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   LG Saarbrücken, 25.07.2013 - 14 O 65/13   

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LG Saarbrücken, 25.07.2013 - 14 O 65/13 (https://dejure.org/2013,65818)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.07.2013 - 14 O 65/13 (https://dejure.org/2013,65818)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. Juli 2013 - 14 O 65/13 (https://dejure.org/2013,65818)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 26.02.2014 - 5 U 64/13

    Versicherungsvermittlung: Beweislast für Beratung über die Nachteile einer

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 25.07.2013 - Az: 14 O 65/13 - dahingehend abgeändert, dass der Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 15.047,57 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.12.2012 sowie 899, 40 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.01.2013 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abgabe einer Verpflichtungserklärung des Klägers gegenüber dem Beklagten, an diesen mögliche spätere Rentenzahlungen aus der streitgegenständlichen Basisrentenversicherung bei der C. Life Assurance Europe Limited - Nr. ...M - bis zu einem Betrag in Höhe von 15.047,57 EUR auszukehren.

    Durch Urteil vom 25.07.2013 - 14 O 65/13 - (Bl. 159 d.A.) hat das Landgericht Saarbrücken die Klage abgewiesen, weil der Kläger selbst bei einer - unterstellten - Pflichtverletzung nicht so gestellt werden könne, dass er den Vertrag behält und gleichzeitig die Abschlusskosten als Schadensersatz erhält.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Saarbrücken - 14 O 65/13 - vom 25.07.2013 den Beklagten zu verurteilen, an ihn 15.047,57 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.12.2012 und 899, 40 EUR außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Zustellung des Mahnbescheides zu zahlen.

  • OLG Hamm, 10.12.2013 - 4 U 104/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Bootszubehör ohne Angabe eines

    Die streitgegenständlichen Unterlassungsansprüche hat er erst mit klageerweiterndem Schriftsatz vom 19.04.2013 im Verfahren 14 O 65/13 LG Bochum in der Hauptsache verfolgt, nachdem der Antragsgegner gegen ihn negative Feststellungsklage bei dem Landgericht München I erhoben hatte.
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