 - 14 O 221/17
    Der Anwalt hat bei Abfassung des Vergleichstextes für eine vollständige und richtige Niederlegung des Willens seines Mandanten und für einen möglichst eindeutigen, nicht erst der Auslegung bedürftigen, Wortlaut zu sorgen (BGH, Urt. v. 17.01.2002, Az.: IX ZR 182/00).
  • BGH, 07.07.2005 - V ZR 274/04

    Entscheidung über die Kosten nach übereintimmender Erledigterklärung der Parteien

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.11.2018 - 14 O 221/17
    Im vorliegenden Fall handelte es sich um einen Prozessvergleich, der aufgrund seiner Doppelnatur sowohl Prozesshandlung als auch materiell-rechtlicher Vertrag ist (BGH, Urt. v. 30.09.2005, Az.: V ZR 274/04; Palandt/Sprau, BGB, 77. Aufl. 2018, § 779, Rn. 29).
  • OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 6/06

    Obliegenheitsverletzung durch den Versicherten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.11.2018 - 14 O 221/17
    Dieser liegt nach den allgemeinen Regeln vor, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheitsverletzung für möglich hält und sie billigend in Kauf nimmt, also nicht ernsthaft darauf vertraut, dass der Erfolg ausbleiben werde (OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.07.2006, Az.: 5 U 6/06).
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.11.2018 - 14 O 221/17
    Ein Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO besteht grundsätzlich nur, wenn dem subjektiven Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit dadurch droht, dass die Beklagte es ernstlich bestreitet oder sie sich eines Rechts gegen den Kläger berühmt, und wenn das erstrebte Urteil infolge seiner Rechtskraft geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH, Urt. v. 13.01.2010, Az.: VIII ZR 351/08; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 256, Rn. 7).
  • OLG Saarbrücken, 29.06.2011 - 5 U 297/09

    Krankentagegeldversicherung: Verweigerung der vom Versicherer verlangten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.11.2018 - 14 O 221/17
    Zwar ist dem Kläger insoweit zuzustimmen, als er vorträgt, dass nach der Rechtsprechung des OLG Saarbrücken ein vom Versicherungsnehmer beauftragter Rechtsanwalt grundsätzlich nicht dessen Repräsentant für die Erfüllung versicherungsrechtlicher Obliegenheiten ist, wobei auch eine Verschuldenszurechnung sowohl nach § 278 BGB als auch nach § 166 Abs. 1 BGB abgelehnt wird (OLG Saarbrücken, Urt. v. 29.06.2011, Az.: 5 U 297/09).
  • BGH, 24.04.2012 - VI ZR 329/10

    Gesetzlicher Anspruchsübergang auf Sozialversicherungsträger: Zeitpunkt des

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.11.2018 - 14 O 221/17
    Zwar ist es ständige Rechtsprechung, dass in Bezug auf Sozialversicherungsträger Sozialleistungen nach § 116 Abs. 1 SGB X bereits im Zeitpunkt des schadensstiftenden Ereignisses übergehen (BGH, Urt. v. 17.10.2017, Az.: VI ZR 423/16 und Urt. v. 24.04.2012, Az.: VI ZR 329/10).
  • BGH, 16.09.2015 - V ZB 54/15

    Wiedereinsetzung: Verschuldensvorwurf bei Fristversäumung wegen fehlerhafter

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.11.2018 - 14 O 221/17
    Maßstab für das Verschulden des Rechtsanwalts ist dabei ist dabei die von einem ordentlichen Rechtsanwalt zu fordernde übliche Sorgfalt (BGH, Beschl. v. 16.09.2015, Az.: V ZB 54/15).
  • BGH, 17.10.2017 - VI ZR 423/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Aktivlegitimation eines geschädigten Beifahrers gegenüber

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.11.2018 - 14 O 221/17
    Zwar ist es ständige Rechtsprechung, dass in Bezug auf Sozialversicherungsträger Sozialleistungen nach § 116 Abs. 1 SGB X bereits im Zeitpunkt des schadensstiftenden Ereignisses übergehen (BGH, Urt. v. 17.10.2017, Az.: VI ZR 423/16 und Urt. v. 24.04.2012, Az.: VI ZR 329/10).
  • OLG Saarbrücken, 02.10.2019 - 5 U 106/18

    Bei Verletzung einer versicherungsrechtlichen Obliegenheit - hier: behaupteter

    Auf die Berufung des Klägers wird das am 22. November 2018 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 14 O 221/17 - abgeändert:.

    das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 22. November 2018 - 14 O 221/17 - aufzuheben und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, für die dem Unfall des Klägers vom 3. September 2015 zuzuordnenden Krankheitskosten im Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes leistungspflichtig zu sein.

    Das Landgericht hat mit dem angefochtenen Urteil (veröff. in RuS 2019, 32 = ZfS 2019, 389 m. krit. Anm. Rixecker; abl. Anm. Grams FD-VersR 2018, 412789, beck-online) die Klage zu Unrecht abgewiesen.

    Allerdings ist § 85 Abs. 2 ZPO - ebenso wie die Vorgängernorm des § 232 Abs. 2 ZPO a.F. - eine nur für das Gebiet des Prozesses geltende, auf seinen besonderen Verhältnissen und Bedürfnissen beruhende Sondervorschrift, die sich nicht ohne weiteres auf das außerprozessuale Gebiet übertragen lässt (RG, Urteil vom 3. November 1938 - IV 135/38, RGZ 158, 357, 361; BGH, Urteil vom 21. Mai 1951 - IV ZR 11/51, BGHZ 2, 205, jew. zu § 232 Abs. 2 ZPO a.F.; Wendt, RuS 2012, 209, 212; ebenso für den vorliegenden Fall: Grams, FD-VersR 2018, 412789, beck-online; Rixecker, ZfS 2019, 389).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht